Neueste Beiträge

#31
Vielleicht die Transistoren CE vertauscht oder C1 jetzt zu klein.

Viele Grüße
Bernd
#32
Servus Thomas
Habe an den Teilen Interesse
Gruß
#33
Eigentlich habe ich nicht vor, RadPro zu installieren, sondern die Originalsoftware beizubehalten.

Norbert
#34
Schau mal nach, ob bei deinem FNIRSI GC-01 an dieser Stelle (rot) eine Schraube ist. Wenn nicht, besorge dir eine, zum Beispiel im Modellbauhandel. Bei der Originalsoftware merkt man davon nichts. Sobald du aber Rad Pro mit der dunklen Ansicht verwendest, siehst du beim Drücken der Tasten, dass sich das Display in einem kleinen Bereich leicht verändert. Das kommt daher, weil die Platine an dieser Stelle kein Halt hat. Das war bei beiden meiner Geräte so.
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#35
Mineralien, Glas und Keramik / Aw: Radioaktive Keramik-Obstsc...
Letzter Beitrag von NoLi - Gestern um 14:59
Moin Thomas und ein herzliches Willkommen!

Gemäß Strahlenschutzgesetz und Strahlenschutzverordnung ist der Umgang und die Beseitigung solcher Keramiken geregelt.

Hier die Kurzform:

"Die Verwendung, Lagerung und Beseitigung von Konsumgütern, die vor dem 1. August 2001 oder ... , hergestellt wurden, bedarf weiterhin keiner Genehmigung" (§206 StrlSchG).

"Vor dem 1. April 1977 beschaffte Geräte, keramische Gegenstände, Porzellanwaren, Glaswaren,..., mit denen nach §11 der Ersten Strahlenschutzverordnung vom 15. Oktober 1965 umgegangen werden durfte, dürfen weiterhin genehmigungsfrei verwendet und beseitigt werden,..."(§218 StrlSchG).

Diese Regelung gilt, wenn bei keramischen oder porzellanischen Gegenständen die uranhaltige Unterglasur 2 mg/cm² Uran sowie bei Aufglasur 0,1 mg/cm² Uran nicht überschreitet.

Und bei Gegenständen, die vor dem 15. Oktober 1965 hergestellt wurden, wo es noch keine diesbezügliche Regelungen gab? Hmm, dies würde im Streitfall ein Fall für die Juristen.

In deinem Fall würde ich pragmatischerweise entweder die Sachen behalten, verschenken (z.B auch einer Bildungsorganisation anbieten), damit auf den Flohmarkt gehen, oder in die Mülltonne kloppen; alternativ auch die Rücksendung zum Hersteller prüfen. Ich muß nicht wissen, wann das gute Stück hergestellt wurde...und ab dem 01.10.1965 hergestellte Gegenstände darf ich eh uneingeschränkt entsorgen.

Wenn Du aber eine abgesicherte Entsorgung bevorzugen würdest, wende dich am besten an die zuständige Aufsichtsbehörde bzw. das zuständige Länder-Umweltministerium.

Norbert

Edit:  Ups, ich habe gerade gesehen, Du kommst ja aus Österreich. Die oben angegebenen Tipps gelten für Deutschland...die Österreichische Gesetzeslage kenne ich leider nicht.
#36
Hallo,

nun existiert das Ganze auch in Hardware. Leider gibt es große Unterschiede zwischen Simulation und Messergebnissen. Vor allem ist die Amplitude des Pulses am Output viel zu gering.

Möglicherweise hab ich mir einen Fehler in der Hardware eingebaut? Nur: Wo?

Die Amplitude des Pulses aus der Stromquelle I0 ist so gewählt, das sich Simulation und Messung für den größten Simulationspuls decken. Allerdings ist der gemessene Puls steiler (hellbraun), der simulierte Puls erreicht sein Maximum ca. 0,5us später (rot). Der gemessene Output-Puls (magenta) hat eine Amplitude von nur 0,31V, der größte simulierte (blau) von 2,38V.

Gruß Andreas
#37
Hallo Allerseits!

Ich habe eine alte Keramik-Obstschale und eine Art Keksdose.
Diese Keramiken sind in Grün und Orange glasiert. Vermutlich ist es eine alte uranhältige Glasur.

Weiß jemand, wohin damit, wenn man sie nicht behalten möchte? Oder hat hier zufällig jemand Interesse daran, etwa als Strahlungs-Referenz?

Die Schale gibt an der Oberfläche rund 3µSv/h ab.

Nachtrag:

Schale: Masse: ~ 1,4 kg; Durchmesser: ~ 35 cm, Höhe: ~ 8 cm
Deckeldose: Masse: ~ 1,2 kg; Länge x Breite x Höhe: ~ 17,5 x 12,5 x 13 cm
#38
Zitat von: Pinin am 05. August 2026, 23:22Zur Original Software (nur kurz getestet) und wie man sie kalibriert, kann ich dir nichts sagen. Solche Werte haben meine beiden unter Rad Pro oder Original 1.8 noch nie angezeigt, auch nicht auf längeren Tagestouren.
...
Mein Gerät wurde in einem parallelen Cs-137-Gammastrahlenfeld geprüft/kalibriert. Ich gehe davon aus, dass im Herstellerwerk der angegebene Zählrohr-Standardkalibrierfaktor von Co-60 (80 CPM pro µSv/h) zur Impulsverarbeitung in die Software eingegeben wird.
Ähnliche Messwerte wie im linken Bild zeigt mein Gerät auch ohne zusätzlichen äußeren Strahlungseinfluß an.

Zitat von: Pinin am 05. August 2026, 23:22...
Lage Röhre, Bild zum besseren Verständnis:
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Man muß nur darauf achten, dass das Zählrohr sich bei Gerätedraufsicht im rechten Gehäuserand befindet.

Norbert
#39
Zitat von: miles_teg am Gestern um 09:34...
Hieraus ergibt sich für mich, speziell aus (1) 1-4 und (4) keine Begrenzung der individuellen Dosis im Privatbereich. Worum es hier geht, ist der Schutz der Bevölkerung vor anthropogen-verursachter Strahlenbelastung bzw. genehmigungs- oder anzeigebedürftigen Tätigkeiten.
Dadurch glaube ich zu sehen, woher die Interpretation der 1 mSv/a Regel kommt. Da die meisten Quellen signifikanter Dosen genehmigungspflichtig sind, nimmt man an das alle andere natürliche Exposition unter diesem Wert bleiben sollte.
...
Bist Du keine Einzelperson der Bevölkerung, so wie es in diesem Paragraphen auch benannt ist? :unknw:

Nicht nur den § 80 StrlSchG anschauen, sondern auch den § 4 "Tätigkeit und Tätigkeitsarten", Satz (1), Punkt 10:

"Gesetz zum Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung (Strahlenschutzgesetz - StrlSchG)
§ 4 Tätigkeiten, Tätigkeitsarten

(1) Tätigkeiten sind


10.  Handlungen, die, ohne unter die Nummern 1 bis 9 zu fallen, bei natürlich vorkommender Radioaktivität die Exposition oder Kontamination erhöhen können,

    a)  soweit sie im Zusammenhang mit dem Aufsuchen, der Gewinnung, Erzeugung, Lagerung, Bearbeitung, Verarbeitung und sonstigen Verwendung von Materialien durchgeführt werden,


Zu den Tätigkeiten nach Satz 1 Nummer 1 bis 10 zählen auch die Beschäftigung von Personen, die diese Tätigkeit für Dritte ausüben, sowie sonstige Handlungen, die im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten die Exposition oder Kontamination erhöhen können. Nicht als Tätigkeit im Sinne von Satz 1 Nummer 10 gilt die landwirtschaftliche, forstwirtschaftliche und bautechnische Bearbeitung der Erdoberfläche, soweit diese Handlungen nicht zum Zweck der Entfernung von Kontaminationen nach § 64 Absatz 1 erfolgen.
..."

(https://www.gesetze-im-internet.de/strlschg/__4.html)


Tätigkeiten mit radioaktiven Materialien sind grundsätzlich genehmigungspflichtig.


§ 1 StrlSchG regelt explizit die Ausnahmen, unter anderem im Satz (2)

"Gesetz zum Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung (Strahlenschutzgesetz - StrlSchG)
§ 1 Anwendungs- und Geltungsbereich


2) Dieses Gesetz trifft keine Regelungen für

1. die Exposition von Einzelpersonen der Bevölkerung oder Arbeitskräften durch kosmische Strahlung, mit Ausnahme des fliegenden und raumfahrenden Personals,
2. die oberirdische Exposition durch Radionuklide, die natürlicherweise in der nicht durch Eingriffe beeinträchtigten Erdrinde vorhanden sind,
3. die Exposition durch Radionuklide, die natürlicherweise im menschlichen Körper vorhanden sind, und durch kosmische Strahlung in Bodennähe.
..."

(https://www.gesetze-im-internet.de/strlschg/__1.html)


Der St. Ingberter Protagonist hat nach jetzigem Kenntnisstand
a) in die Erdrinde eingegriffen.
b) die Sammelproben u.a. auch gesägt und geschliffen (!).
c) Proben (bearbeitet oder unbearbeitet) weitergegeben oder auch weiterverkauft (?).


Norbert
#40
Ich denke Mal es gibt keinen grundsätzlichen Grund warum das Ding falsch anzeigen sollte, Pulse zählen ist nicht schwer. Aber es kann natürlich falsche Pulse sehen, wenn die Abschirmung gegen EMV schlecht ist.