Ionisationsmelder (Rauch- und Brandmelder)

Begonnen von DG0MG, 27. Juli 2019, 11:18

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NoLi

Zitat von: Zugpferd am 26. Juni 2025, 23:27...
Daher würde mich hier auch die Bauartzulassung interessieren, die steht drauf, dazu muss es ja ein Dokument geben auf dem die Bedingungen draufstehen.
Guckst Du hier: https://www.bfs.de/DE/themen/ion/anwendung-alltag/bauartzulassungen/bfs-strschv/strlschv-unterlagen.html
https://www.ssk.de/SharedDocs/Beratungsergebnisse/DE/2002/Bauartzulassung_von_Vorrichtungen.html aufmachen, pdf runterladen und u.a. Kapitel 7 lesen:


Zitat:
"7 Bauartzulassung von Ionisationsrauchmeldern (IRM)
Die Bauartzulassung von IRM ist auf Aktivitäten bis zum 10fachen der Freigrenzen nach An-
lage III Tabelle 1 Spalte 2 StrlSchV begrenzt. Für Aktivitäten kleiner der Freigrenzen sind
IRM als Konsumgut zu behandeln und unterliegen keiner Bauartzulassung.
Hinweis: Da nach Anlage I Teil B Nr. 4 StrlSchV der Ein-, Ausbau oder die Wartung bau-
artzugelassener IRM der Genehmigung bedarf, wird empfohlen, im häuslichen Be-
reich nur IRM mit einem Aktivitätsinventar unterhalb der Freigrenzen zu verwen-
den.
Bei der Bauartzulassung sind zusätzlich zu den Anforderungen aus Kapitel 5 folgende Vor-
aussetzungen zu berücksichtigen:
Vorschlag für Anforderungen
an die Bauartzulassung von Vorrichtungen, in die radioaktive Stoffe eingefügt sind 9
a) Der Hersteller oder die Vertriebsfirma muss eine Genehmigung nach § 7 Abs. 1
StrlSchV besitzen.
b) Zwischen dem Hersteller oder der Vertriebsfirma und dem Erwerber ist ein Servicever-
trag abzuschließen, worin sich der Erwerber verpflichtet, Ein-, Ausbau oder Wartung
nicht selbst vorzunehmen.
c) Die Gesamtaktivität der in einem Gebäude oder Brandabschnitt eingebauten IRM darf
das 1.000fache der Freigrenzen nach Anlage III Tabelle 1 Spalte 2 StrlSchV nicht über-
schreiten.
d) IRM müssen so befestigt werden können, dass sie nur mit Hilfe eines Spezialwerkzeu-
ges vom Montageort abnehmbar sind. In allen übrigen Fällen muss der Zugriff erschwert
werden; z. B. durch Versiegeln der in Frage kommenden Schrauben.
e) Bei der Errichtung von Brandmelde- oder Überwachungsanlagen dürfen die Melderein-
sätze erst unmittelbar vor Inbetriebnahme angebracht werden.
"

Auch hier gibts Infos: https://www.dguv.de/fb-etem/faq/faq_ionisierend/ionisationsrauchmelder/index.jsp

Verbindliche Auskunft kann letztendlich nur die zuständige Aufsichtsbehörde geben.

Norbert

Gigabecquerel

Lustig, ich hab die Woche das erste mal bewusst IRMs in freier Wildbahn gesehen - und das direkt über meinem Schreibtisch! Die ganze Firma hat noch die alten Teile, nur wenige wurden durch Optische ersetzt. Aber Hauptsache wir tragen unser Amtsdosimeter wenn wir mit <kBq Prüfquellen arbeiten  :D
Bisher war ich der Meinung, dass alle in De ersetzt wurden, bis mich dann ein Kollege darauf hin gewiesen hat. Mit dem FS-5000 komm ich an der Oberfläche auf 3.3 CPS (bei einem hintergrund von ca. 0.22), mitm Automess sieht man im Kontakt ca. 1 µSv/h!
Erkennt jemand von euch das Modell? Ich glaube wenn ich das Teil raus nehm um nach Markierungen wie Aktivität zu schauen erschlägt mich unsere BMZ.

Lukas

Edit: Es handelt sich wohl um ein Modell vom Hersteller Fritz Fuß GmbH & Co, Modell nummer 62050 oder 62053. Spektroskopisch könnte man einfach zwischen Ra und Am unterscheiden,
Gammaspektroskopie, Proportional- und Halbleiterzähler!

Radiohörer

Zitat von: Gigabecquerel am 27. Juni 2025, 12:23Spektroskopisch könnte man einfach zwischen Ra und Am unterscheiden,
...ja: mit Raysid ~30 sec mit RC 10x etwas länger ;)

Ich hab mal nach bauartzulassenen IRMs gesucht: nichts zu finden  >:(
Warum wohl???

In der Firma wurden letztes Jahr die letzten IRMs ausgebaut: leider waren alle registriert :(