Grube Wolfach

Begonnen von DL8BCN, 21. Februar 2022, 12:59

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DL8BCN

Hallo noch mal, wie schätzt ihr die Gefahr durch die Strahlung ein, bei ca. 3 uSv/h ?
Ich lagere solche Steine in staubdichtem Plastik Zip-Bag in einer ,,Bleiburg" aus alten Blei Akkus im Keller.
Außen kann ich mit meinen Mitteln ( RC101 , RD1008) nichts mehr messen.
Ich denke die Hauptgefahr besteht beim inkorporieren der bröckeliegen U-Mineralien.
Die Strahlung selber, auch wenn es zum Teil Gammastrahlung ist, sollte nicht die Gefahr darstellen, oder?
Der Abstand zu meinem Aufenthaltsbereichen ist etwa größer als 10m.




NoLi

Eine Strahlungsgefährdung durch die Dosisleistung ist bei diesem Wert überhaupt nicht gegeben, auch nicht beim hantieren! Nicht im Nahbereich und vor allem nicht bei Entfernungen > 10 cm!
Wesentlicher ist die Kontaminationsgefahr durch abbröckelnde Partikel und damit eine mögliche Inkorporation, falls die Hände unerkannt kontaminiert wurden und man seine(n) Finger (evtl. unbeabsichtigt) in eine der diversen Körperöffnungen steckt (Ohren, Nase, Mund,) oder damit Gegenstände berührt, die in die Körperöffnung eingeführt werden (Nahrungsmittel). Ein Folienbeutel schützt sehr gut davor, man kann aber auch seine Probe mit Klarlack einsprühen und somit mit einer Schutzschicht umhüllen. Allerdings achte auf eine gute "Abdampfmöglichkeit" des Radons, damit sich keine Rn-Folgeprodukte aussen am Beutel und innen der Bleiburg anlagern können.

Norbert

Raddet

Zitat von: DL8BCN am 17. August 2022, 20:28Der Abstand zu meinem Aufenthaltsbereichen ist etwa größer als 10m

Sicher. In Ihrem Fall reicht eine starre Plastiktüte mit Reißverschluss, und Sie können auf Batterien verzichten. Und es ist am besten, den Beutel niemals zu öffnen, nachdem Sie die Proben hineingelegt haben. Alle Messungen können direkt durch Polyethylen durchgeführt werden. Im Beta-Bereich verlierst du wenig und im Gamma-Bereich nichts. Aber Sie werden keine Alphastrahlung haben.

NoLi

Zitat von: Raddet am 17. August 2022, 20:59...
Aber Sie werden keine Alphastrahlung haben.
Mit Klarlack dünn eingesprüht, kann auch Alpha-Strahlung noch gemessen werden.

Norbert

Raddet

Zitat von: NoLi am 17. August 2022, 21:55Mit Klarlack dünn eingesprüht, kann auch Alpha-Strahlung noch gemessen werden.

Ja, das ist eine weitere interessante Option - Malen. Aber er leidet unter einer Art ... irreversibilität des Prozesses. Wenn Sie sich dafür entscheiden, die Farbe danach abzuwaschen, ist es unwahrscheinlich, dass dies vollständig funktioniert.  (gleiche Geschichte mit Epoxidharz und anderen ähnlichen Lösungen). Ich versuche, solche Entscheidungen zu vermeiden. Wie für die Verpackung... wenn Sie plötzlich etwas in Alpha messen wollen, kannst dich immer mit Handschuhen, einer Maske bewaffnen (Wohin jetzt ohne sie? COVID tobt herum. Ohne Maske kann man also nichts tun. :) ), hausgemachte geschlossene "chemische Box". Dann können Sie sich von den Wohnräumen wegbewegen und die Probe aus dem Beutel an die frische Luft bringen. In seiner ursprünglichen Form. :)
Aber ich stimme zu, dass die Option mit dem Lackieren auch sinnvoll ist. Die ganze Frage ist, was Sie mit der Probe machen möchten. Wenn du es einfach bewundern willst, ist das in Ordnung.

Apropos Radon. Es ist schweres Gas, also muss es nach unten fallen. Wenn Sie also das Paket mit dem Verschluss nach oben legen, sollte das Radon nicht nach außen spritzen. Habe ich recht?

Axton

ZitatApropos Radon. Es ist schweres Gas, also muss es nach unten fallen. Wenn Sie also das Paket mit dem Verschluss nach oben legen, sollte das Radon nicht nach außen spritzen. Habe ich recht?
Meiner Meinung nach ja und nein. Es wird von der Menge des gebildeten Radons abhängen. Wenn sich genügend gebildet hat, würde es trotzdem aus dem Paket kommen können.

etalon

Ich verstehe nicht, warum man immer solch ein Aufsehen um die Radonemission von ein paar Bröckelchen uranhaltigen Gesteins macht. Zum einen muss das entstehende Rn erst mal aufgrund seiner kurzen HWZ aus dem Stück heraus kommen, bevor es zerfällt, zum anderen ist die Emission von so ein paar Stücken im Vergleich zu vielen Tonnen und großen Flächen Beton im Keller und tausenden Tonnen drunterliegenden Gesteins komplett vernachlässigbar. Sich also jedes mal an dem Thema abzuarbeiten zeigt eigentlich nur, dass man die Relationen bei der Gefährdungsabschätzung nicht so ganz verstanden hat.

Was ich sinnvoll finde, ist der Verweis auf die Inkorporationsgefahr durch die Bröselei aufgrund der teilweise guten Spaltbarkeit der Uranmineralien. Aber auch da muss man sich nicht verrückt machen. Enfach das Ding in eine Dose oder Beutel packen und nach der Handhabung die Hände waschen. Das ist völlig ausreichend. Es gab Leute, die haben das Zeug Jahrzehnte lang abgebaut. Glaubt ihr wirklich, dass die sich jedes mal, wenn sie sich den Schweiß abgewischt haben oder was getrunken haben, vorher die Hände gewaschen haben? :scratch_one-s_head: Eine Ingestion von den Uranzerfallsketten sollte zwar vermieden werden, ist aber aufgrund ihrer sehr schlechten Sorptionseigenschaften und vergleichsweise geringen spezifischen Aktivitäten im Vergleich zu anderen Nukliden nichts, was ein erhöhtes Risiko im vergleich zu anderen Risiken darstellt, welchen wir uns bewusst oder unbewusst jeden Tag aussetzen und ganz selbstverständlich in Kauf nehmen. Es verlässt den Körper nach relativ kurzer Zeit auf natürlichem Weg wieder. Eine Inhalation sollte allerdings vermieden werden. Man muss das Zeug dann aber schon aktiv trocken feinschleifen, um Partikel in lungengängiger Größe zu erhalten. Das werden wohl die wenigsten ausgiebig machen...

Also weniger Aufregung und etwas mehr Aufklärung im Umgang mit uranhaltigen Gesteinen scheint mir definitiv der sinnvollere Weg zu sein, auch wenn es nicht in den nuklearen Mainstream passt...  ;)

Grüße Markus

P.S.: Nur für den Fall, dass es jemand nicht genau gelesen hat: Das von mir Geschriebene bezieht sich nur auf uranhaltige Produkte wie sie in der Natur vorkommen. Es gibt natürlich künstliche Radionuklide, wo die genannten Sicherheitsvorkehrungen mehr als angebracht sind...

NoLi

Zitat von: Raddet am 17. August 2022, 22:56...
Ja, das ist eine weitere interessante Option - Malen. Aber er leidet unter einer Art ... irreversibilität des Prozesses. Wenn Sie sich dafür entscheiden, die Farbe danach abzuwaschen, ist es unwahrscheinlich, dass dies vollständig funktioniert. 
Mit Klarlack (z.B. aus dem Auto-Zubehör, ist in 15 Minuten trocken) eingesprühte Mineralienproben sehen aus wie nass, der Kontrast der einzelnen Bestandteile ist deutlich erhöht. Auch die Fluoreszenz bleibt erhalten. Es stimmt allerdings, das Stück ist optisch nicht mehr ganz fundoriginal, sondern immer "wie nass".

Zitat von: Axton am 18. August 2022, 07:29
ZitatApropos Radon. Es ist schweres Gas, also muss es nach unten fallen. Wenn Sie also das Paket mit dem Verschluss nach oben legen, sollte das Radon nicht nach außen spritzen. Habe ich recht?
Meiner Meinung nach ja und nein. Es wird von der Menge des gebildeten Radons abhängen. Wenn sich genügend gebildet hat, würde es trotzdem aus dem Paket kommen können.
Nein, ist so nicht. Radon ist ein Edelgas und leider damit sehr mobil. Es kann unter Umständen auch durch PE-Folienbeutel teilweise hindurch diffundieren, daher sollten die Beutel möglichst dick sein. Seine Mobilität ist aber auch ein Vorteil, durch die Molekülbewegungen der Luft verteilt und verdünnt es sich sehr schnell. Problematischer sind die Rn-Folgeprodukte, diese lagern sich an Staubteilchen in der Luft an und setzen sich mit diesen zum Teil auf den Oberflächen ab (und beim Einatmen in den Bronchien). Da Radon aber ein Teil unserer natürlichen Umwelt ist und auch vor Entstehung des Lebens vorhanden war, sollte man sein Gefahrenpotential nicht generell überschätzen! In Trink-und Quellwässern sind beispielsweise auch andere natürliche Bestandteile (z.B. Schwermetalle) vorhanden, die nicht gerade biopositiv wirken. Solange sich die Mineraliensammlung in Grenzen hält und für Luftaustausch gesorgt ist (ein gekipptes Kellerfenster reicht z.B. schon aus), ist das Gefahrenpotential sehr überschaubar.
Also keine Panik bei diesen gezeigten Proben!


Und was die Dosisleistung angeht: in der Strahlenschutzverordnung Anlage 3, Teil B, Punkt 8. ist der Umgang mit Uranminalien im (Schul)Unterricht genehmigungsfrei erlaubt, wenn die Dosisleistung der Mineralien in 10 cm (!) Abstand 1 µSv/h nicht überschreitet. Diesen Wert kann man auch als Richtwert für die eigene Sammlung nehmen.

Norbert

NoLi

Ergänzend zum Sammeln und Lagern uranhaltiger Mineralien hier ein paar Infos des Landesinstitut für Arbeitsschutz und Arbeitsgestaltung Nordrhein-Westfalen:

https://www.komnet.nrw.de/_sitetools/dialog/12369 :

" KomNet-Wissensdatenbank
Wird die Strahlenschutzverordnung auch bei Sammlern von radioaktiven Mineralien angewendet?

KomNet Dialog 12369

Stand: 26.09.2019

Kategorie: Physikalische Belastungen und Beanspruchungen > Ionisierende Strahlung > Strahlenschutzorganisation
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Frage:

Wird die Strahlenschtzverordnung auch bei Sammelern von radioaktiven Mineralien angewendet? Hintergrund: einige gewerbliche Mineralienhändler bieten beispielsweise Pechblende (Uraninit, Gehalt an Uran-238 ca. 80 %) in 20 bis 100 Gramm schwere Mineralien an, die Freigrenze dürfte hierbei deutlich überschritten sein. Darf ein Mineraliensammler so ein Stück genehmigungsfrei erwerben bzw. besitzen ?
Antwort:

Der Begriff "sammeln" taucht in der aktuellen Strahlenschutzgesetzgebung nicht auf. Es wird unterstellt, dass die Mineralien nicht deshalb "gesammelt" werden, weil sie radioaktiv sind. Es wird weiter unterstellt, dass die Mineralien nicht aufgesucht bzw. abgebaut und dann gesammelt werden (Bergrecht).


Mineralien, die Radionuklide natürlichen Ursprungs enthalten (z. B. Pechblende) sind Material im Sinne des § 5 Nr. 22 StrlSchG. Sie sind aber keine radioaktiven Stoffe, für die nach dem Strahlenschutzgesetz ein Erlaubnisvorbehalt für Tätigkeiten mit ihnen besteht. Eine Umgangsgenehmigung nach § 12 Abs. 1 Nr. 3 StrlSchG ist somit nicht erforderlich.

Trotzdem finden bei Tätigkeiten, die mit natürlich vorkommendem radioaktivem Material verbunden sind und die zu Expositionen von Einzelpersonen der Bevölkerung führen, die unter Strahlenschutzgesichtspunkten nicht außer Acht gelassen werden können, einige Regelungen des Strahlenschutzrechts Anwendung.


Zu diesen Tätigkeiten kann auch das Sammeln von Mineralien zählen, da z. B. das Lagern dieser Mineralien in der Nähe von Menschen erhöhte Strahlenexpositionen oder Kontaminationen hervorrufen kann (> 1 mSv/a). Die spezifische Aktivität der Pechblende (Uraninit oder Uranpecherz) ist mit etwa 157 kBq/g bezogen auf Usec vergleichweise hoch und kann im Extremfall an der Oberfläche eine Dosisleistung von 200 μSv/h aufweisen. (Zudem ist mit einer nicht zu vernachlässigenden Radonemanation bei der Lagerung größerer Mengen Pechblende zu rechnen.)


Je nachdem, wie viel Pechblende gelagert bzw. als Mineral ausgestellt wird und unter welchen Randbedingungen dies geschieht, wäre mit Blick auf die hohe spezifische Aktivität der Pechblende abzuschätzen, ob das Schutzkriterium (1 mSv/a für Einzelpersonen der Bevölkerung) eingehalten wird. Falls nicht, muss die Behörde im Sinne des § 65 StrlSchG Maßnahmen ergreifen.

Die Tätigkeiten mit diesen Mineralien sollten also so erfolgen, dass Kontaminationen und erhöhte Strahlenexpositionen (> 1 mSv/a) vermieden werden (Begrenzung der Menge, abgeschirmte Lagerung, emanierende Stoffe möglichst gasdicht mit Aktivkohle in Behältern aufbewahren).


Mit Inkrafttreten des neuen Strahlenschutzrechts zum 31.12.2018 ist die Bundesregierung ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates festzulegen, auf welche Weise Materialien zu beseitigen sind. Von dieser Ermächtigung hat der Gesetzgeber bisher keinen Gebrauch gemacht.

Fragen zur Beseitigung von Materialien sollten derzeit an die für den Strahlenschutz zuständige Behörde gerichtet werden. In Nordrhein-Westfalen sind dies die fünf Bezirksregierungen (Dezernat 55 - Strahlenschutz).
 
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https://www.komnet.nrw.de/_sitetools/dialog/43372 :

" KomNet-Wissensdatenbank
Ich habe eine Mineraliensammlung. Muss ich mir wegen Radon Gedanken machen?

KomNet Dialog 43372

Stand: 21.12.2020

Kategorie: Physikalische Belastungen und Beanspruchungen > Ionisierende Strahlung > Radon
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Frage:

Ich habe eine Mineraliensammlung. Muss ich mir wegen Radon Gedanken machen?
Antwort:

Es gibt natürliche Mineralien, die radioaktive Bestandteile wie Uran, Thorium oder Radium enthalten. Ein bekanntes Beispiel hierfür ist die Pechblende (Uraninit). Neben der direkten radioaktiven Strahlung können diese Mineralien auch Radon in nicht unerheblichem Maße freisetzen. Lagert man größere Mengen radioaktiver Mineralien an einem schlecht gelüfteten Ort, kann sich das Radon aus den Mineralien dort ansammeln.

Um die Exposition durch die freigesetzte Strahlung soweit wie möglich zu reduzieren, sollte man die Menge an radioaktiven Mineralien möglichst auf kleine Fundstücke begrenzen. Diese sollten luftdicht verpackt und in gut gelüfteten Räumen aufbewahrt werden, um erhöhte Radonkonzentrationen zu vermeiden. Eine Aufbewahrung in Wohnräumen sollte man vermeiden. "



Norbert