Neue Zollvorschriften in der EU ab Juli 2021

Begonnen von ThomasS, 06. Mai 2021, 20:18

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ThomasS

Zitat von: ThomasS am 25. Februar 2021, 18:41
Mein AtomFast 8850 ist heute angekommen. Kein Zoll bzw. MwSt bezahlt :P
Maxim hat das prima geregelt, "Gift" und 18,95 USD :rofl:
Ich zitiere mich ungern selber, aber aus aktuellem Anlass ausnahmsweise doch.

Wer noch Pläne hat, Apparatur außerhalb der EU zu bestellen, sollte sich beeilen:
https://www.deutschepost.de/de/b/briefe-ins-ausland/zollinformation/neuerungen-2021.html?09

Ich kann die Begründung der EU durchaus nachvollziehen.
"Die EU-Kommission begründet die Änderung damit, dass bisher Händler, die von außerhalb der EU liefern, steuerlich begünstigt waren gegenüber Händlern innerhalb der EU. Die Neuregelung dürfte erhebliche Auswirkungen auf Waren im untersten Preissegment haben, die derzeit noch massenhaft von zumeist fernöstlichen Händlern auf Plattformen wie Ebay und Amazon angeboten und auch bei Kleinbestellungen an Endkunden per Containerfracht mit mehreren Wochen Lieferzeit verschickt werden."
Das ist sehr diplomatisch ausgedrückt für "Weg mit dem China-Mist" :D

https://t3n.de/news/bestellungen-ausserhalb-eu-bald-1302347/#:~:text=Das%20%C3%A4ndert%20sich%20zum%201,ersten%20Cent%20Steuern%20zu%20entrichten.



"Price is only an issue in the absence of value" - W. Buffett

Henri

Tja... bis knapp 5,- Warenwert kann man ja noch bestellen, um unter der 1,- Abgabengrenze zu bleiben. Das heißt dann, nicht 10 Arduino-Clones auf einmal bestellen, sondern jeden einzeln. Da wird sich die Umwelt drüber freuen.

Letztendlich freut sich nur die Post darüber, die dann immer 6,- Gebühren erheben darf, wenn man drüber liegt. Der Verwaltungsaufwand wird jedenfalls gigantisch werden. Und wer kontrolliert nach, ob der aufgedruckete Warenwert wirklich dem entspricht, was der Verkäufer gezahlt hat? Man müsste dazu jedes Paket öffnen und den Kunden einen Zahlungsbeleg vorzeigen lassen. Darauf wurde aber bislang verzichtet, wenn die Verzollung durch die Post erfolgte. Viel zu teuer. Ich habe öfters schon mal was vom Zollamt abgeholt, wo die Zolleinnahmen in keinstem Verhältnis standen zur Zeit, die der Herr oder die Dame hinter dem Ausgabe- und Bezahlschalter für mich investiert haben.

Und was macht man im Streitfall, also falls die Post 6,- + X kassieren will, man aber nachweisen kann, dass die Ware unter 4 Euro irgendwas gekostet hat? Wie kann man überhaupt nachweisen, ob eine Zahlung zu einer bestimmten Sendung gehört, wenn der Verkäufer nichts auf dem Umschlag vermerkt? Ich habe schon mehrmals von 3 verschiedenen China-Händlern bestellt und alles zusammen in einem Umschlag geliefert bekommen, oder 2 gleiche Waren von 2 verschiedenen Händlern, eine ist angekommen, die andere nicht, aber zu keiner auf Ebay hinterlegten Verkäuferadresse passte der Absender auf dem Umschlag, der angekommen ist - bei wem reklamiert man denn nun?


Bin aber mal gespannt, ob in dem Zuge noch vermehrt auf CE und RoHS geachtet wird. Bei China-Ware wurde ja bislang relativ weitgehend geduldet, dass hinter dem Aufkleber nichts steckt als heiße Luft. Außerdem muss jeder, der in Europa Elektronik prodziert oder vertreibt, Mitglied in einem Rücknahme/Recycling/Entsorgungsverbund sein, was aber so viel an Gebühren kostet, dass man als Kleinunternehmer schon seit längerem eigentlich gar keine Elektronik mehr legal herstellen und vertreiben kann. Abgesehen davon, dass man an die Normen, die man beachten muss, um CE-konform zu bauen, gar nicht rankommt, ohne alle Jahre wieder tausende von Euros zu bezahlen.


AtomFast und RadiaCode und der andere tolle Kram hat ja auch keine CE- und RoHS-Konformitätserklärung. Entsprechend müsste der Zoll die eh an der Grenze zurückweisen, wenn er es ganz genau nehmen würde. Deshalb wäre es eigentlich gut, wenn die Hersteller der Sendung mal eine beilegen würden  ;)

DG0MG

Heise hat heute auch einen ausführlichen Artikel zum Thema:


Grundtenor: Die bisherige 22-EUR-Freigrenze fällt weg.
Zukünftig ist auf JEDE Sendung aus Nicht-EU-Ländern 19% Einfuhrumsatzsteuer zu entrichten.
Da Abgaben unter 1 EUR nicht erhoben werden, liegt der "freie" Warenwert bei 5,23 EUR.

Ich bin gespannt, was im Juli passiert. Viele werden das ja gar nicht wissen und es wird eine Weile dauern, bis sich das wieder eingepegelt hat. Den Ärger halst sich erstmal die Post auf, denn die wollen vom Empfänger 6.00 EUR + Abgaben haben, der rechnet aber damit gar nicht. Die Diskussionen in den Post-Abhol-Shops kann ich mir schon vorstellen ..

Aber vielleicht bewirkt das auch das Verschwinden des Ärgernisses, dass man irgendetwas ausdrücklich mit "Artikelstandort: Frankfurt", "Flensburg" oder "Hamburg" bestellt, das dann doch erst 3 Wochen später aus China eintrudelt.
"Bling!": Irgendjemand Egales hat irgendetwas Egales getan! Schnell hingucken!

DG0MG

In einer Papierzeitung hab ich gelesen, dass ZUSÄTZLICH zu den obigen Regeln auch der innereuropäische Handel verändert würde. Ein Verkäufer aus einem EU-Land, der einen Artikel in ein anderes EU-Land verkauft, müsste dann nicht seinen eigenen Mehrwertsteuersatz, sondern den des Landes, aus dem der Käufer kommt, berechnen.

Da das viele Warenwirtschaftsprogramme erstmal gar nicht können, wird das mglw. dazu führen, dass manch EU-Händler trotz der Freizügigkeit vorerst nicht nicht mehr in ein anderes EU-Land verkaufen will. Damit wäre eigentlich das Gegenteil vom "erleichterten" Handel erreicht.

Hat davon schonmal jemand gehört?
"Bling!": Irgendjemand Egales hat irgendetwas Egales getan! Schnell hingucken!

DG0MG

Hier mal ein Video, in dem die neuen Verhältnisse auf den Punkt gebracht werden. Die aussereuropäischen   Verkäufer können sich dem IOSS-System anschließen. Dabei wird die Einfuhrumsatzsteuer bereits beim Kauf mit erhoben und abgerechnet.

"Bling!": Irgendjemand Egales hat irgendetwas Egales getan! Schnell hingucken!

sh4711

Hat denn schon wer praktische(!) Erfahrung bei einem Wert von 5 Euro? Rutscht
das durch oder will der Gilb 6 Euro fuer das Nicht-Erheben der 0,95 Euro haben?

Henri

Zitat von: sh4711 am 19. Juli 2021, 17:16
Hat denn schon wer praktische(!) Erfahrung bei einem Wert von 5 Euro? Rutscht
das durch oder will der Gilb 6 Euro fuer das Nicht-Erheben der 0,95 Euro haben?


Ich hatte heute eines der üblichen China Plastiktütchen im Briefkasten. Inhalt war nicht deklariert, keine Wertangabe. Ich hatte extra nur was für 3,- bestellt, um unter der Freigrenze zu bleiben. Hat sich anscheinend niemand drum gekümmert.

Das ist ja auch ein immenser Aufwand für die Post. Die Fillialen sind eh schon überlastet. Da müsste man die Sachen ja abholen, wenn bei der Zustellung niemand zu Hause ist. Vielleicht sind sie noch ein paar Jahre lang in der Übergangsphase, bis sie ihre Infrastruktur angepasst bekommen haben ;D

DL3HRT

Ich habe diese Woche einen Sensor über AliExpress bestellt. Dort wird jetzt beim Checkout Mehrwertsteuer angezeigt, die man gleich mit bezahlt. Damit dürfte ist die Behandlung durch den Zoll unproblematisch sein.

sh4711

Zitat von: Henri am 30. Juli 2021, 14:35
Das ist ja auch ein immenser Aufwand für die Post. Die Fillialen sind eh schon überlastet. Da müsste man die Sachen ja abholen, wenn bei der Zustellung niemand zu Hause ist. Vielleicht sind sie noch ein paar Jahre lang in der Übergangsphase, bis sie ihre Infrastruktur angepasst bekommen haben ;D
Ich male mir immer aus, was waere, wenn ganz Deutschland was fuer 1 Euro incl.
Versand in Chinesien bestellen und dann einfach nicht annehmen wuerde... ;-)

DG0MG

Aktuell ist offenbar der Kauf eines Produktes aus Russland (selbst von Privat) ein Verstoß gegen das Außenwirtschaftsgesetz (AWG). Ein Hannoveraner hat eine CD(!) im Wert von 12 EUR von einem Privatmann aus Russland kaufen wollen und bekommt mindestens ein Ordnungwidrigkeitsverfahren angehängt:

https://www.t-online.de/region/hannover/id_100106636/cd-beschert-mann-aus-hannover-strafverfahren-weil-sie-aus-russland-ist.html

Auf diese Idee, dass selbst ein Privatkauf eines Alltagsgegenstandes illegal sein könnte, wäre ich ja auch nicht gekommen.

Beachtet, dass wir die GRÜNDE dafür nicht diskutieren.
"Bling!": Irgendjemand Egales hat irgendetwas Egales getan! Schnell hingucken!

Henri

Zitat von: DG0MG am 05. Januar 2023, 10:32Aktuell ist offenbar der Kauf eines Produktes aus Russland (selbst von Privat) ein Verstoß gegen das Außenwirtschaftsgesetz (AWG).

Oha! Das hätte ich auch wirklich nicht gedacht. Kein Wunder, dass die Justiz so überlastet ist.

Jetzt würde mich noch interessieren, ob der Kauf eines russichen Produkts, der sich bereits in der EU (konkret Zypern) befindet, auch darunter fällt. Da müsste es ja bereits vorher ansetzen: dass eine Verbringung des russischen Produkts in die EU nicht mehr möglich ist. Oder macht man sich strafbar, wenn man von einer europäischen Filliale eines russischen Unternehmens kauft? Müsste diese juristisch unabhängig vom Mutter-Unternehmen sein, damit es erlaubt wäre? Das betrifft dann aber eh nur noch Restbestände...

Das wären sehr deprimierende Nachrichten, den RadiaCode betreffend.  :(

Und was passiert bei einem Garantiefall?

Sind private Geschenke noch erlaubt?  :unknw:

:(


NuclearPhoenix

Zitat von: DG0MG am 05. Januar 2023, 10:32Aktuell ist offenbar der Kauf eines Produktes aus Russland (selbst von Privat) ein Verstoß gegen das Außenwirtschaftsgesetz (AWG).
Krass, hätte nicht gedacht, dass Privatpersonen jetzt auch persönlich sanktionieren müssen. Zumindest anscheinend in D... Wenn die betroffenen Gegenstände wenigstens aus dem Verkehr gezogen werden würden mit entsprechender Benachrichtigung. Aber gleich ein Verfahren hinterher?

Zitat von: Henri am 05. Januar 2023, 11:58Das wären sehr deprimierende Nachrichten, den RadiaCode betreffend.  :(
Denke ehrlich gesagt nicht, dass da so viel auf dem offiziellen Wege nach Zypern gelangt. Insofern denke ich nicht, dass das irgendjemanden kümmert. Und sobald es einmal in der EU ist, schaut sich das sowieso niemand mehr an.

Zugpferd

Zitat von: sh4711 am 19. Juli 2021, 17:16Hat denn schon wer praktische(!) Erfahrung bei einem Wert von 5 Euro? Rutscht
das durch oder will der Gilb 6 Euro fuer das Nicht-Erheben der 0,95 Euro haben?

heute Stecker bekommen vom Ali, laut Papieren im Warenwert von 11,32 Euro, daher Einfuhrabgaben von 2,13 Euro und 6 Euro DHL bei einer Rechnung von 170,65Euro...

Henri

Zitat von: DG0MG am 05. Januar 2023, 10:32Aktuell ist offenbar der Kauf eines Produktes aus Russland (selbst von Privat) ein Verstoß gegen das Außenwirtschaftsgesetz (AWG). Ein Hannoveraner hat eine CD(!) im Wert von 12 EUR von einem Privatmann aus Russland kaufen wollen und bekommt mindestens ein Ordnungwidrigkeitsverfahren angehängt:

https://www.t-online.de/region/hannover/id_100106636/cd-beschert-mann-aus-hannover-strafverfahren-weil-sie-aus-russland-ist.html

Auf diese Idee, dass selbst ein Privatkauf eines Alltagsgegenstandes illegal sein könnte, wäre ich ja auch nicht gekommen.

Beachtet, dass wir die GRÜNDE dafür nicht diskutieren.

Immerhin, in die andere Richtung scheint es noch erlaubt sein, man darf wohl weiterhin Dinge nach Russland verkaufen:

https://www.tagesschau.de/wirtschaft/unternehmen/flughafen-hahn-verkauf-nuerburgring-charitonin-101.html

Etwas unklar bleibt hierbei allerdings, ob auch die Ausfuhr legal ist...  :unknw:

Zugpferd