Fragwürdiger Prüfstrahler

Begonnen von Seddi DN9DSF, Gestern um 12:18

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Seddi DN9DSF

Hallo, ich habe im Internet einen Artikel gefunden bei dem auch ein Prüfstrahler mit dabei ist, jedoch anhand der kennzeichnung bin ich mir nicht sicher ob er in der "Freigrenze" ist. An sich bin ich nur an dem angebotenen gerät interesesiert (gammaspectroskop). Meine frage ist jetzt. Sollte es tatsächlich um einen Strahler der über der grenze liegt, handeln.

Daher meine frage, wäre es legal, wenn jemand mit einer berechtigung für höhere grenzen diesen artikel erwirbt, den prüfstrahler selber behällt und ich so an das gammaspectroskop so bekomme. oder ist sowas nicht erlaubt?

dann ist auch das nächste problem das der artikel in Japan ist, wie verhällt sich dass dann mit dem Versand?

Einen Link zum Artikel lasse ich auch erstmal weg, weil ich mir hier mit dem forumsregeln nicht zu 100% sicher bin, kann ihn ja im nachhinein reinstellen, wenn das kein problem ist

lg

DG0MG

Ich würde sagen, aus dem Ausland würde ich grundsätzlich nichts Strahlendes bestellen, egal was und unabhängig von der Freigrenze.
Wenn es die Auktion ist, die ich denke, dann enthält sie diesen Strahler:

Sie dürfen in diesem Board keine Dateianhänge sehen.

Das Angebot enthält eine Bleiabschirmung, die wäre zwar nice to have, aber die wiegt ~30kg oder so. Ob das wirklich kostenlos von Japan hier her kommt? Ich zweifele höflich, auch wenns so da steht.

Da das Angebot (höchstwahrscheinlich) gegen die Forenregeln verstösst (künstl. Nuklide > Freigrenze) , posten wir keinen Link.


"Bling!": Irgendjemand Egales hat irgendetwas Egales getan! Schnell hingucken!

bloody

Diese Prüfstrahler werden scheinbar auch hier in D verkauft, und zwar von renomierten Anbietern für schulische Zwecke. Ob es sich dabei genau um den "japanischen" Strahler handelt, kann man natürlich nur anhand der Form/Farbe/Beschriftungen vermuten. Diese stimmen zumindest überein. Die Preise für diese Prüfstrahler hier in D haben mich sehr überrascht!

NoLi

Diese Strahlenquelle  https://www.brecklandscientific.co.uk/radiation-atomic-physics/isotrak-cs-137-demo-source-370-kbq  liegt mit 370 kBq weit über der EU-Freigrenze. Der Erwerb ist damit genehmigungspflichtig.

Zum Umgang bedarf es einer behördlichen Umgangsgenehmigung für umschlossene radioaktive Stoffe. Um diese Genehmigung zu bekommen, muß der Antragsteller einen Fachkundekurs mit Abschlußprüfung an einer zugelassenen Schulungsstätte (z.B. hier  https://www.fortbildung.kit.edu/catalog.php/Strahlenschutz) erfolgreich absolvieren und sich die Fachkunde durch die zuständige Aufsichtsbehörde anerkennen lassen. Erst nach Ernennung zum Strahlenschutzbeauftragten (mit allen Rechten und Pflichten) kann dann eine Umgangsgenehmigung bei der Behörde beantragt werden.

Der Transport dieser Strahlenquelle muß gemäß internationalem Gefahrgut-Transportrecht ADR/RID gemäß UN 2910 erfolgen; die maximale Dosisleistung an der Transportverpackung darf 5 µSv/h nicht überschreiten.

Also Finger weg von diesem Ding!

Wenn allerdings eine andere Person mit entsprechend gültiger Umgangsgenehmigung diese Strahlenquelle erwerben und für sich behalten sollte, würde einem Erwerb rechtlich nichts dagegen sprechen. Er muß aber die entsprechenden Formalitäten mit seiner Aufsichtsbehörde einhalten.

Norbert