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Begonnen von Lennart, 05. Dezember 2025, 17:27

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DL8BCN

ok, danke für die Erklärung.
Das erklärt die Aussage dann.
Die Rechnung 15 µSv/h * 24 h sind 360 µSv ist natürlich auch falsch von mir.
Der Arbeitstag hat höchstens 8 Stunden.
Also 15 µSv/h * 8h = 120 µSv.
Bei angenommenen 252 Arbeitstagen im Jahr wären das gut 30 mSv.
Also über dem Grenzwert von 20 mSv/a.

NoLi

Oder andersrum (gemäß Strahlenschutzverordnung):
15 µSv/h x 2.000 Jahresarbeitsstunden = 30.000 µSv = 30 mSv

Norbert

DL8BCN

Das passt doch sehr gut 250 Tage mal 8 Stunden = 2000 Stunden.
Ich erinnere mich an meinen Lehrgang in Kiel im August :D
Die Strahlenschutzverordnung rechnet mit 2000 Jahresarbeitsstunden.