VA-J-15A Röntgen Gamma Dosimeter RFT

Begonnen von Radiohörer, 24. April 2024, 22:36

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NoLi

Zitat von: Radiohörer am 24. April 2024, 22:36...
Empfehlung?!
Nein, es sei denn, Du betreibst eine genehmigte professionelle Röntgenanlage. Das Ding ist für den "Normalgebrauch", z.B. im Feld, zu klobig, schwer und unhandlich und kann dort auch nicht mehr als Dosisleistungsmessgeräte im Handformat.
Ferner befindet sich im Meßkopf eingebaut eine Sr-90 Kalibrierquelle mit nominal 260 kBq, für die es einer behördliche Umgangsgenehmigung bedarf (Voraussetzung: erfolgreich mit Prüfung absolvierter Strl.Schutz-Lehrgang, Benennung als Strl.Sch.Beauftragter durch die Aufsichtsbehörde, Genehmigung des Umgangs durch die Aufsichtsbehörde). Für nichtberuflichen und laienmäßigen Umgang somit also ohne diese Papiere uninteressant und sogar strafbar. Es sei denn, die Sr-90 Quelle wurde nachweislich vorher entfernt. Weil aber dann bei Messbeginn kein unbedingt notwendiger Abgleich des Gerätes mehr möglich ist, bleibt es nur noch ein Schaustück, ein "Stehrümchen".

Norbert

Radioquant98

Offiziell mußten vor der Verschrottung dieser DDR-Geräte sämtliche radioaktiven Kalibrierquellen entfernt werden. Deshalb findet man keine solche "voll" funktionsfähigen Geräte mehr.
Aber die Qualität war Spitze. Und elektronisch werden die zu 90% noch alle richtig funktionieren.
Aber diese riesige Ionkammer würde mich auch stören. Für den Außeneinsatz sind die nicht vorgesehen.

Viele Grüße
Bernd

megapull

In einer ungarischen Facebook-Gruppe wird gerade eines dieser Fahrzeuge zum Verkauf angeboten. Es sieht neu aus und hat Papiere, falls jemand Interesse hat.

Den Unterlagen zufolge ist die SR-90-Quelle enthalten. Das ungarische Dokument dient speziell der Dokumentation und Zertifizierung der Quelle.
https://www.youtube.com/@radminerals  |  Automess 62AD25  |  Ludlum 3 + 44-2 scint & 44-7 AB/G  |  Radiacode 103/110/Zero  |  DP-75  |  Raysid

DL8BCN

Je nachdem wie stark die SR-90 Quelle ist, könnte es in DL über der Freigrenze und somit verboten sein.
Die Freigrenze sollte nach meinen Infos bei 10 kBq liegen.
Also sind die 260 kBq weit drüber.
Ah, Norbert hatte dazu in seinem Beitrag #1 schon etwas geschrieben.