Evakuierung Zollamt Erlangen-Tennenlohe.

Begonnen von NoLi, 02. Februar 2020, 21:19

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NoLi


DG0MG

Zitat von: NoLi am 02. Februar 2020, 21:19
Ja was war`s denn nun?

Also wenn man sich das Bild anschaut:

https://img.br.de/254ffc43-ecea-42b3-a71a-3a54ebb0756d.jpeg

dann würde ich sagen, es war Uranerz UND ein Spinthariskop.

Auf der Suche, wo man das denn kaufen kann und was es kostet, landet man bei

http://unitednuclear.com/index.php?main_page=product_info&products_id=507 ("Super Spinthariscope", 49 Dollar)

Dabei fällt auf:
Das Zollamt (oder wer auch immer) hat das Bild retuschiert! Rechts unten auf dem Aufkleber steht im Original "www.unitednuclear.com" , das fehlt auf dem Zollamtsbild!
Auch die Bezeichnung zwischen den Trefoils wurde auf " ... Nuclear" reduziert, ebenso auf dem Mess-Zertifikat für das Uranerz.

Eh, Zollamt: Zensur ist Scheiße!  :hysteric:

Wenn man etwas nicht zeigen will, dann aber bitte so, dass man trotzdem auf den ersten Blick erkennt, das da was nicht gezeigt werden soll, z.B. durch Verpixeln. Wegretuschieren ist voll der DDR-Stil.

Damit ist mein Beitrag hier wohl der Streisand-Effekt ..   :sun_bespectacled:

Die Beschreibung des Spinthariskops sagt, es enthielte ein winziges Stück spezielles Thorium-Erz vom Great Bear Lake in Canada.
Das würde evtl. bedeuten, dass die Aktivitäts-Freigrenze für Mineralien lt. StrSchV Anlage 3 Teil B, #8: <1 µSv/h in 10 cm Abstand zur Anwendung kommen müsste?
Oder?
"Bling!": Irgendjemand Egales hat irgendetwas Egales getan! Schnell hingucken!

NoLi

>> Die Beschreibung des Spinthariskops sagt, es enthielte ein winziges Stück spezielles Thorium-Erz vom Great Bear Lake in Canada.
Das würde evtl. bedeuten, dass die Aktivitäts-Freigrenze für Mineralien lt. StrSchV Anlage 3 Teil B, #8: <1 µSv/h in 10 cm Abstand zur Anwendung kommen müsste?
Oder? <<

Richtig, wenn das Spinthariskop und/oder Mineral für Lehr- und Ausbildungszwecke verwendet werden soll.

Gruß
Norbert


sh4711

Zitat von: DG0MG am 02. Februar 2020, 22:03
Eh, Zollamt: Zensur ist Scheiße!  :hysteric:

Hmm, vielleicht koennten sie ja sonst wg. Schleichwerbung verklagt werden ;-).
In unserem Ueberregulierungs- und Strahlenhysterieland durchaus denkbar...

DG0MG

Zitat von: sh4711 am 07. Februar 2020, 13:37
Hmm, vielleicht koennten sie ja sonst wg. Schleichwerbung verklagt werden ;-).

Wie gesagt:
Zitatdann aber bitte so, dass man trotzdem auf den ersten Blick erkennt, das da was nicht gezeigt werden soll, z.B. durch Verpixeln
"Bling!": Irgendjemand Egales hat irgendetwas Egales getan! Schnell hingucken!