Zitat von: Floppyk am 24. Dezember 2025, 04:55...Bei den abgebildeten rund 50 µSv/h beträgt die Dosisleistung an deinem Bett ca. 1,5 µSv/h (da der Patient eine Flächen- bzw. Volumenquelle darstellt, darf man hier nicht das Abstandquadratgesetz anwenden; es gilt die Beziehung doppelter Abstand = halbe Dosisleistung). Bei Anfangs vor 2 Halbwertszeiten waren dies 200 µSv/h am Patient ---> ca. 6 µSv/h in 3 m Abstand. Zumindest ist deine ungewollte Dosis unterhalb 1 mSv geblieben und somit diese Vorgehensweise von den Bestimmungen des StrlSchG und der StrlSchV gedeckt; aber die medizinische Anwendung ist ja von den Bestimmungen teilweise explizit ausgenommen.
Ziemlich genau 2 Halbwertszeiten abgelaufen, als ich messen durfte. Ob das allerdings gut und richtig war, dass strahlende Patienten in etwa 3 m Entfernung ins Zimmer gelegt werden und auch für 3 Tage mir gegenüber blieb? Hinzu kommt noch, dass der Betreffende gleich 2 Verabreichungen mit Untersuchungen an 2 Folgetagen bekam.
Zitat von: Floppyk am 24. Dezember 2025, 10:56...Hier handelt es sich um Tc-99m (nicht zu verwechseln mit Tc-99), einem reinen Gamma-Strahler (140 keV).
Der FS-5000 zeigt höhere Werte. Ich meine gelesen zu haben, dass beim Zerfall von TC99 auch Beta emittiert wird. Da das einfache Glaszählrohr des FS-5000 auch Beta-empfindlich ist, werden eben Gamma- und Beta-Werte addiert. Der Kristall des Measall zählt nur Gamma.
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