Dosis auf der ISS und Nord- bzw. Südpol?

Begonnen von Radiohörer, 02. November 2024, 01:11

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Radiohörer

...leider find ich den Radiobeitrag nicht: es ging um die Strahlendosis auf der ISS, die pro Tag so hoch wie in einem Jahr auf der Erde sein soll >:(

In den gefundenen Artikeln werden annähernd so hohen Werte erwähnt:
https://www.dlr.de/de/aktuelles/nachrichten/2016/20161214_kosmische-strahlung-auf-der-iss-in-3d_20443 --> 0,0025 mSv/d x 365 = 0,9125 mSv/d
https://www.deutschlandfunknova.de/nachrichten/gesundheit-welche-strahlenbelastung-bringt-eine-weltraummission-mit-sich
nature.com/articles/s41586-024-07927-7

Wie hoch sind die Werte normal und bei einem Sonnesturm auf dem Nord- und Südpol, wohin die Teilchen aus dem All abgelenkt werden und uns die schönen Farben an den Himmel zaubern?


DL8BCN

Die Dosis im freien Weltraum, z.B bei der gerade beendeten Mondmission sollte noch etwas höher ausfallen.Es wird ein Wert von ca. 1mSv pro Tag angegeben.
Das heißt, bei der Artemis Mondmission könnten es für die 10 Tage etwa 10mSv gewesen sein.
Daher ist aus meiner Sicht eine Marsmission alleine aus diesem Grund aktuell nicht möglich.
Es gibt in aktuellen Raumkapseln kaum Strahlenschutz durch die notwendige Leichtbauweise.Eine zukünftige Mondbasis kann meiner Meinung nach nur tief im Mondboden gebaut werden.

Peter-1

Trump findet eine Lösung  :D
Er wollte auch schon direkt zur Sonne fliegen ( Gespräch mit Putin ) und weil es zu heiß ist fliegt er dann in der Nacht  :yahoo:
Trump hat sicher auch einen Gamma-Spiegel für die Strahlung welche er dann einfach zurück schickt. :o
Gruß  Peter

NoLi

Zitat von: DL8BCN am Heute um 16:32...
Daher ist aus meiner Sicht eine Marsmission alleine aus diesem Grund aktuell nicht möglich.
...
Für den einfachen Flug zum Mars wird eine tägliche (24 h!) Dosis von 1,8 mSv = 75 µSv/h veranschlagt, also für den Hinflug eine Integraldosis von 660 mSv. Die tägliche (24 h!) Strahlendosis auf der Marsoberfläche liegt bei ca. 0,67 mSv = 28 µSv/h (Messung der Rovers Curiosity).


Für deutsche Astronauten wird das schwierig werden, weil die raumfahrende Tätigkeit auch im deutschen Strahlenschutzgesetz geregelt ist:

"Gesetz zum Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung (Strahlenschutzgesetz - StrlSchG)
§ 52 Anzeigebedürftiger Betrieb von Raumfahrzeugen

(1) Wer mit Sitz im Geltungsbereich dieses Gesetzes beabsichtigt, Raumfahrzeuge zu betreiben und dafür raumfahrendes Personal einzusetzen, das in einem Beschäftigungsverhältnis nach dem deutschen Arbeitsrecht steht, hat dies der zuständigen Behörde zwei Monate vor der beabsichtigten Aufnahme der Tätigkeit anzuzeigen, wenn die effektive Dosis, die das raumfahrende Personal durch kosmische Strahlung während des Betriebs des Raumfahrzeugs erhält, 1 Millisievert im Kalenderjahr überschreiten kann.

(2) Der Anzeige sind die folgenden Unterlagen beizufügen:

1. Nachweis, dass die für die sichere Durchführung der Tätigkeit notwendige Anzahl von Strahlenschutzbeauftragten bestellt ist und ihnen die für die Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlichen Befugnisse eingeräumt sind,
2. Nachweis, dass jeder Strahlenschutzbeauftragte die erforderliche Fachkunde im Strahlenschutz besitzt oder, falls kein Strahlenschutzbeauftragter notwendig ist, die zur Anzeige verpflichtete Person, ihr gesetzlicher Vertreter oder, bei juristischen Personen oder sonstigen Personenvereinigungen, der nach Gesetz, Satzung oder Gesellschaftsvertrag zur Vertretung oder Geschäftsführung Berechtigte die erforderliche Fachkunde im Strahlenschutz besitzt,
3. Nachweis, dass die bei der Tätigkeit sonst tätigen Personen das notwendige Wissen und die notwendigen Fertigkeiten im Hinblick auf die mögliche Strahlengefährdung und die anzuwendenden Schutzmaßnahmen besitzen und
4. plausible Darlegung der beabsichtigten Vorgehensweise zur Ermittlung der Körperdosis nach den Anforderungen der auf Grund von § 76 Absatz 1 Satz 2 Nummer 11 erlassenen Rechtsverordnung.

(3) Ist zu erwarten, dass die Exposition des raumfahrenden Personals den Dosisgrenzwert nach § 78 Absatz 1 Satz 1 überschreitet, so ist zusätzlich eine gesonderte Anzeige der erhöhten Exposition spätestens zwei Monate vor dem Einsatz des raumfahrenden Personals erforderlich. In diesem Fall gelten die Grenzwerte nach den §§ 77 und 78 für die berufliche Exposition von raumfahrendem Personal durch kosmische Strahlung nicht.

(4) Der gesonderten Anzeige sind die folgenden Unterlagen beizufügen:

1. Darlegung, dass die erhöhte Exposition gerechtfertigt ist,
2. Nachweis, dass die erhöhte Exposition mit dem einzusetzenden raumfahrenden Personal und dem ermächtigten Arzt erörtert worden ist,
3. Nachweis, dass das einzusetzende raumfahrende Personal über die zu erwartenden Dosen, die mit der erhöhten Exposition verbundenen Risiken und die zu ergreifenden Vorsorgemaßnahmen unterrichtet worden ist,
4. Einwilligung des einzusetzenden raumfahrenden Personals zu der erhöhten Exposition.
"

"Gesetz zum Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung (Strahlenschutzgesetz - StrlSchG)
§ 77 Grenzwert für die Berufslebensdosis

Der Grenzwert für die Summe der in allen Kalenderjahren ermittelten effektiven Dosen beruflich exponierter Personen beträgt 400 Millisievert. Die zuständige Behörde kann im Benehmen mit einem ermächtigten Arzt eine zusätzliche berufliche Exposition zulassen, wenn diese nicht mehr als 10 Millisievert effektive Dosis im Kalenderjahr beträgt und die beruflich exponierte Person einwilligt. Die Einwilligung ist schriftlich zu erteilen.
"

"Gesetz zum Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung (Strahlenschutzgesetz - StrlSchG)
§ 78 Grenzwerte für beruflich exponierte Personen

(1) Der Grenzwert der effektiven Dosis beträgt für beruflich exponierte Personen 20 Millisievert im Kalenderjahr. Die zuständige Behörde kann im Einzelfall für ein einzelnes Jahr eine effektive Dosis von 50 Millisievert zulassen, wobei in fünf aufeinander folgenden Jahren insgesamt 100 Millisievert nicht überschritten werden dürfen.
(2) Der Grenzwert der Organ-Äquivalentdosis beträgt für beruflich exponierte Personen

1. für die Augenlinse 20 Millisievert im Kalenderjahr,
2. für die Haut, gemittelt über jede beliebige Hautfläche von einem Quadratzentimeter, unabhängig von der exponierten Fläche, (lokale Hautdosis) 500 Millisievert im Kalenderjahr und
3. für die Hände, die Unterarme, die Füße und Knöchel jeweils 500 Millisievert im Kalenderjahr.

Für die Organ-Äquivalentdosis der Augenlinse gilt Absatz 1 Satz 2 entsprechend.
(3) Für beruflich exponierte Personen unter 18 Jahren beträgt der Grenzwert der effektiven Dosis 1 Millisievert im Kalenderjahr. Der Grenzwert der Organ-Äquivalentdosis beträgt

1. für die Augenlinse 15 Millisievert im Kalenderjahr,
2. für die lokale Hautdosis 50 Millisievert im Kalenderjahr,
3. für die Hände, die Unterarme, die Füße und Knöchel jeweils 50 Millisievert im Kalenderjahr.

Abweichend davon kann die zuständige Behörde für Auszubildende und Studierende im Alter zwischen 16 und 18 Jahren einen Grenzwert von 6 Millisievert im Kalenderjahr für die effektive Dosis und jeweils 150 Millisievert im Kalenderjahr für die Organ-Äquivalentdosis der Haut, der Hände, der Unterarme, der Füße und Knöchel zulassen, wenn dies zur Erreichung des Ausbildungszieles notwendig ist.
(4) Bei gebärfähigen Frauen beträgt der Grenzwert für die Organ-Äquivalentdosis der Gebärmutter 2 Millisievert im Monat. Für ein ungeborenes Kind, das auf Grund der Beschäftigung der Mutter einer Exposition ausgesetzt ist, beträgt der Grenzwert der effektiven Dosis vom Zeitpunkt der Mitteilung über die Schwangerschaft bis zu deren Ende 1 Millisievert.
(5) Die Befugnis der zuständigen Behörde nach der Rechtsverordnung nach § 79 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1, unter außergewöhnlichen, im Einzelfall zu beurteilenden Umständen zur Durchführung notwendiger spezifischer Arbeitsvorgänge Expositionen zuzulassen, die von den Grenzwerten der Absätze 1 und 2 und Absatz 4 Satz 1 abweichen, bleibt unberührt.
"
(Quellen: https://www.gesetze-im-internet.de/strlschg/__52.html + folgende)

Eben typisch deutsche Verwaltung!

Norbert

NoLi

Zitat von: Peter-1 am Heute um 17:01Trump findet eine Lösung  :D
Er wollte auch schon direkt zur Sonne fliegen ( Gespräch mit Putin ) und weil es zu heiß ist fliegt er dann in der Nacht  :yahoo:
Trump hat sicher auch einen Gamma-Spiegel für die Strahlung welche er dann einfach zurück schickt. :o
Trump ist ja auch Amerikas neuer Chuck Norris.

Norbert

NoLi

Zitat von: DL8BCN am Heute um 16:32...
Eine zukünftige Mondbasis kann meiner Meinung nach nur tief im Mondboden gebaut werden.
Daher wird auch der Betrieb einer Mondbasis a la DDR Mondbasis schwierig.


https://www.youtube.com/@DDRMondbasis (mehr Videos).

Norbert