Berthold Dosisleistungsmessgerät LB 133 oder 133-1

Begonnen von emanator, 17. August 2020, 13:22

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Zugpferd

Zitat von: Zugpferd am 16. Dezember 2022, 20:40ich versuchs hier mal, wobei es sicherlich zu groß sein wird...


Ich musste es komprimieren. Hoffe das langt Euch so...


NoLi

Zitat von: Zugpferd am 16. Dezember 2022, 20:41
Zitat von: Zugpferd am 16. Dezember 2022, 20:40ich versuchs hier mal, wobei es sicherlich zu groß sein wird...


Ich musste es komprimieren. Hoffe das langt Euch so...
Funktioniert so!

Norbert

Zugpferd

So, man soll ja nicht verhungern so ohne Infos...

Das LB133 ist ein Dosisleistungsmessgerät.

"Es soll vornehmlich dort zum Einsatz kommen, wo herkömmliche GM-Zählrohregeräte im Messbereich zu unempfindlich oder in der Energieabhängigkeit nicht ausreichend waren"

"Die Anwendungsmöglichkeiten werden noch erweitert dadurch, dass das Zählrohr herausgeschraubt und mit einem bis zu 5 Meter langen Verbindungskabel an das Gerät angeschlossen werden kann."

Das Dosisleistungsmessgerät LB133 und LB133-1 sind zur Eichung als Ortsdosimeter gemäß Eichverordnung zugelassen.

Das LB133-1 unterscheidet sich vom LB133 durch eine Wandhalterung als stationäres Dosisleistungsmessgerät und Raumpegelwächter

Von den Dimensionen unterscheidet es sich nicht vom LB1210a,b,c,d, allerdings schaut am vorderen Ende 160mm die Messkammer heraus, oder dort wird die Verlängerungsleitung angeschlossen.

Das Gerät besitzt meiner Meinung nach einen ENORMEN Zählbereich!
x1, x10, x100, x1000, x10000

30-1300keV, 1,9kV Versorgungsspannung regelbar +/- 200V
Bilder:

Mein Gerät mit zweiter - nun defekter - Sonde, 5m Verlängerungsleitung und Griff

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Bedienelemente

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Gerät mit geschlossenem Bedienfeld

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Zählrohr LB6006

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Verlängerungsleitung

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Anschluss Zählrohr

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Unterseite

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Dummy Kassette wo beim LB1210abcd die Messkammer sitzt

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fehlende Erweiterung

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Batteriefach

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Zugpferd

Die Verlängerungsleitung ist eine zweipolige Koax Leitung die ähnlich wie ein MHV / BNC allerdings vom Durchmesser größeren Adapter einschließt.

Dazu muss man sich Bilder anschauen sonst kann man das nicht ganz verstehen...

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Gerät mit eingeschraubtem Adapter

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Foto vom Zählrohr:

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Pendant am Gerät

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LB133 mit 5m abgesetztem Zählrohr

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und als letztes das Innenleben mit den Bleiabschirmungen zur Energiekompensation.
Das Zählrohr hatte einen Wackelkontakt und ich wollte das Gehäuse öffen, leider habe ich das nicht hinbekommen und versuchte die Kappe abzudrehen, das war aber verklebt und so habe ich leider die Messkammer zerstört. Man sieht die verdrehte aus Alu bestehende Messkammer...

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DL8BCN

Moin!
Weiß jemand, ob man an das LB133 auch andere Zählrohrtypen adaptieren kann?
Ich denke da an ein 70031.Problematisch ist sicherlich die spezielle Koaxialbuchse.
Da könnte man aber vermutlich zum Beispiel eine BNC Buchse nachrüsten.
Erste Frage ist immer, ob bei dem Originalzählrohr noch Zusatzelektronik verbaut ist und die zweite Frage ist die Zählrohrspannung.
Der analoge Aufbau mit Potis auf der Platine im Gerät lässt sicherlich eine Nachkalibrierung zu.
Das denke ich jedenfalls :)
Kann das jemand beatworten?
oh, ich habe weiter oben gerade gesehen: 1,9kV Spannung.
Dann ist das wohl kein normales Zählrohr, sondern eher eine Ionisationskammer.
Dann wird es natürlich schwierig mit einem anderen Zählrohr.

DG0MG

Zitat von: DL8BCN am 28. September 2023, 07:53Dann ist das wohl kein normales Zählrohr, sondern eher eine Ionisationskammer.

Ich meine, es ist ein Proportionalzählrohr.
Ein solches hat keine Totzeit, da nicht das gesamte Gasvolumen ionisiert und wieder gelöscht werden muss. Deshalb kann mit einem einzelnen ZR ein größerer DL-Bereich abgedeckt werden. Dafür sind aber auch die Impulshöhen kleiner und die Spannung höher.
"Bling!": Irgendjemand Egales hat irgendetwas Egales getan! Schnell hingucken!

DL8BCN

Ich hatte gefragt, weil bei "Kleinanzeigen" immer noch so ein LB133 angeboten wird.
Aber dann ist er ohne Zählrohr ja wirklich praktisch Elektroschrott.
Ich denke nicht, das man noch ein funktionsfähiges Originalzählrohr bekommt.
Dasselbe Problem hat ja wohl unser Kollege "Zugpferd".