Prüfstrahler - Bezugsquellen

Begonnen von Zugpferd, 21. September 2020, 00:23

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Zugpferd

Ich kann euch sagen warum ich manchmal Links poste..
Meine automatischen Ebay Suchen finden hunderte Rückstrahler oder eben Leuchtziffer Blätter oder Uran Glas Würfel und Kugeln.
Ich zeige nur etwas was auch wirklich ein Fund ist.
Das jeder von uns ne Uhr stehen hat ist irgendwie klar. Ein Radium Präparat schon eher weniger. Ich gehe zumindest davon aus das da kein Stein drin ist.
Es wurde also extra für den Zweck erschaffen und ist nicht nebenbei am Strahlen. Das finde ich deutlich interessanter.

Fusor

Klingt sinnvoll!
Dachte nur als Tipp wenn jemand gar keine Idee hat  ;)

Zugpferd

Zitat von: Fusor am 09. Oktober 2020, 13:36
Klingt sinnvoll!
Dachte nur als Tipp wenn jemand gar keine Idee hat  ;)

Klar stimmen tut's ja.

Zugpferd

Zitat von: NoLi am 02. Oktober 2020, 10:58
Zitat von: Zugpferd am 02. Oktober 2020, 09:42
Wow... Ni63 ist auch häufig in den Sprengstoff/Drogen Spürgeräten vom Zoll, warum auch immer dort ein Strahler gebraucht wird... hätte wenn dann an XRF gedacht, aber nicht an einen Beta Strahler...
Probenluft wird in Gerät eingesaugt, Moleküle durch die Ni-63 ß-Strahlung ionisiert, diese eine Messkammer geleitet und mit Clusterbildung in z.B. einer Driftröhre durch elektrische Spannung beschleunigt, mit Messung der Driftgeschwindigkeit. Diese Driftgeschwindigkeit ist ein Maß für die Molekülmasse und somit stoffspezifisch. Abgleich mit eingebauter Datenbank, fertig ist die Stoffanalyse, und zwar mit der Empfindlichkeit weniger Moleküle.

Gruß
Norbert

Sehr gut, danke für die Erklärung.
Bild wiedergefunden von einem solchen Gerät...

NoLi

Zitat von: Zugpferd am 09. Oktober 2020, 00:21
...Das jeder von uns ne Uhr stehen hat ist irgendwie klar. Ein Radium Präparat schon eher weniger. Ich gehe zumindest davon aus das da kein Stein drin ist.
Es wurde also extra für den Zweck erschaffen und ist nicht nebenbei am Strahlen. Das finde ich deutlich interessanter.

Und hier gibt es ein Problem. Um beim Beispiel Uhr zu bleiben:
Rechtlich (Strahlenschutzverordnung) betrachtet dient der Hauptzweck einer Uhr zur Zeitanzeige, die evtl. Radioaktivität ist ein Beiprodukt, um bestimmte positive Effekte (hier das Dauerleuchten ohne Lichtaufadung) zu bekommen. Die höchstzulässige Aktivität (Bq) ist in der Strahlenschutzverordung benannt. Alle alten Geräte, die vor Inkrafttreten dieser Verordnungen in den Verkehr gebracht wurden, dürfen noch ohne behördliche Umgangsgenehmigung benutzt und u.U. entsorgt werden, solange sie, im Beispiel der Uhr, im Hauptzweck zur Zeitanzeige verwendet werden.
Wird im Hauptzweck aber die Radioaktivität der Uhr genutzt, so unterliegt dieses Zeiteisen den Bestimmungen der gültigen Strahlenschutzverordnung mit ihrer Freigrenzenregelung, z.B. für Radium (und somit auch der Summenformel, im hiesigen Beispiel also der Gesamtaktivität aller im Besitz befindlichen radiumhaltigen Uhren!!). Wird dieser Freigrenzenwert überschritten, ist eine Umgangsgenehmigung der zuständigen Aufsichtsbehörde nötig mit bescheinigtem Erwerb der Sachkunde durch eine zugelassene Schulugsstätte, ansonsten drohen u.U. rechtliche Konsequenzen.
Bei dem dargestellten amerikanischen Spinthariskop-Angebot stellt nur die Nutzung der Radioaktivität den Hauptzweck dar, das Ding wäre somit bei > 10 kBq Ra-226 umgangsgenehmigungs-pflichtig!

Also Achtung bei Erwerb von (alten) Produkten mit erhöhter Radioaktivität. Solange sich diese Gegenstände im Endzustand der ehemaligen Produktion befinden, nicht zur ausschliesslichen Nutzung der Radioaktivität dienten, nicht verändert werden und die Radioaktivität ein notwendiges Beiprodukt war...na ja. Werden diese Gegenstände aber verändert (zerlegt, gemahlen, angereichert, etc.) und die Radioaktivität überschreitet die Freigrenze, greifen die Paragraphen der Strahlenschutzverordnung! Bleibt die Aktivität unterhalb der Freigrenze, ist dieser Gegenstand oder Stoff zwar physikalisch radioaktiv, NICHT aber im rechtlichen Sinne.

Gruß
Norbert

Zugpferd

Vollkommen richtig Norbert.

deshalb sprach ich auch von Mut oben...

Zugpferd

Zitat von: NoLi am 09. Oktober 2020, 23:04
... Wird dieser Freigrenzenwert überschritten, ist eine Umgangsgenehmigung der zuständigen Aufsichtsbehörde nötig mit bescheinigtem Erwerb der Sachkunde durch eine zugelassene Schulugsstätte, ansonsten drohen u.U. rechtliche Konsequenzen.

Und hier haben wir wieder ein Problem, die Fachkunde die Du auch benötigst kannst Du bekommen, aber die Sachkunde kannst Du Dir nicht selber geben, Deine Frau dir auch nicht, sondern nur eine Firma für die Du Sachkunde erworben hast. Demnach kannst Du als Privatperson, so meine Kenntnis NIE in den Besitz einer Umgangsgenehmigung kommen. Ich hab das in zwei Bundesländern mal erfragt wie das gehandhabt wird...

Wer sammelt denn Uhren? ggf. müsste ein Museum sich Sorgen machen und eine solche Genehmigung einholen.

Zugpferd

Wobei Emanatoren werden wohl einkassiert so wie ich das verstanden habe...

DG0MG

"Bling!": Irgendjemand Egales hat irgendetwas Egales getan! Schnell hingucken!

NoLi

Zitat von: Zugpferd am 09. Oktober 2020, 23:51
Und hier haben wir wieder ein Problem, die Fachkunde die Du auch benötigst kannst Du bekommen, aber die Sachkunde kannst Du Dir nicht selber geben, Deine Frau dir auch nicht, sondern nur eine Firma für die Du Sachkunde erworben hast.
Genau, die SACHkunde wird in Prüfungskursen und in der Firma durch entsprechendem Umgang (Art und Zeitraum) erworben, mit diesen Belegen bescheinigt Dir dann die Aufsichtsbehörde die FACHkunde, falls alle Voraussetzungen stimmen. Und mit dieser FACHkunde könntest Du ne Umgangsgenehmigung beantragen.
Um aber diese Umgangsgenehmigung zu erreichen, brauchst Du einen Strahlenschutzbeauftragten SSB. Entweder kaufst Du dir einen Externen ein, der deine Auflagen der Genehmigung mit allen Rechte und Pflichten erfüllt (also auch persönlich haftet), oder Du erwirbst selbst die Qualifikation. Für offene und umschlossene radioaktive Stoffe bis zu 1E+6-fachen der Freigrenze wäre dies ein einwöchiger Prüfungskurs mit allem Gedöns danach (siehe oben).
Ist die behördliche Umgangsgenehmigung dann da, müssen die darin festgelegten Auflagen erfüllt werden/sein: baulicher Art, sicherungstechnischer Art, strahlenschutzüberwachlicher Art,... Bei radonemanierenden Teilen würden dann noch lüftungstechnische Auflagen dazu kommen.
Und was nicht zu vergessen ist: zur Erlangung einer Umgangsgenehmigung müssen für die Behörde auch relevante, den Umgang rechtfertigende Gründe vorliegen.

Zitat von: Zugpferd am 09. Oktober 2020, 23:51
Wer sammelt denn Uhren? ggf. müsste ein Museum sich Sorgen machen und eine solche Genehmigung einholen.
Die Aufsichtsbehörden haben einen Ermessensspielraum; ich denke, da wird es entsprechende Genehmigungen geben. Gilt ja auch für naturwissenschaftliche Museen mit Mineraliensammlungen...obwohl, nach 2001 (Inkrafttreten der vorletzte Strahlenschutzverordnung) wurden bei uns in der Stadt fast alle U-/Th-Mineralien aus den Vitrinen entfernt, einzig im UV-Kabinet sind etwa drei kleine Stückchen verbleiben, so dass die Dosisleistung jetzt an der Scheibe und den Seitenwänden < 0,2 µSv/h beträgt (vorher waren zu Teil deutliche höhere Werte messbar).

Zitat von: Zugpferd am 10. Oktober 2020, 00:46
Wobei Emanatoren werden wohl einkassiert so wie ich das verstanden habe...
Da ihr Radium-226 Gehalt über der Freigrenze liegt, meistens sogar wesentlich darüber (bis zu mehreren MBq), und bei unbewußt unsachgemäßem Umgang Strahlenschäden nicht ausgeschlossen werden können.

Gruß
Norbert

Henri

Zitat von: NoLi am 10. Oktober 2020, 13:13
Gilt ja auch für naturwissenschaftliche Museen mit Mineraliensammlungen...obwohl, nach 2001 (Inkrafttreten der vorletzte Strahlenschutzverordnung) wurden bei uns in der Stadt fast alle U-/Th-Mineralien aus den Vitrinen entfernt, einzig im UV-Kabinet sind etwa drei kleine Stückchen verbleiben, so dass die Dosisleistung jetzt an der Scheibe und den Seitenwänden < 0,2 µSv/h beträgt (vorher waren zu Teil deutliche höhere Werte messbar).

Bei uns im Mineralogischen Museum sind sie noch drin, ein paar schöne Uranglimmerstufen, nicht mal klein, auch unter UV-Licht. Das erste Mal, als ich die gesehen habe, habe ich gedacht, oha, so riesen Dinger, und alles schon am Abbröseln? - beim zweiten Mal bin ich dann mit Geigerzähler wiedergekommen. Ziemlich enttäuschend beruhigend allerdings, außerhalb der Vitrine war nicht viel zu messen. Kann mir vorstellen, dass sie auch Maßnahmen gegen das Radon getroffen haben, vielleicht ein Aktivkohletuch unter dem Samt, oder so.


Gab es nicht noch eine Vorstufe vor der Genehmigungspflicht, die Anzeigepflicht? Da war doch irgend was mit 10x Freigrenze oder was in der Art?

NoLi

Zitat von: Henri am 11. Oktober 2020, 00:39
Gab es nicht noch eine Vorstufe vor der Genehmigungspflicht, die Anzeigepflicht? Da war doch irgend was mit 10x Freigrenze oder was in der Art?
Stimmt, das gab es mal, wurde aber schon mit der Strahlenschutzverordnung 2001 gestrichen.
Zum prakt. Beispiel betraf dies auch die Cs137 Prüfstrahler Typ 6706 u.a. von Automess  https://www.automess.de/produkte/pruefstrahler?gclid=Cj0KCQjw2or8BRCNARIsAC_ppyYClo0ddGWybAcFPgGTrABQ5-mddfq3QgkApcoYZ1pWlqsfAh9xHZoaAvh3EALw_wcB  ;waren diese doch mal unter der Freigrenze (keine Genehmigung), dann über der Freigrenze, aber unter der 10-fachen Freigrenze (keine Genehmigung, aber Umgangsanzeige bei der zuständigen Behörde), dann bis jetzt über der Freigrenze (Anzeige abgeschafft, jetzt nur noch mit Umgangsgenehmigung).
Bedeutet, wenn ich noch aus früheren Zeiten so einen Strahler habe, muß zwingend ein Strahlenschutzbeuftragter und eine Umgangsgenehmigung her, sonst droht ein Strafverfahren. Nach meiner Erfahrung betrifft dies häufig auch Feuerwehren, Polizei und Ämter, die entweder mal mit Zivilschutz-Strahlenmessausstattungen vom Bund (z.B. Graetz X-50 u.a. für den Behördenselbstschutz), Länder- oder kommunalen Beschaffungen Prüfstrahler entweder automatisch mitgeliefert bekamen oder sich die Dinger von den Geräteherstellern als Zubehör zwecks Konstanzprüfung und Ausbildung bestellten.

Gruß
Norbert

Zugpferd

Übrigens, mein heutiger Gang in die Garage hat noch ein Messgerät aufgetan von dem ich eigentlich dachte das ich es schon entsorgt hatte.
Der damalige Text bei Ebay war irgendwie: funktioniert nicht, keine Ahnung warum usw. Ich glaub so wahnsinnig teuer war es nicht, aber ich hatte einen Aufkleber an dem Gerät gesehen der mich dazu verleiten ließ das Ding zu kaufen...
Check Source 1.5mR/h
Und was soll ich sagen, mein einziges depl. Uran Stück als runde Scheibe, evtl. 5mm Durchmesser...

Das Gerät war mir völlig egal. Muss ich mal wieder aufschrauben...
Ein Victoreen 440RF/C Ein riesen Aparillo!
der hat also einen Strahler an Bord.
Bilder hier:

DL3HRT

Ein Bekannter von mir experimentiert zur Zeit mit einem Brennofen. Wir haben die Idee, einen Keramikrohling mit einer lutetiumhaltigen Glasur (Lutetiumoxid) zu versehen und danach zu brennen. Mal sehen, ob das klappt und ob man die Glasur dünn und gleichmäßig auftragen kann. Man hätte dann eine Flächenstrahler mit einigermaßen definierter Aktivität.

ThermoFisher verwendet eine Lu-Keramik: https://www.thermofisher.com/order/catalog/product/425067071#/425067071
Das bekommen wir in dieser Form leider nicht hin.

Welche Maße schlagt ihr für die Rohlinge vor? Sie sollten zumindest die größeren Flächenzählrohre abdecken.



Na-22

Für meine Zwecke wäre eine Größe von 190 mm x 120 mm ideal. So ein Prüfstrahler würde perfekt zu einem 6150AD-k passen  :).