Uranglasur

Begonnen von DG0MG, 03. Juli 2022, 08:12

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Zitat von: Floppyk am 04. Juli 2025, 08:17Schade, dass man bei Gläsern und Keramiken nicht so einfach die Verwendung von Natururan zu abgereicherten Uran unterscheiden kann. Denn abgereichertes Uran stand erst nach 1945 zur Verfügung, so dass das auf das Alter des Gegenstandes schließen lassen könnte.
...mit dem Raysid und etwas Aktivität schon ;)

kKernig

Vor zwei Wochen bin ich bei meiner Oma mit meinem Geigerzähler (GQ GMC 300S) herumgegangen und habe tatsächlich eine Vase mit Uranglasur gefunden. Ein Foto habe ich leider nicht, aber sie ist beige/hellgrau mit orangen "Akzenten" oben und an der Seite. Geigerzähler darauf zeigte ca. 500 cpm, wobei ich nicht weiß, wie viel Betastrahlung durch das dicke Glas der M4011-Röhre kommt.

Meine Oma (91) sagt, die Vase ist schon "uralt", es gab sie in ihrer Kindheit schon. Sie erinnert sich auch an eine zugehörige größere Vase, die aber nicht mehr existiert.

DL8BCN

Hallo, es gibt sie ab und zu doch noch:
Die berühmten Onlineschnäppchen.
Kürzlich ergatterte ich eine große Bowle mit kompletter äußerer Uranglasur.
Durchmesser ca. 25 cm und Höhe mit Deckel ca. 33 cm.
Man muss genau suchen, um Beschädigungen zu sehen.
Hersteller: Dümler & Breiden aus Höhr Grenzhausen.
Die Marke dürfte auf 1930-1936 datieren.
Ein ziemlich imposantes Stück.
Die 1956 dürfte eine Modellnummer sein.
Zählraten:
Herfurth RadiCont mit BZ200XK-P Flächenzählrohr: 180000cpm.
MicroCont H13422: 360000cpm.
Berthold LB1210B: Max.Out: >3000cps (180000cpm).
Alles in kleinstmöglichem Abstand gemessen.
Das Objekt kann mit meinen Kontaminationsmonitoren aus mindestens 2m Abstand nachgewiesen werden.
Gammastrahlung ist sehr gering!
Messung Gammastrahlung mit 8mm Plexiglasschirm.
Radex 1008:    0,25μSv/h.
RadiaCode 102: 0,25μSv/h

NoLi

#18
Hast Du ein Glück, dass es seit 2018 die jetzige Strahlenschutzverordnung gibt; die Freigrenze für Uran liegt für didaktische Zwecke bei 30 Gramm.
Bei der letzten StrlSchV von 2001 lag die Freigrenze bei 0,4 Gramm...da hättest Du eine Umgangsgenehmigung für diese Bowle beantragen müssen ;)

Es handelt sich um eine Aufglasur mit zusammen ca. 100 Bq/cm² Th-234 + Pa-234, somit als Einzelnuklid -auch der Mutter U-238- von 50 Bq/cm². Da U-238 eine spezifische Aktivität von 12,4 Bq/mg hat, liegt die Uran-Flächenbelegung bei ca. 4 mg/cm².

Uranglasierte Waren, welche nach dem 15.10.1965 (1.StrlSchV) hergestellt wurden, dürfen als Aufglasur genehmigungsfrei hergestellt und verwendet werden, wenn die Aufglasur nicht mehr als 0,1 mg/cm² Uran aufweist... :)

"Gesetz zum Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung (Strahlenschutzgesetz - StrlSchG)
§ 218 Genehmigungsfreier Umgang mit Geräten, keramischen Gegenständen, Porzellan- und Glaswaren oder elektronischen Bauteilen sowie sonstigen Produkten

(1) Vor dem 1. April 1977 beschaffte Geräte, keramische Gegenstände, Porzellanwaren, Glaswaren oder elektronische Bauteile, mit denen nach § 11 der Ersten Strahlenschutzverordnung vom 15. Oktober 1965 ohne Genehmigung umgegangen werden durfte, dürfen weiter genehmigungsfrei verwendet und beseitigt werden, wenn diese Gegenstände zum Zeitpunkt der Beschaffung die Vorschrift des § 11 der Ersten Strahlenschutzverordnung vom 15. Oktober 1965 erfüllt haben.
(2) Sonstige Produkte, die den Anforderungen der Anlage III Teil A Nummer 5, 6 oder 7 zur Strahlenschutzverordnung in der Fassung vom 30. Juni 1989 entsprechen und vor dem 1. August 2001 erworben worden sind, können weiter genehmigungs- und anzeigefrei verwendet, gelagert oder beseitigt werden.
"

Hmm, aber vor dem 15.10.1965 gab es keine StrlSchV und damit keine Grenzwerte...

;) Aber das Teil wird doch bestimmt z.B. zur Simulation eines abgestürzten Satellitenbruchstückes für didaktische (Feuerwehr-)Strahlenschutzübungen vorgehalten...

Norbert

DL8BCN

Hallo Norbert, danke für deine zusätzlichen Informationen.
Und ja, natürlich wird es als Objekt für Strahlenschutzübungen verwendet :D
Die Betastrahlung läßt sich gut abschirmen. Und Gamma- kommt nur sehr wenig.
Ich betrachte das Objekt als ungefährlich, weil ich natürlich keine Bohle daraus schöpfe.
Und ich besitze die Fachkunde im Strahlenschutz :yahoo:
Und es erstaunt mich sehr das es im Angstland Deutschland eine Lockerung der Vorschriften zwischen 2001 und 2018 gegeben hat.

NoLi

Zitat von: DL8BCN am 01. November 2025, 12:34...
Und es erstaunt mich sehr das es im Angstland Deutschland eine Lockerung der Vorschriften zwischen 2001 und 2018 gegeben hat.
Weil doch wohl noch ein Rest Grips bei manchen Entscheidungsträgern vorhanden ist, und weil maßgebliche Strahlenschutz-Wissenschaftler des Deutsch-Schweizerische Fachverband für Strahlenschutz e.V. im Vorfeld bei diesen Entscheidungsträgern deutlich interveniert hatten.
Wo sie sich nicht durchsetzen konnten, war beim Kalium-40...hier beträgt die massenspezifische Freigrenze 1 Bq/g. Das bedeutet, wenn z.B. ein größer 3-kg-Beutel kaliumhaltiges Düngemittel (in der Regel mit K-40 = 9 Bq/g) in eine strahlenrechtlich genehmigungspflichtige Anlage verbracht wird, kann er diese Anlage nicht mehr über ein Freigabemessverfahren verlassen und muß als radioaktiver Abfall in ein Endlager verbracht werden :dash2: . Unter 3 kg darf die massenspezifische Aktivität unberücksichtigt bleiben, aber der Oberflächenkontaminationswert (1 Bq/cm²) muß eingehalten werden.

Norbert