Zitat von: Ravenlord am 15. Oktober 2026, 09:48Hallo Lennart
Ich möchte dich auf etwas Hinweisen.
Die meisten RadEye B20 aus Japan wurden nach dem Reaktorunglück in Fukushima in einer sehr schnellen und heiklen Lage in Erlangen produziert. Diese funktionieren alle perfekt. Der Einsatz war dann aber wirklich in Fukushima und zur Dekontamination der Ortschaften.
Mittlerweile gibt es spezielle Versionen für Japan, welche durch Pastellfarbene Fronfolien und Beschriftungen zu erkennen sind. Hier ist eine andere Firmware aufgespielt, welche die Kundenwünsche berücksichtig. Diese ist nicht mit der Normalen Verion zu vergleichen.
Zitat von: DL8BCN am 15. Oktober 2026, 15:06Ich hatte die G10 auch gesehen, war aber skeptisch weil man meines Wissens nach für irgendwelche Änderungen zum Beispiel von Alarmgrenzen etc. eine passende Geräteschnittstelle samt Software benötigt, deren Beschaffung für Privatleute schwierig bis unmöglich und extrem teuer ist.
Zitat von: NoLi am 15. Oktober 2026, 10:56Zitat von: Ravenlord am 15. Oktober 2026, 09:55Um ein Strahlungsmessgerät zur Messung der Dosis oder Dosisleistung auf dem deutschen Markt zur Eichung zugelassen zu bekommen, bedarf es einer sogenannten Baumusterprüfung und Konformitätszulassung. Sie wird nach weitreichenden Prüfungsvoraussetzungen durch die Physikalisch Technische Bundesanstalt -PTB- erteilt, wenn die geforderten KriterienZitat von: ullix am 09. November 2025, 11:45...
Ok. Aber: das kann ich doch mit jedem Gerät machen. Was macht dann einige Geräte eichfähig (und teurer)?
Richtig, aber du benötigst einen Offizellen Eichschein einer Deutschen Eichbehörde. Diese Eichung wird nicht durch den Hersteller durchgeführt.
Mittlerweile gibt es das RadEye G-10 PTB nicht mehr und es wird auch keinen Nachfolger geben (Bauteilverfügbarkeit, Neuentwicklung nötig).
Der deutsche Markt ist zu klein und die Gebühren bei der PTB für eine Neuzulassung sind nicht mehr zu rechtfertigen. Daher hat sich Thermo dazu entschieden kein neues Gerät auf den Markt zu bringen.
- Energiebereich
- Winkelbereich
- Messbereich
- Anzeigetoleranzen
- mechanische Beschleunigung
- Rüttelfrequenzen
- Fallhöhe
- Feuchtigkeitseinfluß
- Temperatureinfluß
- elektromagnetische Einflüsse
- ...
eingehalten werden. Dies können vor allem ausländische Geräte in der Regel nicht (komplett) liefern.
Und diese Baumusterprüfbescheinigung ist noch zeitlich begrenzt, auf 10 Jahre!
Mit der Baumusterprüfbescheinigung und nach Prüfung der Geräte-Konformität durch die zuständigen Eichbehörde kann diese dann nach erfolgreicher Eichung der Messanzeige des einzelnen Gerätes das Eichzertifikat dafür ausstellen.
Böse Zungen reden auch von deutscher überbordender Bürokratiewut und Regulierungswahnsinn...
Norbert
Seite erstellt in 0.190 Sekunden mit 18 Abfragen.