Patient mit Technetium 99

Begonnen von Floppyk, Gestern um 04:55

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Floppyk

Ich hatte kürzlich einen Krankenhausaufenthalt. Ein Patient, der mir gegenüber lag, hatte man Technetium 99 gespritzt. Da habe ich mir natürlich gleich meine Zähler bringen lassen, um mal diese einmalige Gelegenheit zu messen.
Ziemlich genau 2 Halbwertszeiten abgelaufen, als ich messen durfte. Ob das allerdings gut und richtig war, dass strahlende Patienten in etwa 3 m Entfernung ins Zimmer gelegt werden und auch für 3 Tage mir gegenüber blieb? Hinzu kommt noch, dass der Betreffende gleich 2 Verabreichungen mit Untersuchungen an 2 Folgetagen bekam.


Radiohörer

...ab welcher Entfernung konntest Du mit welchem Gerät eine signifikante Erhöhung erkennen?
Ab welcher Entfernung kann der KC761 das Tc auflösen?
Wie hoch war der Untergrund in der Abteilung bzw. bei Dir am Bett?

Allen Frohe Weihnachten!

Flipflop

Jedenfalls bekommt man schnell ein brauchbares Spektrum. Der FS-5000 misst ja 50% mehr. Hast versucht die Dosis bei dir zu messen? Mit dem RC102 kann man je nach dem aus 10-15 Meter schon was Messen.

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NoLi

@Floppyk, andersrum gefragt: ist das auf dem Bild dein Zimmergenosse, oder bist Du das? Für eine Bewertung der Dosis ist diese Angabe enorm wichtig.

Norbert

Floppyk

Die Zähler liegen auf dem Bauch eines Mitpatienten. Er lag mir gegenüber. Entfernung Fuß zu Fuß ca. 2 m.
Zeitpunkt meiner Messung ca. 12 Std, was m.W. 2 Halbwertszeiten von TC99 entspricht.
Der FS-5000 zeigt höhere Werte. Ich meine gelesen zu haben, dass beim Zerfall von TC99 auch Beta emittiert wird. Da das einfache Glaszählrohr des FS-5000 auch Beta-empfindlich ist, werden eben Gamma- und Beta-Werte addiert. Der Kristall des Measall zählt nur Gamma.
Ab welcher Entfernung der Measall das TC99 korrekt identifiziert, habe ich nicht geprüft. Ich war schon dankbar, dass der Mitpatient die Messung und Foto erlaubte, zudem ich da nicht so viel Wind machen wollte.

NoLi

Zitat von: Floppyk am Gestern um 10:56...
Der FS-5000 zeigt höhere Werte. Ich meine gelesen zu haben, dass beim Zerfall von TC99 auch Beta emittiert wird. Da das einfache Glaszählrohr des FS-5000 auch Beta-empfindlich ist, werden eben Gamma- und Beta-Werte addiert. Der Kristall des Measall zählt nur Gamma.
...
Hier handelt es sich um Tc-99m (nicht zu verwechseln mit Tc-99), einem reinen Gamma-Strahler (140 keV).
Nicht energiekompensierte GM-Zählrohre zeigen in diesem Gamma-Energiebereich immer eine überhöhte Empfindlichkeit und damit als Dosisleistung einen überhöhten Messwert µSv/h an...man liegt damit aber auch "auf der sicheren Seite".
Bei 140 keV etwa um den Faktor 1,8 bis 2 für das nackte Zählrohr. Dann kommt noch etwas Schwächung durch das Gerätegehäuse dazu.

Norbert

NoLi

Zitat von: Floppyk am Gestern um 04:55...
Ziemlich genau 2 Halbwertszeiten abgelaufen, als ich messen durfte. Ob das allerdings gut und richtig war, dass strahlende Patienten in etwa 3 m Entfernung ins Zimmer gelegt werden und auch für 3 Tage mir gegenüber blieb? Hinzu kommt noch, dass der Betreffende gleich 2 Verabreichungen mit Untersuchungen an 2 Folgetagen bekam.
Bei den abgebildeten rund 50 µSv/h beträgt die Dosisleistung an deinem Bett ca. 1,5 µSv/h (da der Patient eine Flächen- bzw. Volumenquelle darstellt, darf man hier nicht das Abstandquadratgesetz anwenden; es gilt die Beziehung doppelter Abstand = halbe Dosisleistung). Bei Anfangs vor 2 Halbwertszeiten waren dies 200 µSv/h am Patient ---> ca. 6 µSv/h in 3 m Abstand. Zumindest ist deine ungewollte Dosis unterhalb 1 mSv geblieben und somit diese Vorgehensweise von den Bestimmungen des StrlSchG und der StrlSchV gedeckt; aber die medizinische Anwendung ist ja von den Bestimmungen teilweise explizit ausgenommen.

Norbert

Floppyk

Sorgen mache ich da auch keine. Dennoch, je weniger, desto besser.

NoLi

Zitat von: Floppyk am Gestern um 11:53Sorgen mache ich da auch keine. Dennoch, je weniger, desto besser.
Ganz nach §8 StrlSchG: :good3:

"Gesetz zum Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung (Strahlenschutzgesetz - StrlSchG)
§ 8 Vermeidung unnötiger Exposition und Dosisreduzierung

(1) Wer eine Tätigkeit plant, ausübt oder ausüben lässt, ist verpflichtet, jede unnötige Exposition oder Kontamination von Mensch und Umwelt zu vermeiden.
(2) Wer eine Tätigkeit plant, ausübt oder ausüben lässt, ist verpflichtet, jede Exposition oder Kontamination von Mensch und Umwelt auch unterhalb der Grenzwerte so gering wie möglich zu halten. Hierzu hat er unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls

1. bei Tätigkeiten nach § 4 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 bis 7 und 9 den Stand von Wissenschaft und Technik zu beachten,
2. bei Tätigkeiten nach § 4 Absatz 1 Satz 1 Nummer 8, 10 und 11 den Stand der Technik zu beachten.
"

Ob dies allerdings alle Ärzte kennen... :unknw:

Norbert

DL8BCN

Ich dachte immer, solche Patienten bekommen ein Einzelzimmer.
Aber in diesen Zeiten ist ein Einzelzimmer Luxus.
Da werden dann wohl Ausnahmen gemacht.
Die Radiologen rechnen auch sicher nicht damit, daß jemand seine eigenen Geigerzähler mit ins Krankenhaus bringt :D

NoLi

#10
Zitat von: DL8BCN am Gestern um 14:40Ich dachte immer, solche Patienten bekommen ein Einzelzimmer.
...
Nur bei der J-131 Schilddrüsentherapie, weil hier die applizierte J-131 Aktivität so hoch ist und diese Patienten in den ersten 3 bis 5 Tagen wegen stark erhöhter Dosisleistung, Ausdünstungen und Ausscheidungen von J-131, mit entsprechenden Raumluft- und Abwasserkontaminationen und -aktivitäten, eine ernsthafte Gefahr für im selben Raum anwesende Personen bzw. deren Schilddrüsen darstellen.

Norbert

Floppyk

Das ist eine gute Info, danke.