St. Ingbert – radioaktives Material gefunden.

Begonnen von NoLi, 04. August 2026, 12:35

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NoLi

Neues Update:

Laut Pressemitteilung des Umweltministeriums handelt es sich bei diesem Vorfall um ein "aus dem Ruder gelaufenes Hobby":

Zitat:
"Verdächtiger ging wohl gefährlichem Hobby nach

Aktuell geht die Polizei davon aus, dass es sich in diesem Fall um ein Hobby handelt, das aus dem Ruder gelaufen ist. Der Verdächtige habe wohl eine gewisse Bekanntheit in den sozialen Medien und habe zu Hause radioaktives Gestein gesammelt und bearbeitet.

Nach bisherigem Ermittlungsstand hat er wohl auch Gestein weitergegeben. Ob es sich dabei um gewerblichen Handel gehandelt hat, sei aber noch nicht klar. Insgesamt wurden am Dienstag drei Gebäude untersucht.
"
(https://www.sr.de/sr/home/nachrichten/panorama/verdaechtiger_um_radioaktives_gestein_ist_damit_wohl_hobby_nachgegangen_100.html) Mit Video und Audio.


"Radioaktive Mineralien in St. Ingbert: Was hinter dem Großeinsatz steckt
05.08.2026 - 17:02 Uhr

Nach dem Großeinsatz wegen radioaktiver Mineralien in St. Ingbert gibt es neue Erkenntnisse. Offenbar sammelte und bearbeitete ein 24-Jähriger die strahlenden Steine als Hobby. Im Gespräch mit der Saarbrücker Zeitung geht es außerdem darum, wie die Polizei auf den Mann aufmerksam wurde und warum es rund um das Sammeln solcher Mineralien sogar eine eigene Szene gibt.

https://www.saarbruecker-zeitung.de»
Top Thema des Tages anhören:
"
(https://www.salue.de/nachrichten/message-255177.phtml?title=radioaktive-mineralien-in-st-ingbert-was-hinter-dem-grosseinsatz-steckt) Mit Audio-Beitrag.

Norbert

DG0MG

https://www.saarbruecker-zeitung.de/saarland/saar-pfalz-kreis/sanktingbert/hintergruende-zum-grosseinsatz-der-polizei-in-st-ingbert_aid-152631373
https://archive.is/KkyXj

"Laut Heinrich habe die Polizei ,,wenige Tage vorab" einen Hinweis aus dem ,,unmittelbaren Umfeld" eines 24-Jährigen erhalten, wonach dieser in seiner Wohnung radioaktive Mineralien nicht nur lagern, sondern auch schleifen, zerkleinern, verarbeiten – und auch verkaufen wollte."

"Es handelt sich bei ihm laut Heinrich um einen Social-Media-Influencer aus einer Gruppe von Leuten, die sich für alte Grubenanlagen und Steinbrüche in ganz Europa interessieren, dorthin reisen und vor allem ein Augenmerk auf belastetes Gestein legen."
"Bling!": Irgendjemand Egales hat irgendetwas Egales getan! Schnell hingucken!

miles_teg

Zitat von: NoLi am Gestern um 21:39
Zitat von: miles_teg am Gestern um 18:07...
Vom Prinzip "wo kein Kläger, da kein Richter" mal abgesehen: Betrifft das Personen die unwissentlich/ungewollt >1 mSv/a erhalten? Oder prinzipiell alle Bürger? Denn auch auf die Gefahr mich zu wiederholen: solange keine Fremdgefährdung besteht, sollte ich als mündiger Bürger selbst entscheiden können welchen Risiken ich mich aussetze.

Der 1 mSv/a-Grenzwert gilt für Besitzer und Umfeld, also für alle nicht beruflich strahlenexponierten Bürger, und ist im StrlSchG und der StrlSchV festgelegt. Laut StrlSchG darf unter Umständen bei Gegenständen sogar ein Grenzwert von 10 µSv/a nicht überschritten werden, auch bei natürlich radioaktiven Materialien bzw. Produkten mit natürlich radioaktiven Bestandteilen.
Einzige Ausnahme ist, wenn diese Mineralien/Gegenstände zu Ausbildungszwecke verwendet werden...hier gilt laut StrlSchV ein Grenzwert von 1 µSv/h in 0,1 m Abstand.

Norbert
Disclaimer: Weiteres off-topic, wenn als unpassend empfunden, gerne abtrennen.

Danke, ich habe mich jetzt auch mal durch die StrlSchG/StrlSchV gequält. Ich möchte vorweg sagen, das ich das keineswegs antagonistisch verstanden wissen will. Aber ich persönlich schätze die individuelle Entscheidungsfreiheit sehr und kann einem Daddy-Staat (der ja eigentlich viel eher ein Mutti-Staat zu werden scheint) wenig abgewinnen.

Zitat§80 StrlSchG
Gesetz zum Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung (Strahlenschutzgesetz - StrlSchG)
§ 80 Grenzwerte für die Exposition der Bevölkerung
(1) Für Einzelpersonen der Bevölkerung beträgt der Grenzwert der Summe der effektiven Dosen 1 Millisievert im Kalenderjahr durch Expositionen aus

1.    genehmigungs- oder anzeigebedürftigen Tätigkeiten nach diesem Gesetz oder dem Atomgesetz,
2.    der staatlichen Verwahrung von Kernbrennstoffen nach § 5 Absatz 3 Satz 1 des Atomgesetzes,
3.    der planfeststellungsbedürftigen Errichtung, dem planfeststellungsbedürftigen Betrieb oder der planfeststellungsbedürftigen Stilllegung der in § 9a Absatz 3 des Atomgesetzes genannten Anlagen des Bundes und
4.    dem Aufsuchen, Gewinnen oder Aufbereiten von radioaktiven Bodenschätzen, wenn dies der Betriebsplanpflicht nach § 51 des Bundesberggesetzes unterliegt.

(2) Der Grenzwert der Summe der Organ-Äquivalentdosen für Einzelpersonen der Bevölkerung beträgt

1.    für die Augenlinse 15 Millisievert im Kalenderjahr und
2.    für die lokale Hautdosis 50 Millisievert im Kalenderjahr.

(3) Expositionen auf Grund nichtmedizinischer Anwendung nach § 83 Absatz 1 Nummer 2 werden bei den Grenzwerten für Einzelpersonen der Bevölkerung nicht berücksichtigt.

(4) Die zuständige Behörde hat darauf hinzuwirken, dass bei mehreren zu betrachtenden genehmigungs- oder anzeigebedürftigen Tätigkeiten die in den Absätzen 1 und 2 genannten Grenzwerte insgesamt eingehalten werden.
Fußnote

(+++ § 80: zur Anwendung vgl. § 212 Abs. 2 +++)

Hieraus ergibt sich für mich, speziell aus (1) 1-4 und (4) keine Begrenzung der individuellen Dosis im Privatbereich. Worum es hier geht, ist der Schutz der Bevölkerung vor anthropogen-verursachter Strahlenbelastung bzw. genehmigungs- oder anzeigebedürftigen Tätigkeiten.
Dadurch glaube ich zu sehen, woher die Interpretation der 1 mSv/a Regel kommt. Da die meisten Quellen signifikanter Dosen genehmigungspflichtig sind, nimmt man an das alle andere natürliche Exposition unter diesem Wert bleiben sollte.
Daher folgt aber auch (für mich): Sollte ich keine Gesetze verletzen (Freigrenze, spezifische Aktivität, Röntgenexperimente etc.) bleibt es bei meiner Ansicht, mir jegliche Dosis zu erlauben, die ich als genehm betrachte. Das ist meine individuelle Freiheit. Als Beispiel sei hier genannt: extensive Transkontinentalflüge, Langzeitaufenthalt in HBRA (high-background radiation areas) bzw. Exposition außerhalb des deutschen Hoheitsgebiets. Um es mal auf die Spitze zu treiben: Ich könnte sogar meine Matratze mit maximalen Aktivität eines Nuklids knapp unterhalb der Freigrenze imprägnieren.
Und in den als Radon-Vorsorgegebieten überlässt man es m.E. ja auch den Individuen für die eigene "Sicherheit" zu sorgen.

privy

Meine Gedanken dazu:
Ach, was soll es. Aus meiner Erfahrung läuft es in solchen Fällen leider fast immer nach demselben Muster ab. Zunächst wird die sprichwörtliche Sau mit großem medialen Getöse durchs Dorf getrieben, das Thema sorgt für Schlagzeilen und öffentliche Empörung.

Sobald das Interesse der Öffentlichkeit nachlässt, wird es jedoch auffallend still. Informationen darüber, ob die beteiligten Protagonisten tatsächlich sanktioniert wurden oder welche Konsequenzen der Fall letztlich hatte, gelangen häufig nicht oder nur noch am Rande an die Öffentlichkeit. Dadurch bleibt bei mir der Eindruck zurück, dass zwar der Skandal groß inszeniert wurde, die eigentliche Aufarbeitung aber weitgehend im Verborgenen stattfindet.  :unknw:  :unknw:

RadPalace

Ja genau, so läuft es üblicherweise. Allerdings nicht, weil man die Aufarbeitung geheim halten will, sondern weil dies die Behörden blamieren würde, dass sie überreagiert haben. Niemand weiß was er wirklich getrieben hat, wenn er seine Nachbarn mit mehr als 1 mSv/a verstrahlt hat wäre das tatsächlich nicht OK, aber oftmals kommt am Ende raus, dass es viel Panik um nichts war.
Schon der Ablauf des Einsatzes ist doch völlig absurd. Vorgeschobene Polizeikontrolle - bei der dann nichtmal Radioaktivität gefunden wird - und dann gleich die Wohnung stürmen. Das ist doch komplett irre. Wieso geht da nicht einfach Mal ein Polizist mit einem Strahlenschutz-Experten vorbei und misst Mal vor der Wohnung ob da überhaupt etwas ist? Das Vorgehen wirkt wie als würde man ein absichtlich kriminelles Handeln vermuten, wo der Täter sofort Beweise vernichten will. Wie bitte erklärt sich das mit "einen aus dem Ruder gelaufenen Hobby"? Hier wird mit Steuergeldern Theater gespielt, damit ein paar Leute bei den Behörden davon karrieretechnisch profitieren, selbst wenn die Vorwürfe stimmen.

NoLi

Zitat von: miles_teg am Heute um 09:34...
Hieraus ergibt sich für mich, speziell aus (1) 1-4 und (4) keine Begrenzung der individuellen Dosis im Privatbereich. Worum es hier geht, ist der Schutz der Bevölkerung vor anthropogen-verursachter Strahlenbelastung bzw. genehmigungs- oder anzeigebedürftigen Tätigkeiten.
Dadurch glaube ich zu sehen, woher die Interpretation der 1 mSv/a Regel kommt. Da die meisten Quellen signifikanter Dosen genehmigungspflichtig sind, nimmt man an das alle andere natürliche Exposition unter diesem Wert bleiben sollte.
...
Bist Du keine Einzelperson der Bevölkerung, so wie es in diesem Paragraphen auch benannt ist? :unknw:

Nicht nur den § 80 StrlSchG anschauen, sondern auch den § 4 "Tätigkeit und Tätigkeitsarten", Satz (1), Punkt 10:

"Gesetz zum Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung (Strahlenschutzgesetz - StrlSchG)
§ 4 Tätigkeiten, Tätigkeitsarten

(1) Tätigkeiten sind


10.  Handlungen, die, ohne unter die Nummern 1 bis 9 zu fallen, bei natürlich vorkommender Radioaktivität die Exposition oder Kontamination erhöhen können,

    a)  soweit sie im Zusammenhang mit dem Aufsuchen, der Gewinnung, Erzeugung, Lagerung, Bearbeitung, Verarbeitung und sonstigen Verwendung von Materialien durchgeführt werden,


Zu den Tätigkeiten nach Satz 1 Nummer 1 bis 10 zählen auch die Beschäftigung von Personen, die diese Tätigkeit für Dritte ausüben, sowie sonstige Handlungen, die im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten die Exposition oder Kontamination erhöhen können. Nicht als Tätigkeit im Sinne von Satz 1 Nummer 10 gilt die landwirtschaftliche, forstwirtschaftliche und bautechnische Bearbeitung der Erdoberfläche, soweit diese Handlungen nicht zum Zweck der Entfernung von Kontaminationen nach § 64 Absatz 1 erfolgen.
..."

(https://www.gesetze-im-internet.de/strlschg/__4.html)


Tätigkeiten mit radioaktiven Materialien sind grundsätzlich genehmigungspflichtig.


§ 1 StrlSchG regelt explizit die Ausnahmen, unter anderem im Satz (2)

"Gesetz zum Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung (Strahlenschutzgesetz - StrlSchG)
§ 1 Anwendungs- und Geltungsbereich


2) Dieses Gesetz trifft keine Regelungen für

1. die Exposition von Einzelpersonen der Bevölkerung oder Arbeitskräften durch kosmische Strahlung, mit Ausnahme des fliegenden und raumfahrenden Personals,
2. die oberirdische Exposition durch Radionuklide, die natürlicherweise in der nicht durch Eingriffe beeinträchtigten Erdrinde vorhanden sind,
3. die Exposition durch Radionuklide, die natürlicherweise im menschlichen Körper vorhanden sind, und durch kosmische Strahlung in Bodennähe.
..."

(https://www.gesetze-im-internet.de/strlschg/__1.html)


Der St. Ingberter Protagonist hat nach jetzigem Kenntnisstand
a) in die Erdrinde eingegriffen.
b) die Sammelproben u.a. auch gesägt und geschliffen (!).
c) Proben (bearbeitet oder unbearbeitet) weitergegeben oder auch weiterverkauft (?).


Norbert

NoLi


DG0MG

Der Polizeisprecher heisst passenderweise Heisenberg;D


"Bling!": Irgendjemand Egales hat irgendetwas Egales getan! Schnell hingucken!

RadPalace

Warum zum Geier schleift man radioaktive Gesteine? Das ist völlig irre!

DG0MG

Ja, es ist irre, aber Mineralien zu schleifen und polieren ist üblich. Dass das jemand mit Pechblende macht, um die Erz-Adern schön rauskommen zu lassen, ist nur folgerichtig.
"Bling!": Irgendjemand Egales hat irgendetwas Egales getan! Schnell hingucken!