Katastrophenschutz in Erlangen

Begonnen von Peter-1, 08. Februar 2023, 13:43

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Peter-1

Hallo Norbert,

angenommen es wird herausgefunden wer den Behälter abgestellt hat. Muß er den Einsatz zahlen? Welcher Geldbetrag wäre das etwa ? Wenn kein Schuldiger gefunden wird, zahlt der Steuerzahler, richtig ?

Peter
Gruß aus Bayern - Peter

NoLi

Zitat von: Peter-1 am 11. Februar 2023, 17:42Hallo Norbert,

angenommen es wird herausgefunden wer den Behälter abgestellt hat. Muß er den Einsatz zahlen?

Peter
Wenn die Person dies bewußt gemacht hat (z.B. bei einem Umzug um, zu "entsorgen"): ja.
Bei grober Fahrlässigkeit: ja.
Bei "Schusseligkeit": vermutlich ja, kommt aber auf den Entscheid an.

Zitat von: Peter-1 am 11. Februar 2023, 17:42Welcher Geldbetrag wäre das etwa ?
Feuerwehreinsatz; Erhebung von Kostenersatz:
https://erlangen.de/service/1584

Hier vom Landesfeuerwehrverband Bayern die "Anlage zur Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren":
https://www.lfv-bayern.de/media/filer_public/3e/b7/3eb7aa25-17cb-4a78-bf13-262d8b409bf7/200908_verzeichnis_der_pauschalsatze_2020.pdf

Hier die Feuerwehrgebührensatzung der Stadt Erlangen mit den Gebühren:
https://erlangen.de/uwao-api/faila/files/bypath/Dokumente/Stadtrecht/062.10_feuerwehrgebuehrensatzung.pdf?tn=1&q=normal&s=list

Und zusätzlich kommen noch die Kosten für die Polizei und die Rettungsdienstbereitschaft vor Ort, sowie für die Entsorgung.

Wieviel EUR ingesamt: ??? :unknw: Wird aber nicht billig... :o

Zitat von: Peter-1 am 11. Februar 2023, 17:42Wenn kein Schuldiger gefunden wird, zahlt der Steuerzahler, richtig ?
Richtig.

Der Hausmeister, der die Fundmeldung abgesetzt hat, wird in keinem Fall dafür zur Kasse gebeten. Möglicherweise aber die Hausverwaltung bzw. der Hausbesitzer.

Norbert



Zugpferd

Dem gegenüber stehen ein toller und erfolgreicher Einsatz bei dem mal wieder das Equipment ausprobiert werden konnte, Schulter klopfen Kaltgetränk und was zu erzählen.