Ionisationsmelder (Rauch- und Brandmelder)

Begonnen von DG0MG, 27. Juli 2019, 11:18

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Oliver

Man ist hier gefühlt sowieso etwas entspannter was das Thema angeht als in Deutschland. Die Freigrenze für H3 ist hier auch bei 1 GBq, ich habe jedoch schon in zwei kleinen Outdoor-Geschäften diese Glowring-Anhänger gefunden (18,5 GBq). Früher (vielleicht 10 Jahre) wurden die normalen 40 kBq ion. Melder bei Märkten wie Rema 1000 noch oft verkauft. Ich habe neulich einen älteren mit der Aufschrift "Radioaktiv, unter 40 KBq Am-241, Zulassung ..., nach der Verwendung im Hausmüll zu entsorgen" gefunden. Nun habe ich in den "normalen" Märkten seit Jahren nur noch photoelektische Melder gesehen. Liegt vielleicht an solchen: https://youtu.be/6NazqG2NwO4?si=CAXwuTb1IOM_TQp0 Berichten.

Den Pyrotronics Melder habe ich noch nie probiert. Das Problem ist, dass der normal in einen Sockel gesteckt wird, der eine mir unbekannte Schaltung enthält. Wenn ich wüsste, wie man das Ding anschließt wäre ein Test mit Rauch sicherlich interessant. Dieser Strahler macht jedoch jede Handhabung irgendwie unangenehm (Kontamination und so). Glaube auch nicht, dass ich den "inneren" 20 uCi Strahler wieder an seine Position bekommen würde. Ich lasse es deshalb einfach mal so.

Hier: https://youtu.be/mh5NcsxwaaM?si=abHoIjjmED_C8SKd hat jemand (auf komplett unverantwortliche Weise) mit einem der Am-Streifen (10 uCi) eine extrem schwache Neutronenquelle gebastelt. Ich verstehe wirklich nicht, wie man auf die Idee kommt, dass es eine gute Idee ist, das anzufassen. Die kompletten 80 uCi würden mit einer Berylliumfolie sicherlich ein paar Neutronen erzeugen. Diese ganze Idee ist aber eigentlich nutzlos...

NoLi

Zitat von: Oliver am 25. Juli 2024, 22:16Man ist hier gefühlt sowieso etwas entspannter was das Thema angeht als in Deutschland.
...
In Deutschland ist dieses Thema leider, zum Teil forciert durch Interessensgruppierungen, häufig mit Hysterie, Sichtum und Tod vergesellschaftet worden. Wobei man feststellen muß, dass die neuere (Schüler)Generation viel objektiver und gelassener damit umgeht. Aber dies ist ein anderes Thema...

Was die Videos, besonders das Zweite, angeht: "Unwissende" (z.B. über die Strahlerkonstruktion) sterben halt nicht aus. Aber mutmaßlich kontaminierte Fingerkuppen wären in diesem Fall wahrscheinlich durch die Klebefolienorgie (teil)dekontaminiert worden.

Norbert

Tomas

Gibt es Problem wenn ich so einen Rauchmelder von China bestelle? Prüft Zoll alle Pakete mit Geigerzähler? 

Zugpferd

Da wird es einige Antworten hageln in den nächsten Tagen Tomas...
Da jeder Umgang dir sicherlich verboten ist weil Du keine Umgangsgenehmigung haben wirst wird dir jeder sagen du du du... drauf ankommen lassen kann auch schwierig werden heutzutage.
Ob es nun einfacher ist einen aus Dänemark aus dem Urlaub mitzunehmen...
Also ich habe aus Norwegen, Dänemark und per Flugreise schon aus USA welche mitgebracht, war mir der Brisanz allerdings nicht klar. Der Chinese verkauft Kammern anstatt ganze Melder, der Franzose sogar nur das Plättchen auf dem das Am drauf ist schön in einer Plexiglas Verpackung - alles illegal wie ich lesen musste.
Mir bleibt als legaler scheinbar nur mein 2,7kBq Melder von Minimax, den muss ein Geigerzähler aber auch erstmal messen können!

NoLi

Zitat von: Zugpferd am 24. Juni 2025, 00:35...
Ob es nun einfacher ist einen aus Dänemark aus dem Urlaub mitzunehmen...
Also ich habe aus Norwegen, Dänemark und per Flugreise schon aus USA welche mitgebracht, war mir der Brisanz allerdings nicht klar. Der Chinese verkauft Kammern anstatt ganze Melder, der Franzose sogar nur das Plättchen auf dem das Am drauf ist schön in einer Plexiglas Verpackung - alles illegal wie ich lesen musste.
Mir bleibt als legaler scheinbar nur mein 2,7kBq Melder von Minimax, den muss ein Geigerzähler aber auch erstmal messen können!
Ich erinnere nur an den §168 der Strahlenschutzverordnung (StrlschV), Satz (1):  https://www.gesetze-im-internet.de/strlschv_2018/__168.html

Norbert

Zugpferd

Ich finde es schade das eine Privatperson keinerlei Möglichkeiten hat eine Umgangsgenehmigung zu beantragen, das wäre zwar ein gewaltiger logistischer Aufwand, würde jedoch für deutlich mehr Sicherheit sorgen.
So wie damals eine Anzeigepflicht.
Umschlossene mit einer Aktivität von xBq
1. Weil dann jeder seine Quellen angeben kann die zwar über einer Freigrenze aber unterhalb einer Genehmigung liegen,
2. Steine, Uhren, Rauchmelder, Flüssigkeiten, Gase mit kontaminationsfähigen Materialien tabu wären
3. Man aber technisch nutzbare Quellen hat für die Qualitätssicherung, Erprobung und Tests.
Waffen sind ja nun auch nicht nur der Exekutive vorbehalten, Sprengstoffe nicht nur gewerblichen Leuten.
Ich würde gerne legal über eine Quelle verfügen die ich auch anmelden würde. Nachgefragt beim mir zuständigen Amt ergab: Strahlendes gehört nicht in Privathände, Punkt.
Gewerbe eröffnen zieht eine Menge Papierkram mit sich. Wobei mir keiner sagen konnte welches Gewerbe eine Chance hätte. Daher hatte ich hier mal kundgetan das der Beruf Baubiologe dem am nächsten kommt.
https://de.m.wikipedia.org/wiki/Baubiologie#:~:text=In%20Deutschland%20kann%20jeder%20unabh%C3%A4ngig,Instituten%20oder%20Vereinen%20angeboten%20werden.

Jeder darf sich so nennen.
Jeder darf sich so eine Existenz gründen.
Ihr hattet mich damals ausgelacht,  naja... ist halt trotzdem viel Papierkram.
Aber Entwicklungen wie von Stoppi oder anderen Kollegen mit GM Entwicklungen, die könnte man da unterbringen.



Zugpferd

Nochwas... wir haben ein Ba133 Präparat weit unter der Freigrenze in meiner Firma... Behörde gefragt, ja darf an Privatpersonen abgegeben werden, ja dürfte in den Hausmüll, aber bitte machen Sie das nicht...
Was nun, entweder nach Gesetz handeln oder nicht? Da wird dann auch gejammert das wir das nicht im Hausmüll schmeissen sollen. Tzz.

NoLi

Zitat von: Zugpferd am 24. Juni 2025, 17:59Nochwas... wir haben ein Ba133 Präparat weit unter der Freigrenze in meiner Firma... Behörde gefragt, ja darf an Privatpersonen abgegeben werden, ja dürfte in den Hausmüll, aber bitte machen Sie das nicht...
Was nun, entweder nach Gesetz handeln oder nicht? Da wird dann auch gejammert das wir das nicht im Hausmüll schmeissen sollen. Tzz.
Dazu hat AUTOMESS einen schönen Artikel auf seiner Homepage. Die angegebenen Freigrenzenwerte gelten auch in der StrlSchV 2018:

Zitat:
"Prüfstrahler mit anderen Radionukliden?

Natürlich wäre es wünschenswert, Prüfstrahler zu verwenden, deren Aktivität unterhalb der Freigrenze liegt. Dann fällt Cs-137 als Kandidat aus, weil 10 kBq nicht ausreichen, eine ausreichend große Anzeige am Messgerät hervorzurufen. Als Alternativen bieten sich Ba-133 (HWZ 10,5 Jahre) und Eu-152 (HWZ 13,5 Jahre) an. Für diese beiden Nuklide beträgt die Freigrenze nach StrlSchV und ADR jeweils 1 MBq (Stand 2010). Aus technischer Sicht ist Eu-152 besser geeignet (größere HWZ, größere mittlere Photonenenergie). Mit 1 MBq Eu-152 hätte man einen recht kräftigen Prüfstrahler, der in 10 cm Abstand eine Dosisleistung von etwas mehr als 17 µSv/h erzeugt. Ohne Abschirmung in einer kleinen Verpackung würde dieser Prüfstrahler also nicht einmal die Forderungen an ein freigestelltes Versandstück einhalten, obwohl er gar kein Gefahrgut darstellt, weil er die Freigrenze nicht überschreitet. Dies klingt etwas widersprüchlich. Im Jahre 2006 haben wir die Möglichkeit der Verwendung von Eu-152 an Stelle von Cs-137 untersucht und das Ergebnis unserer Überlegungen an unsere Aufsichtsbehörde mit der Bitte um Stellungnahme gesandt. Leider hat sich unsere Aufsichtsbehörde hierzu nicht verbindlich geäußert. Es kann also nicht ausgeschlossen werden, dass der Umgang auch unterhalb der Freigrenze dann doch nicht mehr ganz so frei ist (man denke z.B. an das allgemeine Prinzip der Dosisreduzierung aus § 6 StrlSchV). Unter diesen Umständen haben wir auf die Umstellung auf ein anderes Radionuklid verzichtet, weil diese Umstellung einen großen organisatorischen Aufwand bedeutet hätte (Nachträge zu allen PTB-zugelassenen Kontrollvorrichtungen), der dann letztlich vielleicht vergeblich gewesen wäre.
"
(https://www.automess.de/produkte/pruefstrahler)

Übrigens: der angegebene § 6 StrlSchV heißt jetzt § 8 StrlSchG.

Norbert

Zugpferd

Man hätte echt Standards offen lassen sollen. Anzeigepflichtig aber Genehmigungsfrei... Cs137, Co60, Sr90, Am241 als Set, dann wäre uns geholfen, und man müsste nicht irgendwas unzuverlässiges nutzen. Meine Meinung.

NoLi

Zitat von: Zugpferd am 24. Juni 2025, 23:57Man hätte echt Standards offen lassen sollen. Anzeigepflichtig aber Genehmigungsfrei... Cs137, Co60, Sr90, Am241 als Set, dann wäre uns geholfen, und man müsste nicht irgendwas unzuverlässiges nutzen. Meine Meinung.
Die Regelung mit einer Anzeigepflicht, aber Genehmigungsfreiheit für bauartzugelassene Strahler bis zum 10-fachen der Freigrenze gab es ja lange Zeit in Deutschland, wurde aber abgeschafft, weil die geordnete Entsorgung dieser Strahlenquellen trotzdem nicht gewährleistet war, wie viele Beispiele zeigten.
Einzig der Umgang mit NORM-haltigen Produkten zum überwiegenden beruflichen Gebrauch (wie z.B. Schweisselektroden) ist noch bis zum 10-fachen der Freigrenze pro Gegenstand genehmigungsfrei gestattet.

Norbert

Gigabecquerel

Es geht ja nichtmal (nur) um die Freigrenzen.
Es ist hier als Privatpersonen auch nahezu unmöglich kleine Quellen mit wenigen 100 Bq zu kaufen! Mehr braucht man ja meistens auch nicht zum testen oder kalibrieren, nur für "dosisleistung" braucht man mehr.
Klar, man kann bei Spectrum Techniques oder si bestellen, aber ich habe keine lust dem Zoll zu erklären, was eine Freigrenze ist und warum das Paket trotz trefoil keine Gefahr darstellt.
Aber EzAg, die PTB und so weigern sich komplett mit Individuen zu arbeiten.
Gammaspektroskopie, Proportional- und Halbleiterzähler!

DG0MG

Wir kommen jetzt wieder zum Thema Ionisationsmelder zurück.
"Bling!": Irgendjemand Egales hat irgendetwas Egales getan! Schnell hingucken!

Zugpferd

Die Seite des BfS kann man anders verstehen...
Demnach sind IRM mit Bauartzulassung legal - wohl aber nur bei entsprechender Wartung des Installateurs...
Einen solchen Wartungsvertrag kann man sicherlich privat mal wieder nicht abschliessen oder will es monitär auch nicht.

https://www.bfs.de/DE/themen/ion/anwendung-alltag/rauchmelder/rauchmelder_node.html


NoLi

#103
Zitat von: Zugpferd am 26. Juni 2025, 12:13Die Seite des BfS kann man anders verstehen...
Demnach sind IRM mit Bauartzulassung legal - wohl aber nur bei entsprechender Wartung des Installateurs...
Einen solchen Wartungsvertrag kann man sicherlich privat mal wieder nicht abschliessen oder will es monitär auch nicht.
...
Dann muß auch der Rauchmelder im Netzwerk einer Brandmeldeanlage gemäß der Bauartzulassung montiert und genutzt werden und die Aufsichtsbehörde, die von der Montagefirma ja eine Meldung über den Installationsort bekommt, damit einverstanden sein. Aber jedes mal mit seinem Detektor an die Decke kriechen...

Norbert

Zugpferd

Also in meiner Firma bin ich schon einige Zeit und ich kenn inzwischen den Nachfolger vom Nachfolger der bei uns die IRM prüft... der rennt inzwischen mit einem Stab an der eine Prüfgasflasche angeschraubt ist rum und testet alle Melder. Sein VorVorGänger hatte auch ein Stab, pustete da aber immer nur seine Zigarre durch. Also Wischtest, noch nie gesehen. Verbaute Melder 33kBq Am241, Ra226 unbekannter Aktivität, 2,8kBq Am241 andere hab ich noch nie gesehen bei uns. Die mit Ra sind aus den 70iger Jahren und inzwischen selten.
Ich frag die Firma demnächst mal wenn sie da ist.



Zitat von: NoLi am 26. Juni 2025, 13:56Dann muß auch der Rauchmelder im Netzwerk einer Brandmeldeanlage gemäß der Bauartzulassung montiert und genutzt werden und die Aufsichtsbehörde, die von der Montagefirma ja eine Meldung über den Installationsort bekommt, damit einverstanden sein. Aber jedes mal mit seinem Detektor an die Decke kriechen...

Norbert

Daher würde mich hier auch die Bauartzulassung interessieren, die steht drauf, dazu muss es ja ein Dokument geben auf dem die Bedingungen draufstehen.