Radioaktive Keramik-Obstschale, wohin damit?

Begonnen von LuCypher, 06. August 2026, 13:55

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LuCypher

Hallo Allerseits!

Ich habe eine alte Keramik-Obstschale und eine Art Keksdose.
Diese Keramiken sind in Grün und Orange glasiert. Vermutlich ist es eine alte uranhältige Glasur.

Weiß jemand, wohin damit, wenn man sie nicht behalten möchte? Oder hat hier zufällig jemand Interesse daran, etwa als Strahlungs-Referenz?

Die Schale gibt an der Oberfläche rund 3µSv/h ab.

Nachtrag:

Schale: Masse: ~ 1,4 kg; Durchmesser: ~ 35 cm, Höhe: ~ 8 cm
Deckeldose: Masse: ~ 1,2 kg; Länge x Breite x Höhe: ~ 17,5 x 12,5 x 13 cm
Grüße, Thomas

NoLi

Moin Thomas und ein herzliches Willkommen!

Gemäß Strahlenschutzgesetz und Strahlenschutzverordnung ist der Umgang und die Beseitigung solcher Keramiken geregelt.

Hier die Kurzform:

"Die Verwendung, Lagerung und Beseitigung von Konsumgütern, die vor dem 1. August 2001 oder ... , hergestellt wurden, bedarf weiterhin keiner Genehmigung" (§206 StrlSchG).

"Vor dem 1. April 1977 beschaffte Geräte, keramische Gegenstände, Porzellanwaren, Glaswaren,..., mit denen nach §11 der Ersten Strahlenschutzverordnung vom 15. Oktober 1965 umgegangen werden durfte, dürfen weiterhin genehmigungsfrei verwendet und beseitigt werden,..."(§218 StrlSchG).

Diese Regelung gilt, wenn bei keramischen oder porzellanischen Gegenständen die uranhaltige Unterglasur 2 mg/cm² Uran sowie bei Aufglasur 0,1 mg/cm² Uran nicht überschreitet.

Und bei Gegenständen, die vor dem 15. Oktober 1965 hergestellt wurden, wo es noch keine diesbezügliche Regelungen gab? Hmm, dies würde im Streitfall ein Fall für die Juristen.

In deinem Fall würde ich pragmatischerweise entweder die Sachen behalten, verschenken (z.B auch einer Bildungsorganisation anbieten), damit auf den Flohmarkt gehen, oder in die Mülltonne kloppen; alternativ auch die Rücksendung zum Hersteller prüfen. Ich muß nicht wissen, wann das gute Stück hergestellt wurde...und ab dem 01.10.1965 hergestellte Gegenstände darf ich eh uneingeschränkt entsorgen.

Wenn Du aber eine abgesicherte Entsorgung bevorzugen würdest, wende dich am besten an die zuständige Aufsichtsbehörde bzw. das zuständige Länder-Umweltministerium.

Norbert

Edit:  Ups, ich habe gerade gesehen, Du kommst ja aus Österreich. Die oben angegebenen Tipps gelten für Deutschland...die Österreichische Gesetzeslage kenne ich leider nicht.

Torbernit

Servus Thomas
Habe an den Teilen Interesse
Gruß

bloody

Zitat von: NoLi am 06. August 2026, 14:59...in die Mülltonne kloppen;

Bestünde da nicht die Gefahr eines erneuten "Großeinsatzes"? Müllfahrzeuge werden doch vielerorts auf Radioaktivität überprüft oder?

NoLi

Zitat von: bloody am Gestern um 08:03Bestünde da nicht die Gefahr eines erneuten "Großeinsatzes"? Müllfahrzeuge werden doch vielerorts auf Radioaktivität überprüft oder?
Möglicherweise ja. Dazu müsste aber die Stückzahl schon größer sein, bei einem Stück glaube ich nicht, dass eine Messanlage auslöst.
Aber die Gefahr besteht, da alle Müllverwertungsanlagen, insbesondere Müllverbrennungsanlagen, ab Anfang 2026 mit Portalmessanlagen zur Radioaktivitätsmessung ausgerüstet werden müssen.

Norbert

NoLi

Zitat von: LuCypher am 06. August 2026, 13:55Ich habe eine alte Keramik-Obstschale und eine Art Keksdose.
Diese Keramiken sind in Grün und Orange glasiert. Vermutlich ist es eine alte uranhältige Glasur.
Das Orangene IST alte uranhältige Uranglasur!

Norbert

bloody

Zitat von: NoLi am Gestern um 11:06Aber die Gefahr besteht, da alle Müllverwertungsanlagen, insbesondere Müllverbrennungsanlagen, ab Anfang 2026 mit Portalmessanlagen zur Radioaktivitätsmessung ausgerüstet werden müssen.

Interessant! Bei uns in S-H scheint die doppelte Hintergrundstrahlung der Grenzwert zu sein [Quelle]. Kannst Du abschätzen, ob beispielsweise durch die hier besprochene Uranglasur ein Alarm ausgelöst werden könnte?

NoLi

Zitat von: bloody am Gestern um 11:58Interessant! Bei uns in S-H scheint die doppelte Hintergrundstrahlung der Grenzwert zu sein [Quelle]. Kannst Du abschätzen, ob beispielsweise durch die hier besprochene Uranglasur ein Alarm ausgelöst werden könnte?
Ja, kann ich.
Nein, es würde damit kein Alarm ausgelöst, da die Portal-Messanlagen "nur" auf Gamma-Strahlung reagieren...diese muß schliesslich auch die Fahrzeugwand durchdrinegen können. Alpha-Strahlung scheidet wegen der geringen Durchdringungsfähigkeit und Reichweite aus, ebenso die Beta-Strahlung.
Die beiden letztgenannten Strahlenarten stellen aber den Hauptanteil bei Uranglasur dar.

Norbert

LuCypher

"In die Tonne kloppen" werde ich es nicht.

Wenn es hier jemand will kann er/sie es gerne, gratis  bei mir abholen.

Gegen Porto-Ersatz versende ich auch,
allerdings bin ich in Wien und unsere Post ist teuer.
Ich schätze es kostet als versichertes, zerbrechliches Gut:

Nach Deutschland: ~ 40 Euro.
Innerhalb Österreichs: ~ 20 Euro.
(Am liebsten wäre mir, es holt sich jemand ab um 0 Euro)
Grüße, Thomas