Zitat von: Floppyk am 24. Dezember 2025, 11:53Sorgen mache ich da auch keine. Dennoch, je weniger, desto besser.Ganz nach §8 StrlSchG:
Zitat von: Floppyk am 24. Dezember 2025, 04:55...Bei den abgebildeten rund 50 µSv/h beträgt die Dosisleistung an deinem Bett ca. 1,5 µSv/h (da der Patient eine Flächen- bzw. Volumenquelle darstellt, darf man hier nicht das Abstandquadratgesetz anwenden; es gilt die Beziehung doppelter Abstand = halbe Dosisleistung). Bei Anfangs vor 2 Halbwertszeiten waren dies 200 µSv/h am Patient ---> ca. 6 µSv/h in 3 m Abstand. Zumindest ist deine ungewollte Dosis unterhalb 1 mSv geblieben und somit diese Vorgehensweise von den Bestimmungen des StrlSchG und der StrlSchV gedeckt; aber die medizinische Anwendung ist ja von den Bestimmungen teilweise explizit ausgenommen.
Ziemlich genau 2 Halbwertszeiten abgelaufen, als ich messen durfte. Ob das allerdings gut und richtig war, dass strahlende Patienten in etwa 3 m Entfernung ins Zimmer gelegt werden und auch für 3 Tage mir gegenüber blieb? Hinzu kommt noch, dass der Betreffende gleich 2 Verabreichungen mit Untersuchungen an 2 Folgetagen bekam.
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