Zitat von: NoLi am 06. August 2026, 12:58Bist Du keine Einzelperson der Bevölkerung, so wie es in diesem Paragraphen auch benannt ist?![]()
Nicht nur den § 80 StrlSchG anschauen, sondern auch den § 4 "Tätigkeit und Tätigkeitsarten", Satz (1), Punkt 10:
Zitat von: miles_teg am 05. August 2026, 18:07Betrifft das Personen die unwissentlich/ungewollt >1 mSv/a erhalten? Oder prinzipiell alle Bürger? Denn auch auf die Gefahr mich zu wiederholen: solange keine Fremdgefährdung besteht, sollte ich als mündiger Bürger selbst entscheiden können welchen Risiken ich mich aussetze.
Seite erstellt in 0.213 Sekunden mit 18 Abfragen.