GRAETZ Strahlenmesstechnik und Baumusterprüfbescheinigung (eichfähige Geräte).

Begonnen von NoLi, 05. Juli 2026, 19:58

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NoLi

GRAETZ Strahlungsmesstechnik bietet keine eigenentwickelten eichfähigen Dosimeter und Dosisleistungsmessgeräte mit Baumusterprüfbescheinigung mehr an:

https://graetz.com/2026/05/neue-wege-in-der-strahlungsmesstechnik/

Hier der ganze Text:

"Baumusterprüfung adé – Warum wir neue Wege in der Strahlungsmesstechnik gehen

Mit dem Auslaufen der Übergangsvorschrift des § 62 Abs. 2 S. 1 MessEG zum 31. Dezember 2024 haben sich die regulatorischen Rahmenbedingungen grundlegend verändert. Baumusterprüfbescheinigungen sind seither auf eine Gültigkeitsdauer von zehn Jahren begrenzt – eine Verlängerung ist nicht vorgesehen. Stattdessen ist eine vollständige Neuzertifizierung erforderlich, die mit erheblichem personellem und finanziellem Aufwand sowie Bearbeitungszeiten von mehreren Jahren verbunden ist. Für GRAETZ bedeutete das eine nüchterne Kosten-Nutzen-Abwägung – insbesondere im Hinblick auf Geräte, die auf der Geiger-Müller-Technologie basieren: eine bewährte, technologisch aber weitgehend ausgereizte Technologie.

Die Entscheidung: Kein Rückzug, sondern strategische Neuausrichtung

GRAETZ hat entschieden, keine neuen Baumusterprüfungen für Geräte auf Basis der Geiger-Müller-Technologie zu beantragen. Diese Entscheidung ist kein Rückzug aus dem Markt. Sie schafft vielmehr den Freiraum, Ressourcen gezielt in moderne Sensortechnologien zu investieren – Technologien, die höhere Messgenauigkeit, einen breiteren Dynamikbereich und eine bessere digitale Integration ermöglichen.
Ein weiterer Aspekt: Solange eine Baumusterprüfbescheinigung gilt, ist nach deren Erteilung jede Änderung am Gerät ausgeschlossen. Wer auf Zertifizierung setzt, setzt damit auch auf Stillstand in der Produktentwicklung.

Versorgungssicherheit bleibt gewährleistet

Für Anwender, die nach Mess- und Eichgesetz zertifizierte Geräte benötigen, entstehen keine Versorgungslücken. GRAETZ hat strategische Kooperationen mit Herstellern geschlossen, deren Geräte über gültige Baumusterprüfbescheinigungen verfügen:

    Für die eichfähige Personendosimetrie steht das DMC 3000 von Mirion Technologies zur Verfügung.
    Für die eichfähige Ortsdosimetrie das SSM1+ von Seibersdorf Laboratories.

Darüber hinaus gilt: Nicht jeder Anwendungsfall erfordert zwingend ein dem MessEG entsprechendes Gerät. § 90 Abs. 1 StrlSchV erlaubt in vielen Fällen den Einsatz geeigneter Strahlungsmessgeräte – eine Möglichkeit, die in der Praxis häufig kosteneffizienter ist, ohne die Messqualität zu beeinträchtigen.
Alle GRAETZ-Geräte werden weiterhin im Rahmen des bestehenden Qualitätsmanagementsystems gefertigt und kalibriert. Die Kalibrierungen sind auf die nationalen Normale der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt rückführbar.

Bei Fragen zu den Auswirkungen auf Ihre Anwendung sowie zu geeigneten Alternativen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung."


Weiter: 

https://graetz.com/2024/07/fristende-der-uebergangsvorschrift-des-%c2%a7-62-abs-2-satz-1-messeg-und-abkuendigung-von-eichfaehigen-geraeten/

"Fristende der Übergangsvorschrift des § 62 Abs. 2 Satz 1 MessEG und Abkündigung von eichfähigen Geräten

Wir möchten unsere Kunden darüber informieren, dass die Übergangsvorschrift gemäß § 62 Absatz 2 Satz 1 MessEG für die Nutzung von Bauartzulassungen im Bereich der Strahlenschutzdosimetrie für Photonen zum 31.12.2024 ausläuft.

Dies betrifft die folgenden eichfähigen Geräte von GRAETZ:

    Dosisleistungsmessgerät X5C plus
    Dosisleistungsmessgerät GammaTwin
    Personendosimeter ED150
    Gammasonde 18509CE
    Gammasonde 18529CE
    Gammasonde 18550CE
    Gammasonde 18545CE

Aus wirtschaftlichen Gründen haben wir uns dazu entschieden, für diese Messgeräte kein nachfolgendes Modul-D-Verfahren zur Erlangung der Baumusterprüfbescheinigung durchzuführen. Das bedeutet, dass wir nach dem Fristende keine Neugeräte mit PTB-Zulassung mehr in den Verkehr bringen werden. Für bereits in Verkehr gebrachte Messgeräte hat das Ende der Übergangsvorschrift keine Relevanz. Diese Geräte können weiterhin gemäß den Vorschriften nachgeeicht werden.

Wir empfehlen unseren Kunden, bis zum Fristende ihren Bedarf zu decken oder einen entsprechenden Lagerbestand aufzubauen. Selbstverständlich werden die genannten Geräte auch ohne PTB-Zulassung weiterhin verfügbar sein. Es ist zudem möglich, dass wir in Zukunft für ein Nachfolgemodell eine Baumusterprüfbescheinigung der PTB erwirken werden.

Bitte leiten Sie diese Information an die zuständigen Personen in Ihrem Hause weiter. Für weitere Fragen und Informationen steht Ihnen unser Vertriebsteam gerne zur Verfügung."



Norbert

NoLi

Zitat von: NoLi am 05. Juli 2026, 19:58...
GRAETZ hat entschieden, keine neuen Baumusterprüfungen für Geräte auf Basis der Geiger-Müller-Technologie zu beantragen. Diese Entscheidung ist kein Rückzug aus dem Markt. Sie schafft vielmehr den Freiraum, Ressourcen gezielt in moderne Sensortechnologien zu investieren – Technologien, die höhere Messgenauigkeit, einen breiteren Dynamikbereich und eine bessere digitale Integration ermöglichen.
...
In § 90 "§ 90 Strahlungsmessgeräte" der Strahlenschutzverordnung wird gefordert
(https://www.gesetze-im-internet.de/strlschv_2018/__90.html)

Zitat:
"(2) Der Strahlenschutzverantwortliche hat dafür zu sorgen, dass Messgeräte für Photonenstrahlung der in § 1 Absatz 1 Nummer 13 der Mess- und Eichverordnung bezeichneten Art für nachfolgende Zwecke nur verwendet werden, wenn sie dem Mess- und Eichgesetz entsprechen:

1.    für die physikalische Strahlenschutzkontrolle mittels Messung

    a) der Personendosis nach § 65 Absatz 1 Satz 1, § 66 Absatz 2 Satz 4 oder Absatz 5 oder
    b) der Ortsdosis oder Ortsdosisleistung nach § 65 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1,

2.    für Messungen zur Abgrenzung von Strahlenschutzbereichen oder zur Festlegung von Aufenthaltszeiten von Personen in Strahlenschutzbereichen,
..."


Dies bedeutet, dass neu eigenproduzierte GRAETZ-Geräte nicht mehr verwendet werden dürfen, wenn die Aufsichtsbehörde Dosis- und Dosisleistungsmessgeräte für strahlenschutzrechtliche Messungen vorschreibt!
Hmmm....

Norbert

ALARA

Fokussiert man sich eher auf den Export und hat sich einfach gefragt, ob der Aufwand für den deutschen Markt noch lohnenswert ist?

NoLi

Zitat von: ALARA am Gestern um 17:18Fokussiert man sich eher auf den Export und hat sich einfach gefragt, ob der Aufwand für den deutschen Markt noch lohnenswert ist?
Genau. Deutschland lässt sich ja alles auf die Nase drücken, wie das überarbeitete Mess- und Eichgesetz. Und dazu kommen noch die Forderungen des Strahlenschutzgesetzes und der Strahlenschutzverordnung, die bei uns restriktiver als in den übrigen europäischen Ländern ausgelegt werden. Es lohnt sich finanziell nicht mehr, in den deutschen Markt zu investieren.

Norbert