Röntgen beim Zahnarzt

Begonnen von DL8BCN, 01. Februar 2023, 21:25

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Zugpferd

Zitat von: etalon am 03. Februar 2023, 10:33
Zitat von: NoLi am 03. Februar 2023, 10:17§ 6 bis § 8 des Strahlenschutzgesetzes:


"Gesetz zum Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung (Strahlenschutzgesetz - StrlSchG)
§ 6 Rechtfertigung von Tätigkeitsarten; Verordnungsermächtigung
(1) Neue Tätigkeitsarten, mit denen Expositionen von Mensch und Umwelt verbunden sein können, müssen unter Abwägung ihres wirtschaftlichen, gesellschaftlichen oder sonstigen Nutzens gegen die möglicherweise von ihnen ausgehende gesundheitliche Beeinträchtigung gerechtfertigt sein. Bei der Rechtfertigung sind die berufliche Exposition, die Exposition der Bevölkerung und die medizinische Exposition zu berücksichtigen. Expositionen durch die Anwendung am Menschen sind nach Maßgabe des § 83 Absatz 2 zu berücksichtigen.
(2) Die Rechtfertigung bestehender Tätigkeitsarten kann überprüft werden, sobald wesentliche neue Erkenntnisse über den Nutzen oder die Auswirkungen der Tätigkeit oder wesentliche neue Informationen über andere Verfahren und Techniken vorliegen.
(3) Die Bundesregierung wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates zu bestimmen, welche Tätigkeitsarten nicht gerechtfertigt sind."

"Gesetz zum Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung (Strahlenschutzgesetz - StrlSchG)
§ 7 Verfahren zur Prüfung der Rechtfertigung einer Tätigkeitsart; Verordnungsermächtigung
(1) Liegen der zuständigen Behörde in einem Genehmigungs- oder Anzeigeverfahren nach den §§ 10, 12, 17, 19 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1, § 56 oder § 59 Anhaltspunkte vor, die Zweifel an der Rechtfertigung der Tätigkeitsart im Sinne des § 6 Absatz 1 oder 2 aufwerfen, so übermittelt die Behörde, bei Landesbehörden über die für den Strahlenschutz zuständige oberste Landesbehörde, dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit die Unterlagen, die die Anhaltspunkte darlegen. Erfordern die Anhaltspunkte eine weitere Untersuchung, so veranlasst dieses eine Prüfung durch das Bundesamt für Strahlenschutz. Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit kann auch außerhalb laufender Genehmigungs- und Anzeigeverfahren in entsprechender Anwendung von Satz 2 für Tätigkeitsarten eine Prüfung durch das Bundesamt für Strahlenschutz veranlassen, sofern es aus Sicht des Strahlenschutzes geboten ist.
(2) Das Bundesamt für Strahlenschutz prüft innerhalb von zwölf Monaten nach Eingang der Unterlagen die Rechtfertigung der Tätigkeitsart im Sinne des § 6 Absatz 1 und 2 und veröffentlicht einen wissenschaftlichen Bericht. In dem Bericht sind Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse und personenbezogene Daten unkenntlich zu machen.
(3) Die Bundesregierung wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates

1.
    zu bestimmen, welche Unterlagen vorzulegen sind,
2.
    Vorgaben über das Prüfungsverfahren zur Rechtfertigung von Tätigkeitsarten zu treffen,
3.
    zu regeln, auf welche Weise das Bundesamt für Strahlenschutz den wissenschaftlichen Bericht über die Rechtfertigung der Tätigkeitsart veröffentlicht."

"Gesetz zum Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung (Strahlenschutzgesetz - StrlSchG)
§ 8 Vermeidung unnötiger Exposition und Dosisreduzierung
(1) Wer eine Tätigkeit plant, ausübt oder ausüben lässt, ist verpflichtet, jede unnötige Exposition oder Kontamination von Mensch und Umwelt zu vermeiden.
(2) Wer eine Tätigkeit plant, ausübt oder ausüben lässt, ist verpflichtet, jede Exposition oder Kontamination von Mensch und Umwelt auch unterhalb der Grenzwerte so gering wie möglich zu halten. Hierzu hat er unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls

1.
    bei Tätigkeiten nach § 4 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 bis 7 und 9 den Stand von Wissenschaft und Technik zu beachten,
2.
    bei Tätigkeiten nach § 4 Absatz 1 Satz 1 Nummer 8, 10 und 11 den Stand der Technik zu beachten."


(https://www.gesetze-im-internet.de/strlschg/)


Verstöße dagegen werden mit Geldbußen und Freiheitsstrafen geahndet.

Norbert

Ja, soweit die Papierlage. Aber den Anwalt möchte ich sehen, der im medizinischen Bereich die Nachweisführung standhält. Hast du schon mal mitbekommen, wie schwer es ist, einem Mediziner einen Fehler bei einer OP nachzuweisen? Und da hast du in der Regel eine kausale Rückführbarkeit zwischen Schaden und Eintrittsereignis.  :)) Da bin ich echt mal gespannt, wie das laufen soll...  :D

Grüße Markus


Man selbst schafft das eher nicht. Die Kasse wird aber wenn mehrere Vorwürfe bekannt wurden dem nachgehen! Denn die ist rein rechtlich Nebenkläger - Körperverletzung wiegt schwerer als Wirtschaftliche Interessen.

Zugpferd

Zitat von: etalon am 03. Februar 2023, 08:55Ich fürchte, ich verstehe deinen Punkt nicht.  :unknw:
Was willst du mir damit sagen?

Grüße Markus

Das wenn Du vor Angst vor Krebs eine Überprüfung / Vorsorgeuntersuchung haben willst in dem dein ganzer Körper untersucht wird mit z.B. einem CT, ggf. Mit Tumormarker und was es noch alles gibt, du das in Deutschland nicht bekommst weil es verboten ist. Auch wenn du es selber zahlen willst.

Ähnlich bei Tests an Ungeborenen auf mögliche Krankheiten, bei Indikation möglich, ohne nur sehr schwer.

Zugpferd

Das der Zahnarzt gerne Porsche fährt und sein Segelboot Mittwoch nachmittags ausführt wissen wir auch alle. Wie schon gesagt der Zahnarzt hat viel Spielraum , der allgemein Mediziner eher nicht - beide unzerliegen aber dem gleichen Gesetz.

283Nh

Das Gespräch hatte ich mit meiner Zahnärztin. Panoramaaufnahme des Unterkiefers mit einer modernen Röntgenanlage. 4-5  Microsievert. Also kaum der Rede wert

NoLi

Zitat von: 283Nh am 06. August 2023, 17:08Das Gespräch hatte ich mit meiner Zahnärztin. Panoramaaufnahme des Unterkiefers mit einer modernen Röntgenanlage. 4-5  Microsievert. Also kaum der Rede wert
Dies ist die EFFEKTIVE Dosis, also die über den ganzen Körper gemittelte Dosis. Die "Organdosis", also in diesem Fall die Kieferdosis mit darüberliegender Haut, liegt erheblich höher. Ebenfalls höher dosisbelastet sind die anderen Teilbereiche des Kopfes wie Hals, Wirbelsäule und Teile des Gehirns.

Norbert

DL3HRT

Bei meiner Frau wurde zur Planung von Implantaten gestern eine 3D-Röntgenaufnahme angefertigt. Das Gerät war auf 85 kV eingestellt.

Nachdem die Zahnmedizinische Fachangestellte alles entsprechend eingerichtet hatte, verließ sie den Raum und ging zur Bedieneinheit neben der Tür. Allerdings hat sie die Tür nicht geschlossen.  >:(

Die Aufnahme selbst dauerte mehrere Sekunden. Vom Gerät bis zur Tür sind es ca. 4-5 Meter. Ich stand noch 2 Meter weiter weg. Der RadiaCode-102 zeigte über mehrere Sekunden um die 2000 cps an. Ich habe erst spät daran gedacht, das Spektrum zurückzusetzen, so dass ich am Ende weniger als eine Sekunden von der Röntgenstrahlung aufgezeichnet habe. Und bevor ich den Screenshot gemacht habe, waren auch noch einige Sekunden vergangen. Die angezeigte Zählrate und Dosisleistung sind daher nicht relevant. Die Energieverteilung passt aber ganz gut zur Beschleunigungsspannung von 85 kV.
Sie dürfen in diesem Board keine Dateianhänge sehen.

Wenn die das bei jeder Röntgenaufnahme so machen, kommt sicher auch eine ganz ordentliche Dosis für das Personal zusammen. Müssen die eigentlich Dosimeter tragen?

NoLi

Zitat von: DL3HRT am 01. Februar 2024, 10:06...
Wenn die das bei jeder Röntgenaufnahme so machen, kommt sicher auch eine ganz ordentliche Dosis für das Personal zusammen. Müssen die eigentlich Dosimeter tragen?
Ja, im medizinischen Röntgenbereich sind Dosimeter zwingend vorgeschrieben!

Norbert

DL3HRT

Wie werden die Dosimeter getragen? Gesehen habe ich nichts.

Kermit

Zitat von: NoLi am 01. Februar 2024, 11:08Ja, im medizinischen Röntgenbereich sind Dosimeter zwingend vorgeschrieben!

Das ist ein wenig absolut formuliert  ;)

Denn es gilt nur, wenn das Personal sich im Kontrollbereich aufhält. Die Schalträume können durchaus auch ein normaler Bereich sein und sind sehr häufig daher höchstens Überwachungsbereich. Das hängt von den bautechnischen Gegebenheiten und den Vorgaben der Behörde ab. Abgesehen davon gibt es natürlich die Abnahme durch einen Sachverständigen.

Zum Bsp.: Mammografie , hier reicht häufig der bauliche Strahlenschutz der Geräte, das Personal benötigt daher auch nicht zwingend eine Röntgenschutzschürze und keine Dosimetrische Überwachung ("1mSv/a Regel")

Bei der Zahnmedizin mit "normaler" Bildgebung ist das häufig auch der Fall.
Die 3D Bildgebung ist aber mit höherer Dosis verbunden (auch mögliche Personendosis des Personals), daher muss das von Fall zu Fall betrachtet werden

Zitat von: DL3HRT am 01. Februar 2024, 10:06kommt sicher auch eine ganz ordentliche Dosis für das Personal zusammen

Im beschriebenen Fall wird die Personendosis deutlich unter 1mSv/a liegen. Höhere Dosen kommen mittlerweile eher bei den Dosisintensiven (auch für die Patienten) Untersuchungen  wie Herzkatheter, Stent Applikation, TACE und Elektrophysiologie bzw bei längerdauernden OP zu stande.

Allgemein kann man sagen (und auch aus der Statistik der überwachten Personen in der Medizin ablesen), das der überwiegende Teil der strahlenschutzüberwachten Personen deutlich unter 1mSv/a liegt. Die Aussage betrifft die Ganzkörperexposition, eine Betrachtungen zur Teilkörperdosis, speziell zur Augenlinsendosis ist komplexer.

Meine Aussagen berücksichtigen hierbei nicht, das der Beschäftigte eine Personendosimetrische Überwachung einfordern kann und darf.

VG Kermit 

Kermit

Zitat von: DL3HRT am 01. Februar 2024, 11:31Wie werden die Dosimeter getragen? Gesehen habe ich nichts.

Wenn Dosimeter getragen werden (keine Teilkörperdosimeter für Augen bzw. Hände) sollen sie dann mittig am Rumpf, in der oberen Hälfte ("Sternum") getragen werden.
Praktisch trägt man/frau sie an der Brusttasche (und manchmal am Hosenbund ;) )

DG0MG

Zitat von: NoLi am 01. Februar 2024, 11:08Ja, im medizinischen Röntgenbereich sind Dosimeter zwingend vorgeschrieben!

Beleg dafür?
Ich habe beim Zahnarzt noch nie ein Dosimeter gesehen. Die Helferinnen gehen aus dem Raum raus (beim Panoramaröntgen) oder ein paar Schritte weg (beim Einzelbild) und gut ist.

Es kann ja einen Unterschied zwischen einer radiologischen Praxis und "gelegentlichem" Röntgen geben.

Interessant auch beim Tierarzt: Hier können die Helferinnen eher nicht weggehen und tragen deshalb immer großflächige Bleischürzen. Eine vorsichtige Frage nach Dosimetern ergab da auch: "Ja klar, müssen wir! Schicken wir auch alle xx <Zeitraum> weg zur Auswertung."
"Bling!": Irgendjemand Egales hat irgendetwas Egales getan! Schnell hingucken!

Kermit

Zitat von: DL3HRT am 01. Februar 2024, 10:06Die Energieverteilung passt aber ganz gut zur Beschleunigungsspannung von 85 kV.

Da müsste man nochmal darüber diskutieren und nachdenken.
Mich würde sehr interessieren, ob der Radiocode ein valides Röntgenspektrum aufzeichnen und darstellen kann. Konkret irritiert mich bei dem Spektrum die doch hohe Präsenz der niedrigen Energien. die sollten eigentlich durch die Röhren- und Patientenfilter deutlich mehr geschwächt werden.

Kermit

Zitat von: DG0MG am 01. Februar 2024, 11:38Es kann ja einen Unterschied zwischen einer radiologischen Praxis und "gelegentlichem" Röntgen geben.

Eigentlich sollte das nicht möglich sein, die Behörden bzw. die Einstufung der Kontrollbereiche sind da schon streng.

Möglich wäre dies nur bei Akzeptanz durch die Behörde von sogenannten "organisatorischem Strahlenschutz", sprich wenig Röntgen, kaum im "Strahlungs-Bereich" oder so.
Nach meiner Erfahrung lässt sich keine Behörde auf so was ein... ;)

NoLi

Röntgengeräte: Vor-Ort-Prüfungen in der Zahnarztpraxis
Umsetzung der Euratom-Richtlinie durch die Gewerbeaufsichtsämter


https://www.blzk.de/blzk/site.nsf/id/pa_roentgengeraete_vor-ort-pruefung.html

Ok, habe auch dazu gelernt, dass es bei Zahnärzten auch anders wie in Kliniken laufen kann.

Norbert

DG0MG

Zitat von: NoLi am 01. Februar 2024, 21:01https://www.blzk.de/blzk/site.nsf/id/pa_roentgengeraete_vor-ort-pruefung.html

"Aufzeichnungen zur Personendosimetrie
In der konventionellen Röntgendiagnostik in der Zahnarztpraxis ist das Tragen eines Dosimeters in der Regel nicht erforderlich.
"

Das zumindest erklärt, warum man bei Zahnarzthelferinnen kein Dosimeter sieht.
"Bling!": Irgendjemand Egales hat irgendetwas Egales getan! Schnell hingucken!