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#21
Bayern / Aw: Flugwerft Oberschleißheim
Letzter Beitrag von DL3HRT - Gestern um 09:18
Zitat von: DG0MG am Gestern um 08:38
Zitat von: Lennart am 11. April 2026, 23:27Satz mit x – das war wohl nix.

Das ist ja ne Sauerei und wirklich sehr schade!
Zumal weiter hinten in den für den Publikumsverkehr unzugänglichen Stollen noch weitere Triebwerke im Wasser liegen.
Aber trotzdem vieklen Dank für den Versuch und den ausführlichen Bericht, @Lennart !

Vor einigen Jahren wurde sogar eine Monitoring des Wasserstandes installiert:

Ich kann ja meinen Bekannten, der für diese Grundwassermessstelle den Service macht, fragen ob er beim nächsten Mal den RadiaCode mitnimmt. Vielleicht kommt er bei der langen Wanderung zur Messstelle an Triebwerken vorbei. Er ist in der Regel 2x pro Jahr dort. Versprechen kann ich allerdings nichts.
#22
Bayern / Aw: Flugwerft Oberschleißheim
Letzter Beitrag von DG0MG - Gestern um 08:38
Zitat von: Lennart am 11. April 2026, 23:27Satz mit x – das war wohl nix.

Das ist ja ne Sauerei und wirklich sehr schade!
Zumal weiter hinten in den für den Publikumsverkehr unzugänglichen Stollen noch weitere Triebwerke im Wasser liegen.
Aber trotzdem vieklen Dank für den Versuch und den ausführlichen Bericht, @Lennart !

Vor einigen Jahren wurde sogar eine Monitoring des Wasserstandes installiert:

#23
Bayern / Aw: Flugwerft Oberschleißheim
Letzter Beitrag von Lennart - 11. April 2026, 23:27
Ich habe es jetzt endlich geschafft, der Gedenkstätte des KZ Mittelbau-Dora einen Besuch abzustatten. Das Gelände selbst ist grundsätzlich frei zugänglich, nur der Zugang zu den Stollen ist ausschließlich im Rahmen einer Führung möglich. Da die Anzahl der Teilnehmer auf 30 Personen begrenzt ist, sollte man sich unbedingt vorher anmelden. Der Preis für Erwachsene beträgt 7 €.

Zunächst mal sei erwähnt, dass die ursprünglichen Stollenmundlöcher nicht mehr existieren. Diese hatten die sowjetischen Besatzungstruppen bereits 1947 gesprengt, wie auch einige unterirdische Bereiche.

Im Bild erkennt man gerade zu das verschüttete ursprüngliche Mundloch von Fahrstollen B. Rechts kann man auch das neu geschaffene Portal erkennen, welches über einen Verbindungsstollen in den Fahrstollen A führt, dessen Mundloch ebenfalls gesprengt wurde.

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Blick auf das neue Mundloch:

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Dieses Foto aus der Ausstellung zeigt den ehemaligen Eingangsbereich des Fahrstollens:

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Der eigentliche Startpunkt innerhalb der ursprünglichen unterirdischen Anlagen liegt also ungefähr HIER, im vorderen Bereich von Fahrstollen A. Dort befindet sich ein großer Tisch, auf dem eine Stahlkonstruktion die Lage sämtlicher Stollen und Kammern der Anlage abbildet. Die gelben Segmente waren lediglich in Planung - fertiggestellt hat man davon nichts.

Zur besseren Übersicht gibt es HIER eine Darstellung aus der Vogelperspektive. Dort sieht man links die Gleise des Bahnhofs und das Gelände des Konzentrationslagers. Fahrstollen A mit seinem Mundloch liegt unten, Fahrstollen B verläuft parallel darüber. Der nachträgliche Verbindungsstollen ist nicht sichtbar.

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Besonderes Augenmerk gilt der Absperrung, die sich hinter dem Tisch befindet. Dahinter sollte man eigentlich das Triebwerk der A4-Rakete sehen. Jetzt könnte man sich fragen, warum der Bereich nicht beleuchtet ist. Vermutlich möchte man etwas Strom einsparen, denn wo nichts mehr zu sehen ist, braucht es auch kein Licht.

Mir war vor Ort gar nicht klar, dass das Triebwerk dort mal gestanden hat. HIER kann man noch sehen, wie das mal aussah. Meine Verwunderung war dementsprechend groß, als die Führung das Ende des zugänglichen Teils erreichte, von dem Triebwerk aber jede Spur fehlte.

Eine kurze Nachfrage bei der Führerin brachte "Klarheit". Sinngemäß wurde mir erklärt, dass das Triebwerk mal hinter dem Tisch gestanden hat, aber inzwischen nicht mehr dort ist. Auf die Nachfrage, wohin man es gebracht hat und ob es dort noch besichtigt werden kann, kam nur die Info, dass das Triebwerk inzwischen irgendwo auf dem Gelände eingemottet wurde und nicht mehr zugänglich ist. Satz mit x – das war wohl nix.


Gegenüber vom Tisch befindet sich eine Rampe, die auf den erhöhten Gehweg führt. Ab diesem Punkt setzt man keinen Fuß mehr auf den eigentlichen Boden der Anlage, der weitestgehend mit Schutt und verrosteten Stahlteilen überzogen ist - darunter z.B. Rumpfsegmente der V1.

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Hier sind noch einige Impressionen aus dem Stollensystem:

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Das Ende der Führung in der teilweise gefluteten Kammer, die mal drei Stockwerke hatte:

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Auf der Suche nach dem Triebwerk hat der RadiaCode-110 nie meine Hosentasche verlassen. In der Hoffnung, dass das Triebwerk etwas Th-232 enthält, habe ich von Anfang an einen Track aufgezeichnet. So hätte man im Optimalfall die Position des Ausstellungsstückes auf der Karte sichtbar gemacht.

Tatsächlich wurde ein Bereich mit leicht erhöhter Zählrate erfasst, was mir selbstverständlich erst daheim aufgefallen ist. Der fragliche Ort befindet sich direkt vor dem großen Appellplatz. Der Platz wurde nach Kriegsende nachgenutzt, z.B. für Veranstaltungen, Kundgebungen, usw.

Das riecht stark nach Wismutschotter  ;D

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Irgendwo links hinter der Lokomotive, muss sich der Bereich auf dem Schotterweg befinden. Die Lok sieht man auch auf der Karte, direkt südlich vom Hotspot.

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Kommando zurück! Tatsächlich habe ich noch ein passendes Bild gefunden. Es handelt sich lediglich um Mansfelder Schlackensteine, die ich scheinbar übersehen habe. Schotter liegt nur seitlich des Weges.

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#24
Europa und der Rest der Welt / Aw: Dosis auf der ISS und Nor...
Letzter Beitrag von NoLi - 11. April 2026, 21:13
Zitat von: DL8BCN am 11. April 2026, 16:32...
Eine zukünftige Mondbasis kann meiner Meinung nach nur tief im Mondboden gebaut werden.
Daher wird auch der Betrieb einer Mondbasis a la DDR Mondbasis schwierig.


https://www.youtube.com/@DDRMondbasis (mehr Videos).

Norbert
#25
Europa und der Rest der Welt / Aw: Dosis auf der ISS und Nor...
Letzter Beitrag von NoLi - 11. April 2026, 17:34
Zitat von: Peter-1 am 11. April 2026, 17:01Trump findet eine Lösung  :D
Er wollte auch schon direkt zur Sonne fliegen ( Gespräch mit Putin ) und weil es zu heiß ist fliegt er dann in der Nacht  :yahoo:
Trump hat sicher auch einen Gamma-Spiegel für die Strahlung welche er dann einfach zurück schickt. :o
Trump ist ja auch Amerikas neuer Chuck Norris.

Norbert
#26
Europa und der Rest der Welt / Aw: Dosis auf der ISS und Nor...
Letzter Beitrag von NoLi - 11. April 2026, 17:33
Zitat von: DL8BCN am 11. April 2026, 16:32...
Daher ist aus meiner Sicht eine Marsmission alleine aus diesem Grund aktuell nicht möglich.
...
Für den einfachen Flug zum Mars wird eine tägliche (24 h!) Dosis von 1,8 mSv = 75 µSv/h veranschlagt, also für den Hinflug eine Integraldosis von 660 mSv. Die tägliche (24 h!) Strahlendosis auf der Marsoberfläche liegt bei ca. 0,67 mSv = 28 µSv/h (Messung der Rovers Curiosity).


Für deutsche Astronauten wird das schwierig werden, weil die raumfahrende Tätigkeit auch im deutschen Strahlenschutzgesetz geregelt ist:

"Gesetz zum Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung (Strahlenschutzgesetz - StrlSchG)
§ 52 Anzeigebedürftiger Betrieb von Raumfahrzeugen

(1) Wer mit Sitz im Geltungsbereich dieses Gesetzes beabsichtigt, Raumfahrzeuge zu betreiben und dafür raumfahrendes Personal einzusetzen, das in einem Beschäftigungsverhältnis nach dem deutschen Arbeitsrecht steht, hat dies der zuständigen Behörde zwei Monate vor der beabsichtigten Aufnahme der Tätigkeit anzuzeigen, wenn die effektive Dosis, die das raumfahrende Personal durch kosmische Strahlung während des Betriebs des Raumfahrzeugs erhält, 1 Millisievert im Kalenderjahr überschreiten kann.

(2) Der Anzeige sind die folgenden Unterlagen beizufügen:

1. Nachweis, dass die für die sichere Durchführung der Tätigkeit notwendige Anzahl von Strahlenschutzbeauftragten bestellt ist und ihnen die für die Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlichen Befugnisse eingeräumt sind,
2. Nachweis, dass jeder Strahlenschutzbeauftragte die erforderliche Fachkunde im Strahlenschutz besitzt oder, falls kein Strahlenschutzbeauftragter notwendig ist, die zur Anzeige verpflichtete Person, ihr gesetzlicher Vertreter oder, bei juristischen Personen oder sonstigen Personenvereinigungen, der nach Gesetz, Satzung oder Gesellschaftsvertrag zur Vertretung oder Geschäftsführung Berechtigte die erforderliche Fachkunde im Strahlenschutz besitzt,
3. Nachweis, dass die bei der Tätigkeit sonst tätigen Personen das notwendige Wissen und die notwendigen Fertigkeiten im Hinblick auf die mögliche Strahlengefährdung und die anzuwendenden Schutzmaßnahmen besitzen und
4. plausible Darlegung der beabsichtigten Vorgehensweise zur Ermittlung der Körperdosis nach den Anforderungen der auf Grund von § 76 Absatz 1 Satz 2 Nummer 11 erlassenen Rechtsverordnung.

(3) Ist zu erwarten, dass die Exposition des raumfahrenden Personals den Dosisgrenzwert nach § 78 Absatz 1 Satz 1 überschreitet, so ist zusätzlich eine gesonderte Anzeige der erhöhten Exposition spätestens zwei Monate vor dem Einsatz des raumfahrenden Personals erforderlich. In diesem Fall gelten die Grenzwerte nach den §§ 77 und 78 für die berufliche Exposition von raumfahrendem Personal durch kosmische Strahlung nicht.

(4) Der gesonderten Anzeige sind die folgenden Unterlagen beizufügen:

1. Darlegung, dass die erhöhte Exposition gerechtfertigt ist,
2. Nachweis, dass die erhöhte Exposition mit dem einzusetzenden raumfahrenden Personal und dem ermächtigten Arzt erörtert worden ist,
3. Nachweis, dass das einzusetzende raumfahrende Personal über die zu erwartenden Dosen, die mit der erhöhten Exposition verbundenen Risiken und die zu ergreifenden Vorsorgemaßnahmen unterrichtet worden ist,
4. Einwilligung des einzusetzenden raumfahrenden Personals zu der erhöhten Exposition.
"

"Gesetz zum Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung (Strahlenschutzgesetz - StrlSchG)
§ 77 Grenzwert für die Berufslebensdosis

Der Grenzwert für die Summe der in allen Kalenderjahren ermittelten effektiven Dosen beruflich exponierter Personen beträgt 400 Millisievert. Die zuständige Behörde kann im Benehmen mit einem ermächtigten Arzt eine zusätzliche berufliche Exposition zulassen, wenn diese nicht mehr als 10 Millisievert effektive Dosis im Kalenderjahr beträgt und die beruflich exponierte Person einwilligt. Die Einwilligung ist schriftlich zu erteilen.
"

"Gesetz zum Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung (Strahlenschutzgesetz - StrlSchG)
§ 78 Grenzwerte für beruflich exponierte Personen

(1) Der Grenzwert der effektiven Dosis beträgt für beruflich exponierte Personen 20 Millisievert im Kalenderjahr. Die zuständige Behörde kann im Einzelfall für ein einzelnes Jahr eine effektive Dosis von 50 Millisievert zulassen, wobei in fünf aufeinander folgenden Jahren insgesamt 100 Millisievert nicht überschritten werden dürfen.
(2) Der Grenzwert der Organ-Äquivalentdosis beträgt für beruflich exponierte Personen

1. für die Augenlinse 20 Millisievert im Kalenderjahr,
2. für die Haut, gemittelt über jede beliebige Hautfläche von einem Quadratzentimeter, unabhängig von der exponierten Fläche, (lokale Hautdosis) 500 Millisievert im Kalenderjahr und
3. für die Hände, die Unterarme, die Füße und Knöchel jeweils 500 Millisievert im Kalenderjahr.

Für die Organ-Äquivalentdosis der Augenlinse gilt Absatz 1 Satz 2 entsprechend.
(3) Für beruflich exponierte Personen unter 18 Jahren beträgt der Grenzwert der effektiven Dosis 1 Millisievert im Kalenderjahr. Der Grenzwert der Organ-Äquivalentdosis beträgt

1. für die Augenlinse 15 Millisievert im Kalenderjahr,
2. für die lokale Hautdosis 50 Millisievert im Kalenderjahr,
3. für die Hände, die Unterarme, die Füße und Knöchel jeweils 50 Millisievert im Kalenderjahr.

Abweichend davon kann die zuständige Behörde für Auszubildende und Studierende im Alter zwischen 16 und 18 Jahren einen Grenzwert von 6 Millisievert im Kalenderjahr für die effektive Dosis und jeweils 150 Millisievert im Kalenderjahr für die Organ-Äquivalentdosis der Haut, der Hände, der Unterarme, der Füße und Knöchel zulassen, wenn dies zur Erreichung des Ausbildungszieles notwendig ist.
(4) Bei gebärfähigen Frauen beträgt der Grenzwert für die Organ-Äquivalentdosis der Gebärmutter 2 Millisievert im Monat. Für ein ungeborenes Kind, das auf Grund der Beschäftigung der Mutter einer Exposition ausgesetzt ist, beträgt der Grenzwert der effektiven Dosis vom Zeitpunkt der Mitteilung über die Schwangerschaft bis zu deren Ende 1 Millisievert.
(5) Die Befugnis der zuständigen Behörde nach der Rechtsverordnung nach § 79 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1, unter außergewöhnlichen, im Einzelfall zu beurteilenden Umständen zur Durchführung notwendiger spezifischer Arbeitsvorgänge Expositionen zuzulassen, die von den Grenzwerten der Absätze 1 und 2 und Absatz 4 Satz 1 abweichen, bleibt unberührt.
"
(Quellen: https://www.gesetze-im-internet.de/strlschg/__52.html + folgende)

Eben typisch deutsche Verwaltung!

Norbert
#27
Europa und der Rest der Welt / Aw: Dosis auf der ISS und Nor...
Letzter Beitrag von Peter-1 - 11. April 2026, 17:01
Trump findet eine Lösung  :D
Er wollte auch schon direkt zur Sonne fliegen ( Gespräch mit Putin ) und weil es zu heiß ist fliegt er dann in der Nacht  :yahoo:
Trump hat sicher auch einen Gamma-Spiegel für die Strahlung welche er dann einfach zurück schickt. :o
#28
Europa und der Rest der Welt / Aw: Dosis auf der ISS und Nor...
Letzter Beitrag von DL8BCN - 11. April 2026, 16:32
Die Dosis im freien Weltraum, z.B bei der gerade beendeten Mondmission sollte noch etwas höher ausfallen.Es wird ein Wert von ca. 1mSv pro Tag angegeben.
Das heißt, bei der Artemis Mondmission könnten es für die 10 Tage etwa 10mSv gewesen sein.
Daher ist aus meiner Sicht eine Marsmission alleine aus diesem Grund aktuell nicht möglich.
Es gibt in aktuellen Raumkapseln kaum Strahlenschutz durch die notwendige Leichtbauweise.Eine zukünftige Mondbasis kann meiner Meinung nach nur tief im Mondboden gebaut werden.
#29
Presse/TV/Rundfunk/Youtube/Internet / Aw: ARTE Doku "Tschernobyl - D...
Letzter Beitrag von NoLi - 11. April 2026, 11:18
Jeder hat ein individuelles Empfinden beim betrachten der Dokumentationen, und das ist auch gut so!

Norbert
#30
Ich hab diese Doku noch nicht gesehen, aber dafür neulich "Oppenheimer", ein 3-Stunden-Monster.

In einer Filmkritik las ich, da müsse man sich erst durch zwei Stunden Reisrand durcharbeiten, bis man an den Kern der Sache kommt. :)

Kann sein, daß niemand über 30 oder gar 40, 50 jemals wieder mit aktuellen Dokumentationen klarkommt. Einfach, weil sich die letzten Jahrzehnte alles so dermaßen verändert hat. Mir reichen schon Flackerschnitte, Discostampf-Untermalung und wildes Herumgendern, um sofort keinen Bock mehr zu haben.

Ist mir bei der Reihe "Mayday" (Flugunfälle) so gegangen. Irgendwann bei Staffel 5 oder 7 oder so wurde es für mich unerträglich. Obwohl das Thema dasselbe blieb und die Reihe auch, wurde es immer reißerischer, immer mehr Wiederholungen (vermutlich weil für den Amimarkt mit immer mehr Werbepausen gemacht).

Ach ja, diese nervige "Vorschau" in den ersten 30 Sekunden auf das was kommt geht mir auch auf den Sack. Können meinetwegen Youtuber aus Amiland machen, aber nicht (ÖRR-)Dokus.