Verwirrung über Freigrenze

Begonnen von tunneling_through, 06. Februar 2023, 18:53

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Oliver

Ich wollte euch hier mal kurz die Freigrenzen in Norwegen, wo ich herkomme, zeigen. Hier: https://lovdata.no/dokument/SF/forskrift/2016-12-16-1659/KAPITTEL_9#KAPITTEL_9
auch nachzulesen. Ausnahmen gelten für Rauchmelder (bis 40 KBq), alte Gebrauchsgegenstände und natürliche radioaktive Materialien. Die Rauchmelder brauchen keine Bauartzulassung, unter 40 KBq sind sie erlaubt. Die allgemeine Freigrenze für Am-241 liegt bei 10 KBq. Wichtig ist, dass ein Rauchmelder wenn ich ihn zerlege nicht mehr erlaubt ist, da es dann nur noch ein Strahler über der Freigrenze ist. Solche Strahler sind genehmigungspflichtig. Die Freigrenzen für die meisten Nuklide sind denen in DE sehr ähnlich (z.B. Cs-137 10KBq). Genehmigungspflichtige Strahler sind Privat quasi nicht zu bekommen. Für Röntgenanlagen gibt es auch Vorgaben, ungewollte "Röntgenanlagen" wie Fernseher dürfen an der Oberfläche eine DL von max. 5 uSv/h aufweisen. Man kann also sagen, dass auch hier keine starken Prüfstrahler zu bekommen sind.

NoLi

Innerhalb der EU sollten die Freigrenzen in allen Mitgliedsländern gleich sein, weil die nationalen Strahlenschutzgesetze/Strahlenschutzerordnungen auf der Basis der Richtlinie 2013/59/EURATOM  https://www.bmuv.de/gesetz/richtlinie-2013-59-euratom  basieren.
Allerdings können die Mitgliedsländer einzelne restriktivere Regelungen in ihrem Zuständigkeitsbereich erlassen.

Norwegen ist leider kein formelles EU-Mitgliedsland, ist somit auch nicht an die EU-Regelungen gebunden... allerdings gleichen diese europäischen Länder ihre Gesetzgebungen auf Grund der Handelsbeziehungen möglichst den EU-Regelungen an. Dies gilt aber nicht für außereuropäische Nationen, hier können die Unterschiede gravierend sein (siehe beispielsweise die Freigrenzen in den USA).

Norbert