automess 62AD50 (Nachfolger 6150AD)

Begonnen von emanator, 20. Februar 2023, 10:59

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NoLi

Da eine Überarbeitung der deutschen Webseiten von AUTOMESS wohl noch nicht abgeschlossen zu sein scheinen, hier ein paar technische Infos zum 62AD50 von der Web-Seite   https://www.southernscientific.co.uk/products-by-manufacturer/automess/62ad#overview .

Norbert

tost

Hallo zusammen, hallo Norbert,
anbei das Prospekt mit weiteren Daten zum neuem Grundgerät (für die AmSeL-Familie): Sie dürfen in diesem Board keine Dateianhänge sehen.

Bzgl. Staffelung der oberen Dosisleistungsgrenze: Die beiden unterschiedlichen Versionen 25 und 50 mSv/h sind durch die Anforderungen an das GMT begründet. Für höhere Dosisleistungen gibt es kein Grundgerät, da man bei solch hohen Dosisleistungen eigentlich nicht mehr so körpernah messen möchte. Bei 20 mSv pro Jahr für eine beruflich exponierte Personen und der Dosisleistungsgrenze von 50 mSv/h darf man also nur 24 Minuten pro Jahr messen – ich denke es ist klar ersichtlich warum man bei einem Handgerät (was körpernah verwendet wird) mit einer solchen Grenze auskommen sollte. Es ist auch zu beachten, dass bis zum 50fachen (also 2,5 Sv/h) die Überschreitung erkannt werden muss – es ist nicht so, dass das Grundgerät oberhalb von 50 mSv/h einfach wieder anfängt weniger anzuzeigen ;) ...
Sollen höhere Dosisleistungen gemessen werden, lässt sich eine externe Sonde für hohe Dosisleistungen per Kabel anschließen – Messort und Anzeigeort sind dann getrennt.

Falls es Fragen gibt, werde ich natürlich versuchen diese zu beantworten.

Viele Grüße
Tobias

NoLi

Moin Tobias.

Die Dosisleistungsbegrenzung auf max. 50 mSv/h für das Grundgerät ist aus Strahlen- und Personenschutzgünden nachvollziehbar, schliesst aber damit eine Anwendung im Feuerwehr und Katastrophenschutz leider aus. Hier wird in der Fwhr-Dienstverordnung 500 (Punkt 2.3.2), auf die sich auch der Bund bezieht -weil sie von allen Länderinnenministerien abgesegnet wurde- ein ...Zitat " Der Messbereich muss sich bis mindestens 999 mSv/h erstrecken. Höhere Dosisleistungen sowie Alpha(α)- und Beta(β)-Strahlung sind nur unter Verwendung von Außensonden messbar. Eine Variante stellen Dosisleistungsmessgeräte mit Teleskopsonden dar. Sie können insbesondere zur Ortung von einzelnen Strahlenquellen höherer Aktivität oder eng begrenzten Bereichen höherer Dosisleistung eingesetzt werden."... Messumfang gefordert! Und speziell der Bund pflegt (aus Kostengründen?) möglichst wenig Zusatzsonden zu beschaffen (hat man beim GRAETZ X-50 ZS und auch beim FH40GL-10 z.B. mit der Telesonde und den anderen Sonden gesehen).
Es wäre wünschenswert, auch ein 62AD-Gerät mit diesem Messumfang für den Feuerwehr- und Katastrophenschutzbereich zur Verfügung zu haben, zumal diese Geräte ja (hoffentlich ;D ) für die Zukunft konzipiert sind.

Mal ne Frage: was ist die "AmSeL-Familie" und das "GMT"? :unknw:

Norbert

DG0MG

"Bling!": Irgendjemand Egales hat irgendetwas Egales getan! Schnell hingucken!

NoLi


tost

Hallo Norbert,
bezüglich FwDV 500: Also hier BASE-Bund wird es in ,,Finale Version vom 1.4.2022" (siehe Seite 2) NICHT mehr gefordert .... theoretisch können wir ohne Probleme so eine Version bauen, allerdings natürlich ohne Bauartzulassung.

Zur AmSeL-Familie: Dabei handelt es sich um Geräte, die mit dem sogenannten Automess Serial Link kompatibel sind – gibt es seit dem 6112AD. Die älteren Geräte arbeiten alle nach dem Prinzip, dass die Sonden Impulse und Datensignale (z. B. Informationen darüber, um welche Sonde es sich handelt) an das Handgerät senden. Dieses muss daraus sowie anhand interner Parameter die Dosisleistung usw. berechnen. Das Handgerät wiederum sendet die (geglättete) Dosisleistung über RS232 nach außen.
Bei den AmSeL-Geräten funktioniert dies jedoch deutlich anders: Sowohl die Sonden als auch das Handgerät berechnen die Dosisleistung usw. direkt intern und kommunizieren bidirektional über RS232. Neben weiteren Funktionen – wie einem Archiv oder einer Erinnerungsfunktion zur Prüfung im Rahmen der Eichfristverlängerung – wird zusätzlich zur geglätteten Dosisleistung auch die ,,rohe" gemessene Dosis übertragen.
All dies führt dazu, dass die AmSeL-Familie jederzeit durch weitere Geräte ergänzt werden kann. Bei den älteren Geräten (6150AD) musste hingegen eine neue Version des Handgeräts zugelassen werden, sobald eine neue Sonde veröffentlicht wurde. Siehe z. B. die Einführung der AD-b, die erst ab Version AD5/6 unterstützt wird. Zudem können die Sonden eigenständig arbeiten (vorausgesetzt, sie erhalten eine Versorgungsspannung) – etwa mit Datenaufzeichnung im Flash-Speicher als einfacher Datenlogger oder direkt via RS232 an einen PC angeschlossen.

GMT steht für Geiger-Müller-Tube – Sorry, das ist bei mir so im Wortschatz, dass ich nicht dran gedacht habe, dass es jemand nicht automatisch versteht.


Viele Grüße
Tobias

emanator

Hallo Norbert,

auch war erst etwas verwirrt...  leider ist die FwDV500 immer wieder gut für Überraschungen (mir ist z.B. erst nach einem Beitrag von Dir auf gefallen, das die Prüffristen nicht mehr erwähnt werden, bzw. wohl dort nicht mehr vor gegeben werden :unknw: )

Aber tost hat völlig recht !!!

Leider wird der Strahlenschutz bei der Feuerwehr immer wieder sehr stiefmütterlich behandelt und in der FwDV500 einfach mal alt zu neu blöd (ohne Hintergrundwissen und Marktkenntnis) ab geschrieben....  Thema BUND und Beschaffungen dort ist auch wieder ein Thema...  da könnten wir wohl sehr lange plaudern und würden alle hier langweilen

Ich hab auch schnell mal nach geschlagen und recherchiert was ich seit Bernd Hildebrand und Georg Zimmermann (denn die haben damals die damals noch gültigen Zulassungsrichtlinien fest gelegt) dazu finden konnte.

Schau mal in die Tabelle

Es wäre denkbar, das BW eine abweichende FwDV in den Erlass genommen hat.
Ist aber eher unwahrscheinlich.
Oder Sie haben eine Entwurfsfassung veröffentlich, die dann so final nicht verabschiedet wurde.

Ich bin da bei automess: 1 Sv/h möchte ich mit keinem Handgerät messen müssen.
Mit der AD-t Sonde (eh bei der FW Standard, wenn jemand ein AD Handgerät hat) geht Alles von ganz wenig bis ganz viel.

X50ZS und auch AD6150 AD ZS waren eh nier gut, da der Algorithmuss bei viel zu kleinen ZR alles ausbügeln musste, was beim X50ZS nach meiner Meinung nach sehr "doofen" Anzeigen bei kleinen DL führte...

Das auf dem CBRN ErkW jetzt ein RadEye PRD-ER ist mit Messbereich bis 10 Sv/h ist ja nett, aber 1968 lernten wir alle, das eher die kleinen DL interessant sind (also Richtung AKW Unfall Umgebungsmessung) und nicht Dl von 1-10 SV/h (also eher Kernwaffeneinsatz) ich hoffe auch bei der aktuellen Sicherheitslage muss sich das nicht ändern.


Die Vorgängersonden des IMIS (vom Warndienst) konnten auch bis 5 Sv/h messen.... nützten aber 1986 rein gar nix.

Auch eine kurze Marktschau (Graetz X5, automess 6150 und 62AD, Thermo FH40 (35 Jahre alte Technik)), Nuvia DolMo) zeigen keinen wirklichen Bedarf an Hochdosisgeräten. Entwickeln wird man da nur bei Auschreibungen hohen Stückzahlen wie früher beim X50ZS oder Minicont oder jetz CoMo170. Das waren tausende Geräte....  . Und hier sind die aktuellen Bedarfe mit den Geräten für ErkW und Dekon-P gelaufen. Glückwunsch an Thermo und Nuvia. Die Feuerwehr spielt keine wirkliche Rolle. Da verkauft automess in der Kerntechnik (z.B. in Frankreich) oder bei einer Militärausschreibung dann sicher mehr.

Der Bedarf der Bundewehr ist mit dem SVG2 von Thermo auch bedient.

Grüsse

NoLi

Zitat von: tost am Heute um 13:46Hallo Norbert,
bezüglich FwDV 500: Also hier BASE-Bund wird es in ,,Finale Version vom 1.4.2022" (siehe Seite 2) NICHT mehr gefordert .... theoretisch können wir ohne Probleme so eine Version bauen, allerdings natürlich ohne Bauartzulassung.
...
Interessant, denn in der aktuellen Version der Landesfeuerwehrschule Baden-Württemberg  https://www.lfs-bw.de/fileadmin/LFS-BW/themen/gesetze_vorschriften/fwdv/dokumente/FwDV500_AFKzV_2022-03-16_02.pdf steht diese Forderung bis mindestens 999 mSv/h drin.

Ich habe jetzt mal der LFS-BW nachgefragt und warte auf Antwort.

Die BASE-Version der DV-500 https://www.base.bund.de/shareddocs/downloads/de/rsh/4-relevante-vorschriften/4-5-FwDV500-2022.pdf?__blob=publicationFile&v=1 erscheint ohne dem besagten Text (...bis mindestens 999 mSv/h...) merkwürdig, denn der Satz "Höhere Dosisleistungen sowie Alpha(α)- und Beta(β)-Strahlung sind nur unter Verwendung von Außensonden messbar." ist ohne dem vorherstehenden Satz "Der Messbereich muss sich bis mindestens 999 mSv/h erstrecken." unlogisch. Ab welchem Wert (mSv/h) bezieht sich denn dann die Bezeichnung "höhere Dosisleistungen"? Ab 1 mSv/h, ab 10 mSv/h, ab obere Messbereichsgrenze des benutzten Strahlenmessgerätes, (z.B. Teletector und RadEye-PRD-ER4 -letzteres im neuen CBRN Erkunder des Katastrophenschutzes- mit Messbereiche bis 10 Sv/h!)?? https://www.bbk.bund.de/DE/Themen/CBRN-Schutz/CBRN-Faehigkeiten/CBRN-Erkundung/cbrn-erkundung_node.html



Ach bin ich froh, dass ich noch mein funktionsgeprüftes KSMG1/1 Handmessgerät der Ex-NVA mit einem Messbereich bis 100 Sv/h habe... ;D

Norbert

emanator

Also ich denk die Antwort steht in der finalen Version selbst:

Diese Dienstvorschrift wurde vom Ausschuss Feuerwehrangelegenheiten, Katastrophenschutz und zivile Verteidigung (AFKzV) auf der 50. Sitzung am 16. März 2022 (online) genehmigt und den Ländern zur Einführung empfohlen.

Die "Bundesversion" enthält aber den Hinweis:

Finale Version vom 1.4.2022

Also hat es doch wohl noch Anpassungen gegeben und die LFS war "zu schnell"

Da der Satz:

Der Messbereich muss sich bis mindestens 999 mSv/h erstrecken.

Noch nie in der FwDV stand (Siehe Tabelle oben)

war es wohl Diskussionsgegenstand (??? warum) und wurde in der finalen Version entfernt.

Leider gibt es zur FwDV keine Kommentierungen mehr und auch keine Synopsen (wie es bei den beider Versionen davor war). Deshalb kann man nur raten, was, warum, wie festgelegt wurde.

Hat mich schon mehrmals geärgert.

Grüsse


NoLi

Zitat von: emanator am Heute um 16:30Also ich denk die Antwort steht in der finalen Version selbst:

Diese Dienstvorschrift wurde vom Ausschuss Feuerwehrangelegenheiten, Katastrophenschutz und zivile Verteidigung (AFKzV) auf der 50. Sitzung am 16. März 2022 (online) genehmigt und den Ländern zur Einführung empfohlen.
...
Genau dieser Satz steht auch in der LFS-BW Version drin. Auch sind beide Versionen der DV-500 gemäß Seite 1 Stand: Januar 2022.
Eine nachträgliche Änderung würde auch nicht irgendwie zusammen passen, dann würde der Stand nicht mehr stimmen.

https://www.base.bund.de/shareddocs/downloads/de/rsh/4-relevante-vorschriften/4-5-FwDV500-2022.pdf?__blob=publicationFile&v=1
(Version BASE)

https://www.lfs-bw.de/fileadmin/LFS-BW/themen/gesetze_vorschriften/fwdv/dokumente/FwDV500_AFKzV_2022-03-16_02.pdf
(Version LFS-BW)
Diese Version ist geändert vom 08.04.2022  https://www.lfs-bw.de/themen/gesetzevorschriften/fwdv/

Bin mal gespannt, wie sich die LFS-BW auf meine Anfrage dazu äußert.

Norbert