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#21
Erst mal dieses:

"H212_IN00A_Merkblatt-Eichpflicht-Strahlenschutz_1-4.doc 05.01.2021 Seite 1 von 3
Merkblatt über die Eichpflicht für
Strahlenschutzmessgeräte
Die Eichverwaltung
informiert 1. Eichpflicht
Messgeräte zur Ermittlung der Dosis durch Photonenstrahlung unterliegen dem
Mess- und Eichgesetz (MessEG), wenn das Verwenden
1. nach dem Strahlenschutzgesetz oder nach den auf dessen Grundlage
erlassenen Rechtsverordnungen vorgeschrieben ist,
2. zur Messung der Ortsdosisleistung nach den Vorschriften über die Beförderung
gefährlicher Güter erfolgt oder
3. zur amtlichen Überwachung der in Nummer 1 und 2 genannten Verwendungen
erfolgt.
Die Eichpflicht zu einem der o.g. Zwecke besteht, sofern es sich um die
nachfolgend genannten Messgeräte zur Ermittlung der Dosis durch Photonen-
strahlung handelt, der Energienenngebrauchsbereich der Messgeräte ganz oder
teilweise in den Photonenenergiebereich von 0,005 bis 7 Megaelektronvolt fällt und
der Messbereich zur Ermittlung der Dosis ionisierender Strahlung ganz oder
teilweise innerhalb der nachfolgenden Grenzen liegt:
a) Personendosimeter zwischen 10 Mikrosievert und 10 Sievert zur Bestimmung
der Personendosis,
b) ortsveränderliche Ortsdosimeter zwischen 0,1 Mikrosievert / Stunde und 10
Sievert / Stunde zur Bestimmung der Ortsdosisleistung und zwischen 0,1 Mikro-
sievert und 10 Sievert zur Bestimmung der Ortsdosis,
c) ortsfeste Ortsdosimeter zwischen 0,1 Mikrosievert / Stunde und 100 Sievert /
Stunde zur Bestimmung der Ortsdosisleistung und zwischen 0,1 Mikrosievert und
10 Sievert zur Bestimmung der Ortsdosis,
d) Diagnostikdosimeter zwischen 1 Mikrogray und 0,3 Gray zur Bestimmung der
Luftkerma und zwischen 0,1 Mikrogray / Sekunde und 10 Milligray / Sekunde zur
Bestimmung der Luftkermaleistung oder oberhalb von 5 Mikrogray mal Meter zur
Bestimmung des Luftkerma-Längenprodukts.
2. Ausnahmen
Dosimeter unterliegen dem Mess- und Eichgesetz und der Mess- und Eichver-
ordnung (MessEV) nicht, wenn sie
1. im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung verwendet
werden,
2. für Zwecke der Verteidigung bestimmt sind und
3. die Messrichtigkeit auf andere Weise gewährleistet ist.
Weitere Ausnahmen vom Anwendungsbereich des MessEG bestehen gemäß der
Nr. 13 der Anlage 1 zur MessEV nicht.
Für Dosimetersonden für passiv integrierende Dosimeter der Dosimetriestellen
(,,amtliche Dosimetrie") sind im § 29 MessEV besondere Vorschriften aufgeführt.
3. Eichung
Die Eichung erfolgt auf Antrag durch das Eichamt Karlsruhe.
REGIERUNGSPRÄSIDIUM
TÜBINGEN, ABTEILUNG 10
EICH- U. BESCHUSSWESEN
BADEN-WÜRTTEMBERG
ULMER STRASSE 227 B
70327 STUTTGART
TELEFON: 0711 4071-0
TELEFAX: 07071 757-96114
ebbw.direktion@rpt.bwl.de
INTERNET: www.ebbw.org
H212_IN00A_Merkblatt-Eichpflicht-Strahlenschutz_1-4.doc 05.01.2021 Seite 2 von 3
4. Eichfähigkeit
Messgeräte, die geeicht werden sollen, müssen zur Eichung zugelassen sein. Merkmal der
Bauartzulassung bzw. der Baumusterprüfbescheinigung durch die Physikalisch-Technische Bundes-
anstalt ist das Bauartzulassungszeichen oder die Baumusterprüfbescheinigungsnummer auf dem
Messgerät.
5. Kennzeichnung bei der Eichung
Die Kennzeichnung von Messgeräten wurde mit Inkrafttreten des neuen MessEG und der
MessEV am 01.01.2015 neu geregelt. Ab diesem Datum wird der Beginn und nicht der Ablauf der
Eichfrist gekennzeichnet.
Innerstaatlich in Verkehr gebrachte Messgeräte (konformitätsbewertet): DE-M 15 0103
Eichung (periodische Nachprüfung):
6. Eichfrist
Die Gültigkeitsdauer der Eichung ist in der MessEV festgehalten und beträgt im Normalfall 2 Jahre.
Diese Frist kann durch Verwendung einer radioaktiven Kontrollvorrichtung unter Berücksichtigung
gesetzlicher Vorgaben auf sechs Jahre verlängert werden.
Die Eichgültigkeit erlischt in jedem Falle vorzeitig, wenn ein Dosimeter die Verkehrsfehlergrenzen
nicht mehr einhält, Änderungen am Messgerät vorgenommen werden oder Stempelstellen verletzt
sind.
7. Eichgebühren und Auslagen
Für die Eichung von Strahlenschutzmessgeräten und die Erstellung von Eichscheinen werden
Gebühren und Auslagen gemäß der Mess- und Eichgebührenverordnung (MessEGebV) erhoben.
Die Zusammensetzung der aktuellen Eichgebühr nach der MessEGebV Stand 08.05.2019 besteht
aus:
Messgrundgebühr 142,30€
Zusatzgebühr für jeden im Strahlenfeld geprüften Messpunkt 64,80€
Zusatzgebühr für jeden elektrisch geprüften Messpunkt 15,50€
Prüfstrahler für Dosimeter (PTB: Weg1) individuell zugeordnetes Dosimeter 84,20€
Radioaktive Kontrollvorrichtung (PTB: Weg2) für eine Bauart von Dosimeter 107,30€
Zusatzgebühr für jede pro Messposition durchgeführte Messung 26,00€
Eichschein ohne Angaben von Messwerten 25,80€
Eichschein als Rückführungsnachweis (inklusive der Angabe von bis zu 5 Messwerten) 88,00€
Für Eichscheine als Rückführungsnachweis unter Angabe von mehr als 5 Messwerten erhöht sich die
Grundgebühr von 88,00€ ab dem 6. Messwert um 4,90€ pro Messwert.
Bei Geräten mit abgelaufenen Eichfristen ist zu bedenken, dass die Eichgültigkeit der Eichung in der
Regel an die vorherige anschließt und diesbezüglich ,,zurückgestempelt" werden muss (§ 34
MessEV). Auf Wunsch kann hier mit einer gleichzeitigen weiteren gebührenpflichtigen Eichung der
Fristbeginn, auf das aktuelle Jahr bezogen, verlängert werden.

8. Pflichten der Messgerätebesitzer
Die Messgeräte sind für die Eichung funktionsbereit herzurichten, zu reinigen und ggf. zu
dekontaminieren. Für einen eventuellen Tausch einer leeren Batterie wird eine zusätzliche
Aufwendung von 7,00 € berechnet (Einbau, Ausbau, Ersatz).
Strahlenschutzmessgeräte bitte an folgende Adresse versenden:
Regierungspräsidium Tübingen
Eichamt Karlsruhe
Stephanienstraße 51
76133 Karlsruhe
Anlieferung von radioaktive Kontrollvorrichtungen/Prüfstrahlern sind ausschließlich nur nach
Rücksprache und vorheriger Anmeldung beim Eichamt Karlsruhe möglich.
Wir sind verpflichtet bei der Annahme und weiteren Bearbeitung von Messgeräten aus Bereichen mit
offenen radioaktiven Stoffen jegliche Kontamination zu vermeiden. Daher bitten wir Sie, für die zur
Eichung an das Eichamt Karlsruhe gesendeten Strahlenschutzmessgeräte einen vom
Strahlenschutzbeauftragten unterschriebenen Nachweis der Freimessung gemäß §44
Strahlenschutzverordnung der Lieferdokumentation beizulegen.
9. Ordnungswidrigkeiten
Wer vorsätzlich oder fahrlässig eichpflichtige Strahlenmessgeräte ungeeicht verwendet, handelt
ordnungswidrig. Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu fünfzigtausend Euro
geahndet werden.
10. Rechtsgrundlagen
Die Rechtsgrundlagen basieren unter anderem auf der jeweils gültigen Fassung des MessEG, der
MessEV, MessEGebV und der Strahlenschutzverordnung
11. Auskünfte
Weitere Auskünfte erteilen das Regierungspräsidium Tübingen, Abteilung 10, Eich- und Beschuss-
wesen Baden-Württemberg Eichamt Karlsruhe, Stephanienstraße 51, 76133 Karlsruhe, Tel. 0721
912060
"
( https://rp.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/RP-Internet/Tuebingen/Abteilung_10/_DocumentLibraries/H212_IN00A_Merkblatt-Eichpflicht-Strahlenschutz_1-0.pdf )

Norbert
#22
Also, da Deutschland wirtschaftlich den Bach runter geht, dürfen deutsche Hersteller Mond-Preise verlangen? So ganz kann ich dem nicht folgen.

Zu den "Profis" gehören auch die Universitäten. Was auch wieder zur Hammer-Affäre führt ...

Aber in guter kapitalistische Tradition, in den Fällen, wo es keine Alternative gibt, sind eben auch Mondpreise ok. Aber ist das so bei Geiger Zählern?

Welche Eigenschaft kaufe ich mit einem RadEye Gerät, die ich mit keinem anderen Gerät bekommen kann?

P.S. Kann jemand einen Link zu der Eich-Vorschrift für Geigerzähler geben? Wohlgemerkt: Eichung, nicht Kalibrierung!
#23
Grundlagenwissen / Aw: Sonne, Polarlichter
Letzter Beitrag von NoLi - Gestern um 11:17
Entladungsröhren mit Leuchterscheinungen sind zwar auf deutlichem Unterdruck, aber nicht ganz gasfrei wie das Vakuum im Kosmos. Beim Luft-/Gasabpumpen mit angelegter Hochspannung (im doppelten kV-Berich) kommt es erst zu den besagten Entladungen mit Leuchterscheinungen, bei weiterem Evakuieren erlöschen diese und es entsteht allmählich Röntgenstrahlung.

Norbert
#24
Grundlagenwissen / Aw: Sonne, Polarlichter
Letzter Beitrag von Flipflop - Gestern um 08:48
Wenn ich mich recht erinnere, kam es heute Nacht zu dem gleichen Prozess der auch am 18. Oktober zu Polarlichter über Deutschland und der Schweiz geführt hat. Vielleicht auch schon durch den gleichen Sonnenfleck. Die Polarlichter waren damals nur kurz, und vermutlich nur Fotografisch sichtbar. :unknw:
Von Heute:

Sie dürfen in diesem Board keine Dateianhänge sehen.
#25
Grundlagenwissen / Aw: Sonne, Polarlichter
Letzter Beitrag von Flipflop - Gestern um 08:41
Habe dazu noch das gefunden:

Sie dürfen in diesem Board keine Dateianhänge sehen.Sie dürfen in diesem Board keine Dateianhänge sehen.

Stammt aus diesen Vortrag:
(Leider leidet im ersten Teil vom Vortrag der Ton)

Polarlicht-Vortrag bei der GvA am
28.08.2024
Michael Theusner

#26
Grundlagenwissen / Aw: Sonne, Polarlichter
Letzter Beitrag von Radiohörer - Gestern um 01:23
...ich meine, Rainer hat Recht. Kann mich natürlich auch irren und meine Beobachtungen beim Basteln in den 80'ern, können eine andere Ursache haben :unknw:
Ich habe damals ein US-Buch über den Selbstbau von Lasern, weiß leider den Titel nicht mehr, in der FH-Bibliothek gefunden. Zusammen mit ein paar Hochspg. Freaks wurden in Folge He & Ne, zusammen mit den passend beschichteten Spiegeln (1/4" ~300DM) besorgt. Am schwierigsten war damals, die Spiegel im Brewster-Winkel auf den Glasröhrchen vakuumdicht aufzukleben und der Bau von Nadelventilen für den geringen Gasfluß.
Wir lösten das Problem, in dem ein 15mm langes Glasrohr abgewinkelt und der Spiegel aufgeklebt wurde. Dann mit Silikonschlauch und etwas Abstand an das längere Rohr adaptiert und den Winkel mit zwei Feingewindeschrauben (x-, y-Achse) eingestellt. Bei 2 - 5 kV brauchte man mit einem Kühlschrankkompressor nur ~1 min pumpen, bis sich eine Entladung längs des Rohres ausbildete. Beim passend eingestellten Winkel stellte sich auch ein schöner roter Laserstrahl ein :yahoo:
Schon vorher war ein deutliches Leuchten des Gases bei der Entladung zu beobachten.
Wir experimentierten auch mit entschichteten Leuchtstofflampen und verschiedenen Gasen Luft, O2, N2, Ar mit und ohne Hg (aus Schaltern), solange das Taschengeld reichte. Die emittierten "Farben" könnt ihr bei den jeweiligen Gasen im Wiki nachlesen.
Bitte Visier oder Augenschutz und Sonnencreme nicht vergessen!!! ;)

Edit: kleine Ausstellung von Spiegelhaltern und anderem optischen Zubehör am ToL

#27
Objekte und Stoffe / Aw: WIG-Schweißelektroden
Letzter Beitrag von DocSchneida - 07. November 2025, 23:23
Hallo,

Ebay hat zwischenzeitlich meine WT-20 zurück genommen und überwiesen. Hatte bei einer anderen Firma bestellt; geliefert wurde heute. Zwischenzeitlich ist noch ein RC110, aus Zypern, mit einer Lieferzeit von 24h eingetroffen. (Preise sind gut gefallen)
Als Anhang ein Bild vom Handy. Auf InterSpec hatte ich keine Lust mehr. Wie man sieht ist was von der Kette mit seinen Isotopen zu sehen und ich bin glücklich.
#28
Grundlagenwissen / Aw: Sonne, Polarlichter
Letzter Beitrag von NoLi - 07. November 2025, 21:58
Zitat von: DL8BCN am 07. November 2025, 21:44Die Polarlichter finden nur im Vacuum des Weltraums statt.Also unter 100km Höhe wird das nichts.
Hmm, das kann so wohl nicht sein.
Polarlichter sind durch hochenergetische Strahlungsteilchen ausgelöste Ionisationen von Sauerstoff- und Stickstoffmolekülen, die bei Rekombination und/oder Auffüll-Rückfall von Elektronen in ihre ursprüngliche Bahn charakteristisches Licht emittieren. Also nix mit Vakuum.

Norbert
#29
Grundlagenwissen / Aw: Sonne, Polarlichter
Letzter Beitrag von DL8BCN - 07. November 2025, 21:44
Die Polarlichter finden nur im Vacuum des Weltraums statt.Also unter 100km Höhe wird das nichts.
#30
Deutsche Strahlenmessgeräte (BRD) / Aw: Thermo Scientific RadEye B...
Letzter Beitrag von NoLi - 07. November 2025, 20:59
Zitat von: DL8BCN am 07. November 2025, 19:48...
Diese Firma ist offensichtlich ,,High-End" und kann es sich leisten für ihre Produkte auch High-End Preise zu verlangen.
Alle diese Dinge sind für den gewerblichen Profi gedacht und zielen nicht auf den privaten Endverbraucher ab.
THERMO SCIENTIFIC ist auch im Bereich der Bundeswehr (Strahlenschutz der ABC-Einheiten) sowie im Zivil-/Katastrophenschutz (Strahlenschutz CBRN-Einheiten) durch Beschaffungen des Bundes stark vertreten.
Womit wir wieder beim Bundes-Beschaffungspreis von @ullix für den Baumarkt-Hammer wären... ;D

Norbert