Kann man Bremsstrahlung an einer Uhr mit Tritium-Leuchtelementen messen?

Begonnen von DL3HRT, 02. Juni 2019, 19:31

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Lennart

Meinen Schlüsselanhänger hatte ich damals bei Böker gekauft. Damals noch als "trigalight Marker" vertrieben, was ein Markenname von traser ist. Die dahinterstehende Firma ist mb-microtec aus der Schweiz.

Ich habe mir jetzt mal einen neuen Anhänger bestellt. Leider hatte Böker irgendwann mal den Shop umgestellt, das Datum der alten Bestellung konnte ich nicht mehr einsehen. Die aktuellen Modelle werden nun unter dem Namen "MINI GLOW" als Teil der Eigenmarke "Böker Plus" verkauft.

Die Verpackung hat sich zwar geändert, aber nicht der Hinweis auf den "ehemaligen" Paragraphen 108 der Strahlenschutzverordnung. Das ist überraschend. Hinzugekommen ist das alberne "P65 Warning".

NoLi

Zitat von: DL8BCN am <strong>Gestern</strong> um 14:44...
Aber wie stark wäre die Bremsstrahlung bei zum Beispiel einer Tritiumaktivität von 18,5 GBq.
...
Der Hauptintensität der Bremsstrahlung liegt im Energiebereich zwischen 5 keV und 7 keV.

Zitat von: DL8BCN am <strong>Gestern</strong> um 14:44...
Kann man die Dosisleistung der Bremsstrahlung auch in µSv/h angeben?
...
Theoretisch kann man die Photonendosisleistung errechnen, denn messen lässt sich diese mit üblichen Dosisleistungsmessgeräten nicht mehr. Die Photonen der Hauptintensität sind nicht in der Lage, die Hautschichten zu durchdringen, und werden schon von der toten Hornhaut größtenteils absorbiert, machen diese noch töter. Nur ein kleiner Teil der Gesamtbremsstrahlung liegt im Bereich zwischen 7 keV und 18 keV, was biologisch gesehen, als Äquivalentdosis der Epidermis, der Dermis und der Subkutis, also der lebenden Hautschichten, bei dieser Aktivität vernachlässigbar ist.

Norbert

DL8BCN

Also könnte man doch sagen das die Dinger wirklich ungefährlich sind, wenn das Gehäuse unbeschädigt ist und das H3 innen fest eingeschlossen bleibt.
Aber gilt das auch für die hier verbotenen 18,5 GBq Teile?
Oder anders herum, warum sind die dann verboten, wenn sie ebenfalls ungefährlich sind.

DL3HRT

ZitatOder anders herum, warum sind die dann verboten, wenn sie ebenfalls ungefährlich sind.
Weil sie oberhalb der Freigrenze liegen. Außerdem kann solch ein Gehäuse durchaus einmal beschädigt werden.

DL8BCN

Ok, das mit der Freigrenze leuchtet ein. Das ist ein festgelegter Grenzwert.
Verhält sich H3 so wie gasförmiger Wasserstoff?
Dann wird es als sehr leichtes Gas sich doch sofort verflüchtigen und wenn man nicht gerade seine Nase drangehalten hat und man sofort durchlüftet sollte es doch eher unbedenklich sein.
Aber Gesetz ist Gesetz :rtfm:

DL8BCN

Hallo Lennart, wie groß sind deine "trigalight Marker"?.
Wenn die etwa 2mm x 12mm haben, dann sind die Stäbe die der User Micha hier im Post #43 beschrieben hatte vermutlich auch die legalen mit <1 Gbq.
Ich glaube die nicht legalen mit 18,5 Gbq sind etwa doppelt so lang.
Der Micha hatte sich nach seinem Post in 2023 leider nicht wieder gemeldet.

Lennart

Die Größe lässt keinen Rückschluss auf die Aktivität zu. Bei den "sicheren" Schlüsselanhängern handelt es sich auch nicht um reine Phiolen aus Borosilikatglas. Die Röhrchen sind zusätzlich in PMMA eingegossen, was die Bremsstrahlung ziemlich stark schwächen dürfte und für zusätzliche Distanz zur eigentlichen Quelle sorgt. Wichtiger ist aber die reduzierte Bruchgefahr. Mein Anhänger ist 19,3 x 8,5 mm, das Glasröhrchen selbst schätze ich kürzer als 12 mm ein.

DL8BCN