Regenstauf: Strahlenschutzübung für Feuerwehren

Begonnen von NoLi, 23. Oktober 2022, 21:46

⏪ vorheriges - nächstes ⏩

NoLi


DG0MG

Ups, 3,6 GBq Co-60 im Blecheimer  ;D

Wenn das (natürlich unwahrscheinlicherweise) tatsächlich der Fall wäre: In 2 Meter Entfernung immer noch 316 µSv/h sagt der Strahlungrechner.
Befände sich der Strahler in einer ihm angemessenen Bleiabschirmung, würden wohl 2 Leute nicht ausreichen, diese vom LKW zu heben.


"Bling!": Irgendjemand Egales hat irgendetwas Egales getan! Schnell hingucken!

NoLi

#2
Zitat von: DG0MG am 23. Oktober 2022, 22:02Ups, 3,6 GBq Co-60 im Blecheimer  ;D

Wenn das (natürlich unwahrscheinlicherweise) tatsächlich der Fall wäre: In 2 Meter Entfernung immer noch 316 µSv/h sagt der Strahlungrechner.
Befände sich der Strahler in einer ihm angemessenen Bleiabschirmung, würden wohl 2 Leute nicht ausreichen, diese vom LKW zu heben.
Gefahrgut-Bezettelung im Video: Kat. II-gelb ; TI 0,3 (= 3 µSv/h in 1 m Abstand).

-  Wenn kleine Strahlenquelle: in 2 Meter Abstand 316 µSv/h ---> in 1 Meter Abstand 1264 µSv/h.
-  Abschirmung Blei Halbwertsdicke für Co-60 rund 11 mm ---> benötigt werden 9 Halbwertsdicken Blei = 99 mm = rund 10 cm, um auf ca. 3 µSv/h in 1 Meter Abstand zu kommen.

Das würde deutlich die Tragkraft des Eimers (und der zwei Kameraden) überschreiten. Die Kategorie II-gelb (max. 500 µSv/h Außenseite Eimer zulässig) könnte gerade so eingehalten werden.

Norbert

Noch ein Pauxpas bei dieser Übung:
Lebensrettende Maßnahmen haben IMMER Vorrang vor vollständigem Eigenschutz! Für die Personen-Retter bedeutet dies: Einsatzkleidung mit Flammschutzhaube und Atemschutz als Mindestkontaminationsschutz; Personendosimeter/Alarmdosimeter, falls vorhanden, sonst maximale Einsatzzeit zur Rettung 2 Minuten.


Henri

Hmmm, so ein Aufwand bei augenscheinlich unbeschädigtem Transportbehälter, dieser weder umgekippt noch das Fahrzeug in einen Verkehrsunfall verwickelt? Da haben sie ja viel Zeit verloren, was dem Verletzten nicht gerade zugute gekommen sein dürfte...

Hätten sie sich auch Chemikalienschutzanzüge angezogen, wenn da ein Behälter mit Aufschrift "Säure" genau so gestanden wäre? Der könnte ja auch theoretisch undicht sein...


PS: Ah, Norbert hat da ja bereits was zu geschrieben  :)

NoLi

Die Feuerwehr-Dienstverordnung (DV) 500 schreibt dies so vor...was aber eigentlich vom logischen Bedenken der Vorgehensweise nicht abhalten sollte.
Aber so ist es im öffentlichen Dienst: immer schön nach Vorschrift (dann ist die Vorgehensweise halt auch gerichtsfest).
Anderes Problem bei der Feuerwehr: die Kameraden sind keine Universal-Fachleute, haben sehr unterschiedliche Vorkenntnisse und Neigungen. Also beschränkt man die Dienstvorschriften auf einen unbedingt notwendigen Umfang ohne Eventualitäten (wenn dies, dann so, wenn das, dann anders, aber nicht, wenn jenes,...). Solange man nichts genaues weiß, erscheint manche Vorgehensweise etwas "martialisch", soll aber in der Anfangsphase dem Schutz der Einsatzkräfte dienen. Bei neuen Erkenntnissen im Laufe eines Einsatz darf die Vorgehensweise ja angemessen angepasst werden.

Es könnte der Eimer ja von hinten beschädigt sein...:P

Norbert 

Z. Erfall

Zitat von: Henri am 23. Oktober 2022, 23:34Hmmm, so ein Aufwand bei augenscheinlich unbeschädigtem Transportbehälter, dieser weder umgekippt noch das Fahrzeug in einen Verkehrsunfall verwickelt? Da haben sie ja viel Zeit verloren, was dem Verletzten nicht gerade zugute gekommen sein dürfte...

Etwas "unglückliche" Übungslage, richtig - aber vielleicht kennen wir ja auch einen Teil der Story nicht. So, wie man es sieht, wäre es IMHO gar keine A-Lage für die Feuerwehr gewesen, weil es sich ja nicht um einen Einsatz mit einer Gefahr durch Radioaktivität handelte, sondern um eine Personenrettung in der Nähe eines mutmaßlich korrekt zum Transport verpackten Strahlers, wie er auch durchaus mal unbemerkt auf der Autobahn neben einem im Stau stehen könnte (Grundsätzlich, nicht das auf dem Etikett beschriebene in einem Blecheimer!).
Der fachkundige und abgebrühte Routinier als Einsatzleiter hätte wahrscheinlich eine zügige Personenrettung unter grundlegender Schutzausrüstung durchgeführt und parallel das Risiko des Transportstückes abgeklärt, die "Bergung" (soweit notwendig) hätte dann vielleicht sogar der Versender, ein von diesem beauftragtes Unternehmen oder sonst eine befähigte Person oder Stelle durchführen können. Sicher wenig sinnvoll wäre die unsichere Handhabung eines intakten Versandstückes mit dem gezeigten Personaleinsatz, kippelig in einer Schuttmulde...
Merke - die Feuerwehr betreibt Gefahrenabwehr, sofern niemand anders dafür zuständig oder sinnvoll verfügbar ist; nicht mehr und nicht weniger, grundsätzlich zumindest.

8)

NoLi

Wir haben nach den Strahlenschutzmessungen auch schon aus einem vorne zertrümmerten Lieferwagen radioaktive Packstücke mit Dosisleistungen bis 300 µSv/h geborgen, in PE-Beutel verpackt und sie neben der Autobahn gelagern, bis ein durch die Polizei zur Einsatzstelle geschleustes Ersatzfahrzeug die Ladung übernehmen konnte:

https://www.die-neue-welle.de/karlsruhe/strahlenschutzeinsatz-bei-einem-vu-auf-der-bab5

http://www.feuerwehr.de/einsatz/berichte/einsatz.php?n=29884

https://kfv-karlsruhe.de/auffahrunfall-mit-gefahrgut-pkw-auf-der-bab-5/

Norbert