Kreis Segeberg: Familie findet radioaktiven Rauchmelder aus den 70ern

Begonnen von DG0MG, 30. Mai 2025, 08:38

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Zugpferd

Norbert, waren die I-Melder denn bei uns jemals erlaubt?
Wenn dem so sei, gibt's da kein Bestandschutz?
Ich weiss das viele Gewerbeobjekte mit I-Meldern versehen waren, spielt hier Gewerbe vs. Privat eine Rolle?

NoLi

Zitat von: Zugpferd am 31. Mai 2025, 23:18Norbert, waren die I-Melder denn bei uns jemals erlaubt?
Wenn dem so sei, gibt's da kein Bestandschutz?
Ich weiss das viele Gewerbeobjekte mit I-Meldern versehen waren, spielt hier Gewerbe vs. Privat eine Rolle?
In Deutschland waren Ionisationsrauchmelder, im Gegensatz zu den Ländern um uns herum, für Privathaushalte nie erlaubt, weil die Am-241 Aktivität schon früher in den Strahlenschutzverordnungen über der Freigrenze lag und die Entsorgungsfrage nicht zu klären war.
Einzig im gewerblichen sowie öffentlichen Bereich durften und dürfen diese verwendet werden, aber nur unter der Voraussetzung, dass die Montagefirma eine Umgangsgenehmigung und speziell geschultes Personal (Fachkundegruppe S 1.3) einsetzt. Die Firma mußte jeden verbauten Melder der Aufsichtsbehörde mit Anzahl und Adresse melden, ebenso der Melderempfänger. Die Anzahl der Melder in einem Objekt war und ist beschränkt. Ferner durfte die Montagefirma nicht mehr als zwei I-Rauchmelder in einem Fahrzeug transportieren (mit Genehmigung aber auch mehr).
Ionisationsrauchmelder dürfen in Deutschland immer noch im gewerblichen und öffentlichen Bereich eingesetzt werden, wenn sie eine Bauartzulassung der BAM besitzen *)
Und heutzutage läuft es gerade umgekehrt. Die I-Melder sollen bei Wartungsarbeiten, wenn möglich, entsorgt und durch Melder ohne Am-241 ersetzt werden. Dazu haben sich Firmen spezialisiert, die abgebaute Melder zerlegen, die Am-241 Quellen ausbauen und den Rest, nach Freimessung, dem Wertstoffkreislauf zuführen. Dies bedeutet dann aber auch, dass ganze Brandmeldeanlagen umgebaut oder erneuert werden müssen, einschliesslich der Leitungen zu den Meldern und deren Sockel. Und das macht nicht jeder Betreiber mit (ist ja auch eine Kostenfrage).

*) Das Bundesamt für Strahlenschutz dazu (Zitat):
" Genehmigung bzw. Bauartzulassung

IRM bedürfen als Vorrichtungen, in die radioaktive Stoffe eingefügt sind, gemäß § 12 Absatz 1 Nummer 3 StrlSchG entweder einer Genehmigung oder können genehmigungsfrei betrieben werden, wenn sie nach § 45 Absatz 1 Nummer 1 StrlSchG bauartzugelassen sind. Die zuständige Behörde für die Erteilung der Bauartzulassung ist das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS)
Voraussetzungen für die Erteilung einer Bauartzulassung

Für die Erteilung einer Bauartzulassung für einen IRM müssen gemäß § 16 Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) verschiedene Voraussetzungen erfüllt werden.

Die Ortsdosisleistung darf im Abstand von 0,1 Meter von der berührbaren Oberfläche der Vorrichtung 1 Mikrosievert pro Stunde nicht überschreiten. Der radioaktive Stoff muss dicht umschlossen und berührungssicher abgedeckt sein. Auch im Brandfall muss der IRM ausreichend dicht bleiben, so dass es auch dann nicht zu unzulässigen Freisetzungen kommt.

Die Nutzungsdauer der IRM wird in der Regel bereits durch die Hersteller auf zehn bis 15 Jahre beschränkt. Da der IRM während der Nutzungsdauer keiner behördlichen Kontrolle unterliegt, muss die Vorrichtung so ausgelegt sein, dass während der Nutzungsdauer außer der Dichtheitsprüfung durch den Hersteller nur die ggf. alle zehn Jahre erforderliche Dichtheitsprüfung nach § 25 Absatz 4 StrlSchV durchzuführen ist. Abweichende Regelungen können durch die Zulassungsbehörde im Zulassungsschein festgelegt werden.
Einschränkungen bei der Zulassung

Darüber hinaus darf eine Bauartzulassung nur erteilt werden, wenn die Aktivität des in die Vorrichtung eingefügten radioaktiven Stoffes das Zehnfache der Freigrenzen gemäß Anlage 4 Tabelle 1 Spalte 2 StrlSchV nicht überschreitet. Für Americium-241 beträgt das Zehnfache der Freigrenze 100 Kilobecquerel.

Das Gehäuse darf nur mit Spezialwerkzeug zerstörungsfrei demontiert beziehungsweise geöffnet werden können, so dass ein unbemerktes Entfernen der Strahlerfolie verhindert wird.

Der Inhaber der IRM hat diese gemäß § 25 Absatz 5 StrlSchV nach Beendigung der Nutzung an den Zulassungsinhaber zurückzugeben. Ist dies nicht möglich, so ist die Vorrichtung an die Landessammelstelle oder an eine von der zuständigen Behörde bestimmte Stelle abzugeben.

Die Bauartzulassung ermöglicht gemäß Anlage 3 Teil B Nr. 4. und 5. StrlSchV nur eine genehmigungsfreie Verwendung und Lagerung von IRM. Personen oder Unternehmen, die IRM ein- oder ausbauen beziehungsweise warten, benötigen eine Genehmigung auch bei Vorliegen einer Bauartzulassung.
Freisetzung radioaktiver Stoffe bei normalen Betriebsbedingungen nicht möglich

Die Freisetzung von radioaktiven Stoffen ist bei normalen Betriebsbedingungen nicht möglich. Aufgrund der sehr kleinen Dosisleistung in der Nähe eines IRM (siehe oben) und des Abstands der normalerweise an der Raumdecke angebrachten Rauchmelder von den Personen, die sich in Räumen mit IRM aufhalten, beträgt die Strahlenexposition für Personen der Bevölkerung nur einige zehn Mikrosievert pro Jahr. Verglichen mit der natürlichen Strahlenexposition, die in Deutschland im Durchschnitt etwa 2 Millisievert pro Jahr beträgt, ist das gesundheitliche Risiko bei einem bestimmungsgemäßen Gebrauch von IRM daher vernachlässigbar.

Da die Eignung der Vorrichtung bei einer Bauartprüfung nur an einem einzelnen Baumuster überprüft wird, müssen alle später gefertigten Exemplare des IRM in ihren für den Strahlenschutz relevanten Merkmalen genau denen des Prüfmusters entsprechen. Aus diesem Grund ist ein Qualitätssicherungssystem durch den Hersteller zu betreiben, welches durch eine sachverständige Person kontrolliert wird. Diese sachverständige Person wird durch die Zulassungsbehörde bestimmt.
"
(https://www.bfs.de/DE/themen/ion/anwendung-alltag/rauchmelder/rauchmelder_node.html)

Norbert

Zugpferd

oha, gut zu wissen...
dann ist mein 2,8kBq I-Melder der einzig erlaubte den ich habe...
Danke Norbert, war mir nicht klar das ich die nicht aus Dänemark, Schweden USA mitnehmen darf...