Radioaktive Keramik-Obstschale, wohin damit?

Begonnen von LuCypher, Gestern um 13:55

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LuCypher

Hallo Allerseits!

Ich habe eine alte Keramik-Obstschale und eine Art Keksdose.
Diese Keramiken sind in Grün und Orange glasiert. Vermutlich ist es eine alte uranhältige Glasur.

Weiß jemand, wohin damit, wenn man sie nicht behalten möchte? Oder hat hier zufällig jemand Interesse daran, etwa als Strahlungs-Referenz?

Die Schale gibt an der Oberfläche rund 3µSv/h ab.
Grüße, Thomas

NoLi

Moin Thomas und ein herzliches Willkommen!

Gemäß Strahlenschutzgesetz und Strahlenschutzverordnung ist der Umgang und die Beseitigung solcher Keramiken geregelt.

Hier die Kurzform:

"Die Verwendung, Lagerung und Beseitigung von Konsumgütern, die vor dem 1. August 2001 oder ... , hergestellt wurden, bedarf weiterhin keiner Genehmigung" (§206 StrlSchG).

"Vor dem 1. April 1977 beschaffte Geräte, keramische Gegenstände, Porzellanwaren, Glaswaren,..., mit denen nach §11 der Ersten Strahlenschutzverordnung vom 15. Oktober 1965 umgegangen werden durfte, dürfen weiterhin genehmigungsfrei verwendet und beseitigt werden,..."(§218 StrlSchG).

Diese Regelung gilt, wenn bei keramischen oder porzellanischen Gegenständen die uranhaltige Unterglasur 2 mg/cm² Uran sowie bei Aufglasur 0,1 mg/cm² Uran nicht überschreitet.

Und bei Gegenständen, die vor dem 15. Oktober 1965 hergestellt wurden, wo es noch keine diesbezügliche Regelungen gab? Hmm, dies würde im Streitfall ein Fall für die Juristen.

In deinem Fall würde ich pragmatischerweise entweder die Sachen behalten, verschenken (z.B auch einer Bildungsorganisation anbieten), damit auf den Flohmarkt gehen, oder in die Mülltonne kloppen; alternativ auch die Rücksendung zum Hersteller prüfen. Ich muß nicht wissen, wann das gute Stück hergestellt wurde...und ab dem 01.10.1965 hergestellte Gegenstände darf ich eh uneingeschränkt entsorgen.

Wenn Du aber eine abgesicherte Entsorgung bevorzugen würdest, wende dich am besten an die zuständige Aufsichtsbehörde bzw. das zuständige Länder-Umweltministerium.

Norbert

Edit:  Ups, ich habe gerade gesehen, Du kommst ja aus Österreich. Die oben angegebenen Tipps gelten für Deutschland...die Österreichische Gesetzeslage kenne ich leider nicht.

Torbernit

Servus Thomas
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